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Alle ThomasLloyd-Fonds fallen unter Artikel 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) der Europäischen Union

12.03.2021 – 10:55

ThomasLloyd Global Asset Management GmbH

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Zürich (ots)

ThomasLloyd, einer der führenden Impact-Investment-Manager und Anbieter von Klimafinanzierungen, bestätigt, dass sowohl sein aktuelles als auch sein zukünftiges Produktportfolio zu 100% dem Artikel 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) der EU zugeordnet wird.

Die SFDR, die am 10. März 2021 in Kraft getreten ist, fordert von den Investmentmanagern sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene weitreichende Offenlegungspflichten.

Die Verordnung zielt darauf ab, die Transparenz hinsichtlich des Nachhaltigkeitsniveaus von Finanzprodukten gegenüber den Investoren zu erhöhen und auf diese Weise private Investitionen auf nachhaltige Kapitalanlagen zu lenken. Die SFDR und andere Verordnungen wie die EU-Taxonomie gehen einher mit dem „Green Deal“, der auf eine Klimaneutralität der EU bis 2050 abzielt.

T.U. Michael Sieg, Gründer und CEO von ThomasLloyd, erläutert: „Wir sind starke Befürworter der neuen Offenlegungsverordnung. Jede Initiative und jedes Kriterium, das Marktteilnehmern hilft, die Nachhaltigkeitsaspekte ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten zu definieren, zu messen und darüber zu berichten, ist sehr zu begrüßen. Wir sind davon überzeugt, dass es damit für Investoren insgesamt einfacher und transparenter sein wird, zu verstehen, ob und wie sich ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsaspekte insgesamt in ihren Investments wiederfinden.“

„Wir glauben, dass es keinen Kompromiss zwischen finanzieller Performance und positiver sozialer oder ökologischer Wirkung geben muss. Die zunehmende Regulierung bezüglich der Einhaltung von Vorschriften und Standards in den Bereichen Soziales und Umwelt, verbunden mit der Anforderung einen Nachweis der tatsächlichen Wirkung einer Investition zu erbringen, ist absolut im Interesse aller Marktteilnehmer. Wir sehen uns bestätigt in unserer Investmentphilosophie, die wir seit 10 Jahren verfolgen. Unsere Investitionen in nachhaltige Infrastruktur haben einen nachweisbaren positiven Einfluss auf die Umwelt und die Gemeinden vor Ort.

„Wir unterstützen auch die Idee eines European Single Access Point (ESAP) als eine der von der Europäischen Kommission in ihrem Aktionsplan zur Kapitalmarktunion genannten Maßnahmen. Das Aufsetzen einer EU-weiten Plattform, die Investoren einen nahtlosen Zugang zu finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Kennzahlen bietet, erachten wir als notwendig.“

Nick Parsons, Head of Research and ESG-Policy bei ThomasLloyd, erklärt: „Eine wesentliche Neuerung innerhalb des neuen ESG-Rahmenwerks der EU, einschließlich der SFDR und der Taxonomy-Regulierung, ist, dass es eine Definition für nachhaltige Investments schafft. Die Investition muss danach ökologische oder soziale Ziele fördern, muss Mindeststandards guter Unternehmensführung erfüllen und darf in keinem anderen Bereich von ökologischem oder sozialem Interesse einen „signifikanten“ Schaden verursachen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Begriff der „nachhaltigen Zielsetzung“ sich auf Finanzprodukte bezieht, die unter Artikel 9 fallen, deren Verpflichtungen zur vorvertraglichen Offenlegung und laufenden Transparenz die strengsten sind. Angesichts einer 10-jährigen Erfolgsbilanz im Bereich Impact Investments ist unsere Ausrichtung auf Artikel 9 eine Bestätigung unseres Investmentansatzes und zugleich ein natürlicher und nahtloser nächster Schritt in unserer Entwicklung.“

Als Anbieter von Artikel 9-Fonds fällt ThomasLloyd unter das Principal Adverse Impact (PAI)-Rahmenwerk und wird damit dieses sowohl als Teil der Due-Diligence-Prüfung vor der Investition als auch im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung anwenden. Ebenso werden die Nachhaltigkeitsindikatoren vor einer Investition bestimmt und während der gesamten Laufzeit überwacht.

ThomasLloyd wird, gemeinsam mit den Unternehmen, in die es investiert, über die vorgeschriebenen 18 PAI-Kriterien berichten, darunter über Treibhausgasemissionen, Biodiversität sowie Wasser- und Abfallmanagement. Die SFDR verlangt von den Unternehmen, dass sie darüber hinaus über jeweils mindestens einen weiteren Indikator aus den Bereichen Klima oder Umwelt sowie einen, der sich auf einen Nachhaltigkeitsfaktor in den Bereichen Soziales, Mitarbeiter, Menschenrechte, Korruptions- oder Bestechungsbekämpfung bezieht, negativ auswirkt berichten. Diese Berichterstattung wird jährlich veröffentlicht.

„Die Investitionsstrategie von ThomasLloyd umfasst die direkte Investition in Unternehmen und Projekte mittels Mehrheits- oder signifikanter Minderheitsbeteiligung unter Ausübung einer aktiven Eigentümerposition während der gesamten Investitionsphase. Dabei ist die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken ein integraler Bestandteil unseres Risikomanagements und unserer Anlagestrategie. Diese Risiken werden sowohl vor der Investition als auch im laufenden Management kontinuierlich bewertet“, verdeutlicht Parsons.

Im Kontext der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN SDGs) liegt der Fokus von ThomasLloyd auf den SDG 7 (Bezahlbare und saubere Energie), SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), SDG 10 (Verringerung von Ungleichheiten) und SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden). In den Impact Reports, die ThomasLloyd jedes Jahr sowohl für seine Projekte in Indien als auch auf den Philippinen veröffentlicht, finden sich klare Belege für die bedeutenden Fortschritte und auch die positive Wirkung, die Thomas Lloyd in diesen Bereichen in den letzten zehn Jahren erzielt hat.

ThomasLloyd ist Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Principles for Responsible Investments (UN PRI). Darüber hinaus unterstützt ThomasLloyd unterschiedliche Initiativen für Nachhaltiges Investieren wie das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), United Nations Global Compact, das Global Impact Investment Network (GIIN) und die Climate-Related Financial Disclosures Task Force (TCFD). ThomasLloyd ist ein akkreditierter Partner des Weltbank-Mitglieds IFC und autorisierter Partner der Europäischen Investitionsbank.

Weitere Details zu SFDR, der Investmentphilosophie sowie den Publikationen im Bereich Responsible Investing, Stewardship und Engagement von ThomasLloyd finden Sie hier.

Pressekontakt:

ThomasLloyd Group

Anneliese Diedrichs
Head of Corporate Communications
Phone: +41 79 659 65 13
anneliese.diedrichs@thomas-lloyd.com

Dr. Catherine Marchewitz
Director, Corporate Communications
Phone: +49 151 73000918
catherine.marchewitz@thomas-lloyd.com

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ThomasLloyd, einer der führenden Impact-Investment-Manager und Anbieter von Klimafinanzierungen, bestätigt, dass sowohl sein aktuelles als auch sein zukünftiges Produktportfolio zu 100% dem Artikel 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) der EU zugeordnet wird.

Die SFDR, die am 10. März 2021 in Kraft getreten ist, fordert von den Investmentmanagern sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene weitreichende Offenlegungspflichten.

Die Verordnung zielt darauf ab, die Transparenz hinsichtlich des Nachhaltigkeitsniveaus von Finanzprodukten gegenüber den Investoren zu erhöhen und auf diese Weise private Investitionen auf nachhaltige Kapitalanlagen zu lenken. Die SFDR und andere Verordnungen wie die EU-Taxonomie gehen einher mit dem „Green Deal“, der auf eine Klimaneutralität der EU bis 2050 abzielt.

T.U. Michael Sieg, Gründer und CEO von ThomasLloyd, erläutert: „Wir sind starke Befürworter der neuen Offenlegungsverordnung. Jede Initiative und jedes Kriterium, das Marktteilnehmern hilft, die Nachhaltigkeitsaspekte ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten zu definieren, zu messen und darüber zu berichten, ist sehr zu begrüßen. Wir sind davon überzeugt, dass es damit für Investoren insgesamt einfacher und transparenter sein wird, zu verstehen, ob und wie sich ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsaspekte insgesamt in ihren Investments wiederfinden.“

„Wir glauben, dass es keinen Kompromiss zwischen finanzieller Performance und positiver sozialer oder ökologischer Wirkung geben muss. Die zunehmende Regulierung bezüglich der Einhaltung von Vorschriften und Standards in den Bereichen Soziales und Umwelt, verbunden mit der Anforderung einen Nachweis der tatsächlichen Wirkung einer Investition zu erbringen, ist absolut im Interesse aller Marktteilnehmer. Wir sehen uns bestätigt in unserer Investmentphilosophie, die wir seit 10 Jahren verfolgen. Unsere Investitionen in nachhaltige Infrastruktur haben einen nachweisbaren positiven Einfluss auf die Umwelt und die Gemeinden vor Ort.

„Wir unterstützen auch die Idee eines European Single Access Point (ESAP) als eine der von der Europäischen Kommission in ihrem Aktionsplan zur Kapitalmarktunion genannten Maßnahmen. Das Aufsetzen einer EU-weiten Plattform, die Investoren einen nahtlosen Zugang zu finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Kennzahlen bietet, erachten wir als notwendig.“

Nick Parsons, Head of Research and ESG-Policy bei ThomasLloyd, erklärt: „Eine wesentliche Neuerung innerhalb des neuen ESG-Rahmenwerks der EU, einschließlich der SFDR und der Taxonomy-Regulierung, ist, dass es eine Definition für nachhaltige Investments schafft. Die Investition muss danach ökologische oder soziale Ziele fördern, muss Mindeststandards guter Unternehmensführung erfüllen und darf in keinem anderen Bereich von ökologischem oder sozialem Interesse einen „signifikanten“ Schaden verursachen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Begriff der „nachhaltigen Zielsetzung“ sich auf Finanzprodukte bezieht, die unter Artikel 9 fallen, deren Verpflichtungen zur vorvertraglichen Offenlegung und laufenden Transparenz die strengsten sind. Angesichts einer 10-jährigen Erfolgsbilanz im Bereich Impact Investments ist unsere Ausrichtung auf Artikel 9 eine Bestätigung unseres Investmentansatzes und zugleich ein natürlicher und nahtloser nächster Schritt in unserer Entwicklung.“

Als Anbieter von Artikel 9-Fonds fällt ThomasLloyd unter das Principal Adverse Impact (PAI)-Rahmenwerk und wird damit dieses sowohl als Teil der Due-Diligence-Prüfung vor der Investition als auch im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung anwenden. Ebenso werden die Nachhaltigkeitsindikatoren vor einer Investition bestimmt und während der gesamten Laufzeit überwacht.

ThomasLloyd wird, gemeinsam mit den Unternehmen, in die es investiert, über die vorgeschriebenen 18 PAI-Kriterien berichten, darunter über Treibhausgasemissionen, Biodiversität sowie Wasser- und Abfallmanagement. Die SFDR verlangt von den Unternehmen, dass sie darüber hinaus über jeweils mindestens einen weiteren Indikator aus den Bereichen Klima oder Umwelt sowie einen, der sich auf einen Nachhaltigkeitsfaktor in den Bereichen Soziales, Mitarbeiter, Menschenrechte, Korruptions- oder Bestechungsbekämpfung bezieht, negativ auswirkt berichten. Diese Berichterstattung wird jährlich veröffentlicht.

„Die Investitionsstrategie von ThomasLloyd umfasst die direkte Investition in Unternehmen und Projekte mittels Mehrheits- oder signifikanter Minderheitsbeteiligung unter Ausübung einer aktiven Eigentümerposition während der gesamten Investitionsphase. Dabei ist die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken ein integraler Bestandteil unseres Risikomanagements und unserer Anlagestrategie. Diese Risiken werden sowohl vor der Investition als auch im laufenden Management kontinuierlich bewertet“, verdeutlicht Parsons.

Im Kontext der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN SDGs) liegt der Fokus von ThomasLloyd auf den SDG 7 (Bezahlbare und saubere Energie), SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), SDG 10 (Verringerung von Ungleichheiten) und SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden). In den Impact Reports, die ThomasLloyd jedes Jahr sowohl für seine Projekte in Indien als auch auf den Philippinen veröffentlicht, finden sich klare Belege für die bedeutenden Fortschritte und auch die positive Wirkung, die Thomas Lloyd in diesen Bereichen in den letzten zehn Jahren erzielt hat.

ThomasLloyd ist Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Principles for Responsible Investments (UN PRI). Darüber hinaus unterstützt ThomasLloyd unterschiedliche Initiativen für Nachhaltiges Investieren wie das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), United Nations Global Compact, das Global Impact Investment Network (GIIN) und die Climate-Related Financial Disclosures Task Force (TCFD). ThomasLloyd ist ein akkreditierter Partner des Weltbank-Mitglieds IFC und autorisierter Partner der Europäischen Investitionsbank.

Weitere Details zu SFDR, der Investmentphilosophie sowie den Publikationen im Bereich Responsible Investing, Stewardship und Engagement von ThomasLloyd finden Sie hier.

Pressekontakt:

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Anneliese Diedrichs
Head of Corporate Communications
Phone: +41 79 659 65 13
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Die SFDR, die am 10. März 2021 in Kraft getreten ist, fordert von den Investmentmanagern sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene weitreichende Offenlegungspflichten.

Die Verordnung zielt darauf ab, die Transparenz hinsichtlich des Nachhaltigkeitsniveaus von Finanzprodukten gegenüber den Investoren zu erhöhen und auf diese Weise private Investitionen auf nachhaltige Kapitalanlagen zu lenken. Die SFDR und andere Verordnungen wie die EU-Taxonomie gehen einher mit dem „Green Deal“, der auf eine Klimaneutralität der EU bis 2050 abzielt.

T.U. Michael Sieg, Gründer und CEO von ThomasLloyd, erläutert: „Wir sind starke Befürworter der neuen Offenlegungsverordnung. Jede Initiative und jedes Kriterium, das Marktteilnehmern hilft, die Nachhaltigkeitsaspekte ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten zu definieren, zu messen und darüber zu berichten, ist sehr zu begrüßen. Wir sind davon überzeugt, dass es damit für Investoren insgesamt einfacher und transparenter sein wird, zu verstehen, ob und wie sich ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsaspekte insgesamt in ihren Investments wiederfinden.“

„Wir glauben, dass es keinen Kompromiss zwischen finanzieller Performance und positiver sozialer oder ökologischer Wirkung geben muss. Die zunehmende Regulierung bezüglich der Einhaltung von Vorschriften und Standards in den Bereichen Soziales und Umwelt, verbunden mit der Anforderung einen Nachweis der tatsächlichen Wirkung einer Investition zu erbringen, ist absolut im Interesse aller Marktteilnehmer. Wir sehen uns bestätigt in unserer Investmentphilosophie, die wir seit 10 Jahren verfolgen. Unsere Investitionen in nachhaltige Infrastruktur haben einen nachweisbaren positiven Einfluss auf die Umwelt und die Gemeinden vor Ort.

„Wir unterstützen auch die Idee eines European Single Access Point (ESAP) als eine der von der Europäischen Kommission in ihrem Aktionsplan zur Kapitalmarktunion genannten Maßnahmen. Das Aufsetzen einer EU-weiten Plattform, die Investoren einen nahtlosen Zugang zu finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Kennzahlen bietet, erachten wir als notwendig.“

Nick Parsons, Head of Research and ESG-Policy bei ThomasLloyd, erklärt: „Eine wesentliche Neuerung innerhalb des neuen ESG-Rahmenwerks der EU, einschließlich der SFDR und der Taxonomy-Regulierung, ist, dass es eine Definition für nachhaltige Investments schafft. Die Investition muss danach ökologische oder soziale Ziele fördern, muss Mindeststandards guter Unternehmensführung erfüllen und darf in keinem anderen Bereich von ökologischem oder sozialem Interesse einen „signifikanten“ Schaden verursachen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Begriff der „nachhaltigen Zielsetzung“ sich auf Finanzprodukte bezieht, die unter Artikel 9 fallen, deren Verpflichtungen zur vorvertraglichen Offenlegung und laufenden Transparenz die strengsten sind. Angesichts einer 10-jährigen Erfolgsbilanz im Bereich Impact Investments ist unsere Ausrichtung auf Artikel 9 eine Bestätigung unseres Investmentansatzes und zugleich ein natürlicher und nahtloser nächster Schritt in unserer Entwicklung.“

Als Anbieter von Artikel 9-Fonds fällt ThomasLloyd unter das Principal Adverse Impact (PAI)-Rahmenwerk und wird damit dieses sowohl als Teil der Due-Diligence-Prüfung vor der Investition als auch im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung anwenden. Ebenso werden die Nachhaltigkeitsindikatoren vor einer Investition bestimmt und während der gesamten Laufzeit überwacht.

ThomasLloyd wird, gemeinsam mit den Unternehmen, in die es investiert, über die vorgeschriebenen 18 PAI-Kriterien berichten, darunter über Treibhausgasemissionen, Biodiversität sowie Wasser- und Abfallmanagement. Die SFDR verlangt von den Unternehmen, dass sie darüber hinaus über jeweils mindestens einen weiteren Indikator aus den Bereichen Klima oder Umwelt sowie einen, der sich auf einen Nachhaltigkeitsfaktor in den Bereichen Soziales, Mitarbeiter, Menschenrechte, Korruptions- oder Bestechungsbekämpfung bezieht, negativ auswirkt berichten. Diese Berichterstattung wird jährlich veröffentlicht.

„Die Investitionsstrategie von ThomasLloyd umfasst die direkte Investition in Unternehmen und Projekte mittels Mehrheits- oder signifikanter Minderheitsbeteiligung unter Ausübung einer aktiven Eigentümerposition während der gesamten Investitionsphase. Dabei ist die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken ein integraler Bestandteil unseres Risikomanagements und unserer Anlagestrategie. Diese Risiken werden sowohl vor der Investition als auch im laufenden Management kontinuierlich bewertet“, verdeutlicht Parsons.

Im Kontext der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN SDGs) liegt der Fokus von ThomasLloyd auf den SDG 7 (Bezahlbare und saubere Energie), SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), SDG 10 (Verringerung von Ungleichheiten) und SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden). In den Impact Reports, die ThomasLloyd jedes Jahr sowohl für seine Projekte in Indien als auch auf den Philippinen veröffentlicht, finden sich klare Belege für die bedeutenden Fortschritte und auch die positive Wirkung, die Thomas Lloyd in diesen Bereichen in den letzten zehn Jahren erzielt hat.

ThomasLloyd ist Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Principles for Responsible Investments (UN PRI). Darüber hinaus unterstützt ThomasLloyd unterschiedliche Initiativen für Nachhaltiges Investieren wie das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), United Nations Global Compact, das Global Impact Investment Network (GIIN) und die Climate-Related Financial Disclosures Task Force (TCFD). ThomasLloyd ist ein akkreditierter Partner des Weltbank-Mitglieds IFC und autorisierter Partner der Europäischen Investitionsbank.

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ThomasLloyd, einer der führenden Impact-Investment-Manager und Anbieter von Klimafinanzierungen, bestätigt, dass sowohl sein aktuelles als auch sein zukünftiges Produktportfolio zu 100% dem Artikel 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) der EU zugeordnet wird.

Die SFDR, die am 10. März 2021 in Kraft getreten ist, fordert von den Investmentmanagern sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene weitreichende Offenlegungspflichten.

Die Verordnung zielt darauf ab, die Transparenz hinsichtlich des Nachhaltigkeitsniveaus von Finanzprodukten gegenüber den Investoren zu erhöhen und auf diese Weise private Investitionen auf nachhaltige Kapitalanlagen zu lenken. Die SFDR und andere Verordnungen wie die EU-Taxonomie gehen einher mit dem „Green Deal“, der auf eine Klimaneutralität der EU bis 2050 abzielt.

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„Wir glauben, dass es keinen Kompromiss zwischen finanzieller Performance und positiver sozialer oder ökologischer Wirkung geben muss. Die zunehmende Regulierung bezüglich der Einhaltung von Vorschriften und Standards in den Bereichen Soziales und Umwelt, verbunden mit der Anforderung einen Nachweis der tatsächlichen Wirkung einer Investition zu erbringen, ist absolut im Interesse aller Marktteilnehmer. Wir sehen uns bestätigt in unserer Investmentphilosophie, die wir seit 10 Jahren verfolgen. Unsere Investitionen in nachhaltige Infrastruktur haben einen nachweisbaren positiven Einfluss auf die Umwelt und die Gemeinden vor Ort.

„Wir unterstützen auch die Idee eines European Single Access Point (ESAP) als eine der von der Europäischen Kommission in ihrem Aktionsplan zur Kapitalmarktunion genannten Maßnahmen. Das Aufsetzen einer EU-weiten Plattform, die Investoren einen nahtlosen Zugang zu finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Kennzahlen bietet, erachten wir als notwendig.“

Nick Parsons, Head of Research and ESG-Policy bei ThomasLloyd, erklärt: „Eine wesentliche Neuerung innerhalb des neuen ESG-Rahmenwerks der EU, einschließlich der SFDR und der Taxonomy-Regulierung, ist, dass es eine Definition für nachhaltige Investments schafft. Die Investition muss danach ökologische oder soziale Ziele fördern, muss Mindeststandards guter Unternehmensführung erfüllen und darf in keinem anderen Bereich von ökologischem oder sozialem Interesse einen „signifikanten“ Schaden verursachen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Begriff der „nachhaltigen Zielsetzung“ sich auf Finanzprodukte bezieht, die unter Artikel 9 fallen, deren Verpflichtungen zur vorvertraglichen Offenlegung und laufenden Transparenz die strengsten sind. Angesichts einer 10-jährigen Erfolgsbilanz im Bereich Impact Investments ist unsere Ausrichtung auf Artikel 9 eine Bestätigung unseres Investmentansatzes und zugleich ein natürlicher und nahtloser nächster Schritt in unserer Entwicklung.“

Als Anbieter von Artikel 9-Fonds fällt ThomasLloyd unter das Principal Adverse Impact (PAI)-Rahmenwerk und wird damit dieses sowohl als Teil der Due-Diligence-Prüfung vor der Investition als auch im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung anwenden. Ebenso werden die Nachhaltigkeitsindikatoren vor einer Investition bestimmt und während der gesamten Laufzeit überwacht.

ThomasLloyd wird, gemeinsam mit den Unternehmen, in die es investiert, über die vorgeschriebenen 18 PAI-Kriterien berichten, darunter über Treibhausgasemissionen, Biodiversität sowie Wasser- und Abfallmanagement. Die SFDR verlangt von den Unternehmen, dass sie darüber hinaus über jeweils mindestens einen weiteren Indikator aus den Bereichen Klima oder Umwelt sowie einen, der sich auf einen Nachhaltigkeitsfaktor in den Bereichen Soziales, Mitarbeiter, Menschenrechte, Korruptions- oder Bestechungsbekämpfung bezieht, negativ auswirkt berichten. Diese Berichterstattung wird jährlich veröffentlicht.

„Die Investitionsstrategie von ThomasLloyd umfasst die direkte Investition in Unternehmen und Projekte mittels Mehrheits- oder signifikanter Minderheitsbeteiligung unter Ausübung einer aktiven Eigentümerposition während der gesamten Investitionsphase. Dabei ist die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken ein integraler Bestandteil unseres Risikomanagements und unserer Anlagestrategie. Diese Risiken werden sowohl vor der Investition als auch im laufenden Management kontinuierlich bewertet“, verdeutlicht Parsons.

Im Kontext der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN SDGs) liegt der Fokus von ThomasLloyd auf den SDG 7 (Bezahlbare und saubere Energie), SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), SDG 10 (Verringerung von Ungleichheiten) und SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden). In den Impact Reports, die ThomasLloyd jedes Jahr sowohl für seine Projekte in Indien als auch auf den Philippinen veröffentlicht, finden sich klare Belege für die bedeutenden Fortschritte und auch die positive Wirkung, die Thomas Lloyd in diesen Bereichen in den letzten zehn Jahren erzielt hat.

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Sturmschäden: Kfz-Versicherung zahlt ab Windstärke 8

12.03.2021 – 11:15

R+V Infocenter

Sturmschäden: Kfz-Versicherung zahlt ab Windstärke 8


















Wiesbaden (ots)

Zerbeulte Karosserien, zersplitterte Scheiben: Das Sturmtief Klaus hat auch an vielen Autos Spuren hinterlassen. Die Teilkaskoversicherung zahlt solche Schäden ab Windstärke 8. Darauf macht das R+V-Infocenter aufmerksam.

Geschwindigkeit mehr als 62 Stundenkilometer

Herabgefallene Äste und umgeknickte Bäume haben vielerorts Autos stark beschädigt. „Autobesitzer können diese Schäden der Teilkasko-Versicherung melden. Diese springt ab Windstärke 8 ein, also bei mehr als 62 Stundenkilometern – was bei ‚Klaus‘ in einigen Regionen der Fall war“, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Die Windstärke klärt in der Regel die Versicherung. „Durch die Zusammenarbeit mit Wetterdiensten können wir heute sehr genau erkennen, wie stark der Sturm an welchen Orten gewütet hat“, erklärt Kretschmer. Autobesitzer können diese Information aber auch bei Auskunftsstellen bekommen, wie zum Beispiel beim Deutschen Wetterdienst. Wer für sein Auto eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt den Schaden unabhängig von der Windstärke erstattet.

Gute Fotos beschleunigen die Regulierung

R+V-Experte Kretschmer rät Betroffenen, den Schaden mit Fotos zu dokumentieren und möglichst schnell der Versicherung zu melden. „Am besten telefonisch, um abzuklären, wie es weitergeht und welche Unterlagen notwendig sind.“ Wichtig zu wissen: Notreparaturen sind nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. So ist es beispielsweise wichtig, zerbrochene Scheiben abzudichten, um weitere Schäden durch Regen zu verhindern. Beseitigen sollten Autobesitzer die Schäden jedoch erst, nachdem die Versicherung eine Reparaturfreigabe erteilt hat. Autofahrer, die lediglich eine Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, müssen Sturmschäden aus der eigenen Tasche bezahlen. „Sie sollten ihr Fahrzeug bei Sturmwarnungen möglichst nicht unter Bäumen parken und am besten in der Garage abstellen“, rät Kretschmer.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
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Herabgefallene Äste und umgeknickte Bäume haben vielerorts Autos stark beschädigt. „Autobesitzer können diese Schäden der Teilkasko-Versicherung melden. Diese springt ab Windstärke 8 ein, also bei mehr als 62 Stundenkilometern – was bei ‚Klaus‘ in einigen Regionen der Fall war“, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Die Windstärke klärt in der Regel die Versicherung. „Durch die Zusammenarbeit mit Wetterdiensten können wir heute sehr genau erkennen, wie stark der Sturm an welchen Orten gewütet hat“, erklärt Kretschmer. Autobesitzer können diese Information aber auch bei Auskunftsstellen bekommen, wie zum Beispiel beim Deutschen Wetterdienst. Wer für sein Auto eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt den Schaden unabhängig von der Windstärke erstattet.

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ThomasLloyd, einer der führenden Impact-Investment-Manager und Anbieter von Klimafinanzierungen, bestätigt, dass sowohl sein aktuelles als auch sein zukünftiges Produktportfolio zu 100% dem Artikel 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) der EU zugeordnet wird.

Die SFDR, die am 10. März 2021 in Kraft getreten ist, fordert von den Investmentmanagern sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene weitreichende Offenlegungspflichten.

Die Verordnung zielt darauf ab, die Transparenz hinsichtlich des Nachhaltigkeitsniveaus von Finanzprodukten gegenüber den Investoren zu erhöhen und auf diese Weise private Investitionen auf nachhaltige Kapitalanlagen zu lenken. Die SFDR und andere Verordnungen wie die EU-Taxonomie gehen einher mit dem „Green Deal“, der auf eine Klimaneutralität der EU bis 2050 abzielt.

T.U. Michael Sieg, Gründer und CEO von ThomasLloyd, erläutert: „Wir sind starke Befürworter der neuen Offenlegungsverordnung. Jede Initiative und jedes Kriterium, das Marktteilnehmern hilft, die Nachhaltigkeitsaspekte ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten zu definieren, zu messen und darüber zu berichten, ist sehr zu begrüßen. Wir sind davon überzeugt, dass es damit für Investoren insgesamt einfacher und transparenter sein wird, zu verstehen, ob und wie sich ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsaspekte insgesamt in ihren Investments wiederfinden.“

„Wir glauben, dass es keinen Kompromiss zwischen finanzieller Performance und positiver sozialer oder ökologischer Wirkung geben muss. Die zunehmende Regulierung bezüglich der Einhaltung von Vorschriften und Standards in den Bereichen Soziales und Umwelt, verbunden mit der Anforderung einen Nachweis der tatsächlichen Wirkung einer Investition zu erbringen, ist absolut im Interesse aller Marktteilnehmer. Wir sehen uns bestätigt in unserer Investmentphilosophie, die wir seit 10 Jahren verfolgen. Unsere Investitionen in nachhaltige Infrastruktur haben einen nachweisbaren positiven Einfluss auf die Umwelt und die Gemeinden vor Ort.

„Wir unterstützen auch die Idee eines European Single Access Point (ESAP) als eine der von der Europäischen Kommission in ihrem Aktionsplan zur Kapitalmarktunion genannten Maßnahmen. Das Aufsetzen einer EU-weiten Plattform, die Investoren einen nahtlosen Zugang zu finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Kennzahlen bietet, erachten wir als notwendig.“

Nick Parsons, Head of Research and ESG-Policy bei ThomasLloyd, erklärt: „Eine wesentliche Neuerung innerhalb des neuen ESG-Rahmenwerks der EU, einschließlich der SFDR und der Taxonomy-Regulierung, ist, dass es eine Definition für nachhaltige Investments schafft. Die Investition muss danach ökologische oder soziale Ziele fördern, muss Mindeststandards guter Unternehmensführung erfüllen und darf in keinem anderen Bereich von ökologischem oder sozialem Interesse einen „signifikanten“ Schaden verursachen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Begriff der „nachhaltigen Zielsetzung“ sich auf Finanzprodukte bezieht, die unter Artikel 9 fallen, deren Verpflichtungen zur vorvertraglichen Offenlegung und laufenden Transparenz die strengsten sind. Angesichts einer 10-jährigen Erfolgsbilanz im Bereich Impact Investments ist unsere Ausrichtung auf Artikel 9 eine Bestätigung unseres Investmentansatzes und zugleich ein natürlicher und nahtloser nächster Schritt in unserer Entwicklung.“

Als Anbieter von Artikel 9-Fonds fällt ThomasLloyd unter das Principal Adverse Impact (PAI)-Rahmenwerk und wird damit dieses sowohl als Teil der Due-Diligence-Prüfung vor der Investition als auch im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung anwenden. Ebenso werden die Nachhaltigkeitsindikatoren vor einer Investition bestimmt und während der gesamten Laufzeit überwacht.

ThomasLloyd wird, gemeinsam mit den Unternehmen, in die es investiert, über die vorgeschriebenen 18 PAI-Kriterien berichten, darunter über Treibhausgasemissionen, Biodiversität sowie Wasser- und Abfallmanagement. Die SFDR verlangt von den Unternehmen, dass sie darüber hinaus über jeweils mindestens einen weiteren Indikator aus den Bereichen Klima oder Umwelt sowie einen, der sich auf einen Nachhaltigkeitsfaktor in den Bereichen Soziales, Mitarbeiter, Menschenrechte, Korruptions- oder Bestechungsbekämpfung bezieht, negativ auswirkt berichten. Diese Berichterstattung wird jährlich veröffentlicht.

„Die Investitionsstrategie von ThomasLloyd umfasst die direkte Investition in Unternehmen und Projekte mittels Mehrheits- oder signifikanter Minderheitsbeteiligung unter Ausübung einer aktiven Eigentümerposition während der gesamten Investitionsphase. Dabei ist die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken ein integraler Bestandteil unseres Risikomanagements und unserer Anlagestrategie. Diese Risiken werden sowohl vor der Investition als auch im laufenden Management kontinuierlich bewertet“, verdeutlicht Parsons.

Im Kontext der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN SDGs) liegt der Fokus von ThomasLloyd auf den SDG 7 (Bezahlbare und saubere Energie), SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), SDG 10 (Verringerung von Ungleichheiten) und SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden). In den Impact Reports, die ThomasLloyd jedes Jahr sowohl für seine Projekte in Indien als auch auf den Philippinen veröffentlicht, finden sich klare Belege für die bedeutenden Fortschritte und auch die positive Wirkung, die Thomas Lloyd in diesen Bereichen in den letzten zehn Jahren erzielt hat.

ThomasLloyd ist Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Principles for Responsible Investments (UN PRI). Darüber hinaus unterstützt ThomasLloyd unterschiedliche Initiativen für Nachhaltiges Investieren wie das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), United Nations Global Compact, das Global Impact Investment Network (GIIN) und die Climate-Related Financial Disclosures Task Force (TCFD). ThomasLloyd ist ein akkreditierter Partner des Weltbank-Mitglieds IFC und autorisierter Partner der Europäischen Investitionsbank.

Weitere Details zu SFDR, der Investmentphilosophie sowie den Publikationen im Bereich Responsible Investing, Stewardship und Engagement von ThomasLloyd finden Sie hier.

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Energetische Stadtsanierung: Neue Fördermöglichkeiten im Programm „Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“BMI und KfW erhöhen Zuschussförderung auf bis zu 75 Prozent

12.03.2021 – 11:00

KfW

Energetische Stadtsanierung: Neue Fördermöglichkeiten im Programm „Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“
BMI und KfW erhöhen Zuschussförderung auf bis zu 75 Prozent


















Frankfurt am Main (ots)

Im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ werden ab dem 1. April 2021 neue Themenfelder im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gefördert: Grüne Infrastruktur und wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und Klimafreundliche Mobilität. Zudem werden höhere Förderzuschüsse und zinsgünstige Förderdarlehen gewährt.

Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: „Wir stärken den Klimaschutz im Quartier und gehen damit auf die Bedürfnisse der Kommunen ein. Klimaschutz und Klimaanpassung können jetzt gemeinsam geplant und umgesetzt werden. Wir haben die Zuschüsse erhöht und die Anforderungen an den kommunalen Eigenanteil gesenkt. Damit berücksichtigen wir die schwierige Haushaltssituation vieler Kommunen. Auch die Bürgerbeteiligung bleibt ein wichtiges Thema. Daher werden wir auch verstärkt Online-Angebote fördern.“

Dr. Ingrid Hengster, für das inländische Fördergeschäft zuständiges Vorstandsmitglied der KfW: „Mit der Energetischen Stadtsanierung leisten BMI und KfW seit Jahren einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz in Kommunen. Der Quartiersansatz erlaubt es, zusätzliche Effizienzpotenziale zu erkennen und diese zügig zu realisieren. Mit den Produktverbesserungen setzen wir neue Impulse, um diesen erfolgreichen Ansatz noch attraktiver zu machen.

Die Zuschussförderung (Programm 432) wird für Konzepte zum 1. April 2021 von 65 % auf 75 % erhöht, Kommunen müssen dann statt 15 % nur noch 5 % kommunalen Eigenanteil nachweisen. Diese Änderungen sind zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022. Die Sachmittelzuschüsse, die u.a. für digitale Bürgerbeteiligungsangebote genutzt werden können, wurden dauerhaft von 10 % auf 20 % erhöht.

Im Bereich der Förderkredite (Programme 201/202) sind die Fördermöglichkeiten und Tilgungszuschüsse mit bis zu 20 % ebenfalls ausgeweitet und verbessert worden. Kommunen, die diese Kredite auf Basis eines Quartierskonzeptes beantragen, werden sogar mit besonders hohen Tilgungszuschüssen von bis zu 40 % belohnt.

Seit dem Programmstart am 15. November 2011 bis zum 31. Dezember 2020 wurden in dem Programm über 2.000 Förderzusagen erteilt (davon Konzepte ca. 1.100; Sanierungsmanagements: ca. 450; Quartiersversorgung: 515). Dadurch wurden Fördermittel mit einem Darlehensvolumen von 1,22 Mrd. EUR für die Quartiersversorgung und einem Zuschussvolumen von 101 Mio. EUR für Konzepte und Sanierungsmanagements ausgereicht. In diesem Jahr stehen rund 70 Mio. Euro für das Programm zur Verfügung.

Kontakt Pressestelle Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:

Dr. Markus Lammert

markus.lammert@bmi.bund.de

Presse@bmi.bund.de

Weitere Informationen:

www.kfw.de

www.bmi.bund.de

www.heterogenetisch-stadtsanierung.info/

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Sturmschäden: Kfz-Versicherung zahlt ab Windstärke 8

12.03.2021 – 11:15

R+V Infocenter

Sturmschäden: Kfz-Versicherung zahlt ab Windstärke 8


















Wiesbaden (ots)

Zerbeulte Karosserien, zersplitterte Scheiben: Das Sturmtief Klaus hat auch an vielen Autos Spuren hinterlassen. Die Teilkaskoversicherung zahlt solche Schäden ab Windstärke 8. Darauf macht das R+V-Infocenter aufmerksam.

Geschwindigkeit mehr als 62 Stundenkilometer

Herabgefallene Äste und umgeknickte Bäume haben vielerorts Autos stark beschädigt. „Autobesitzer können diese Schäden der Teilkasko-Versicherung melden. Diese springt ab Windstärke 8 ein, also bei mehr als 62 Stundenkilometern – was bei ‚Klaus‘ in einigen Regionen der Fall war“, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Die Windstärke klärt in der Regel die Versicherung. „Durch die Zusammenarbeit mit Wetterdiensten können wir heute sehr genau erkennen, wie stark der Sturm an welchen Orten gewütet hat“, erklärt Kretschmer. Autobesitzer können diese Information aber auch bei Auskunftsstellen bekommen, wie zum Beispiel beim Deutschen Wetterdienst. Wer für sein Auto eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt den Schaden unabhängig von der Windstärke erstattet.

Gute Fotos beschleunigen die Regulierung

R+V-Experte Kretschmer rät Betroffenen, den Schaden mit Fotos zu dokumentieren und möglichst schnell der Versicherung zu melden. „Am besten telefonisch, um abzuklären, wie es weitergeht und welche Unterlagen notwendig sind.“ Wichtig zu wissen: Notreparaturen sind nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. So ist es beispielsweise wichtig, zerbrochene Scheiben abzudichten, um weitere Schäden durch Regen zu verhindern. Beseitigen sollten Autobesitzer die Schäden jedoch erst, nachdem die Versicherung eine Reparaturfreigabe erteilt hat. Autofahrer, die lediglich eine Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, müssen Sturmschäden aus der eigenen Tasche bezahlen. „Sie sollten ihr Fahrzeug bei Sturmwarnungen möglichst nicht unter Bäumen parken und am besten in der Garage abstellen“, rät Kretschmer.

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06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
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XB Systems AG kündigt seinen Börsengang anDas Unternehmen nutzt das Potenzial von eSports durch seine spezielle Wettmarke BUFF.bet und den Portaldienst (Content-Aggregator) BUFFHUB

11.03.2021 – 14:00

Raptor Consulting GmbH

XB Systems AG kündigt seinen Börsengang an
Das Unternehmen nutzt das Potenzial von eSports durch seine spezielle Wettmarke BUFF.bet und den Portaldienst (Content-Aggregator) BUFFHUB


















XB Systems AG kündigt seinen Börsengang an / Das Unternehmen nutzt das Potenzial von eSports durch seine spezielle Wettmarke BUFF.bet und den Portaldienst (Content-Aggregator) BUFFHUB
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Cham (ots)

Die XB Systems AG hat heute bekannt gegeben, dass die Aktien des Unternehmens am 15. März 2021 zur öffentlichen Notierung zugelassen wurden. Die 6.336.923 ausgegebenen Aktien des Unternehmens werden voraussichtlich mit einem Eröffnungskurs von 6 € pro Aktie in den Handel gehen. Die Aktien werden an der Wiener Börse im Direct Market Plus unter dem Symbol „XBS“ gehandelt.

Capital Markets Coach ist die Baader Bank AG – eine full-service Bank mit Sitz in Unterschleißheim bei München, die in den Geschäftsfeldern Market Making, Capital Markets, Multi-Asset Brokerage, Asset Management Services, Banking Services und Research tätig ist.

Daniel Miller Jochem, CEO der XB Systems AG, kommentierte die Ankündigung:

Die heutige Nachricht ist mehr als einfach nur die nächste Phase in der Entwicklung von XB Systems. Sie ist eine Bestätigung für das enorme Potenzial, das eSports in den letzten Jahren aufgezeigt hat. Die Branche erfreut sich eines phänomenalen Wachstums und die Börsennotierung unseres Unternehmens wird es uns ermöglichen, den Bekanntheitsgrad des Unternehmens auf globaler Ebene zu erhöhen.

Die XB Systems AG ist seit 2017 mit ihren Marken BUFF.bet, für eSports-Wetten, und BUFFHUB, für eSports-Inhalte, führend im Bereich eSports-Wetten. Das Team setzt sich aus Branchenveteranen aus dem eSports- und Gaming-Sektor zusammen. Darüber hinaus ist BUFF.bet auch aufgrund seiner maßgeschneiderten Plattform, die vom marktführenden Daten- und Software-iGaming-Anbieter UltraPlay entwickelt wurde, führend im Bereich der eSports-Wetten.

Im vergangenen Jahr verzeichnete XB Systems einen starken Anstieg der Nutzung und Aktivität im eSports-Segment seines Kerngeschäfts. Das operative Geschäft von BUFF.bet verzeichnete einen enormen Anstieg in Bezug auf Spielerakquise, Kundenbindung und erhöhte Aktivität auf den eSports-Wettmärkten. Die Website ist bekannt für ihre konkurrenzlosen esports-Optionen, die im vergangenen Jahr durch die Aufnahme der neuesten esports-Sensation Valorant das Portfolio erweitern konnten. Seitdem ist es BUFF.bet gelungen, die größte Auswahl an Live-Wettmärkten auf Valorant anzubieten, die in dieser Branche generell verfügbar ist. Das Unternehmen geht davon aus, dass sich Valorant in den nächsten Monaten an der Spitze, der am besten performenden esports-Titel, platzieren wird.

Durch seine Zielmärkte in der GUS-Region, Europa und Asien wird erwartet, dass BUFF.bet in den nächsten Monaten eSports als ein wichtiges Segment konsolidiert und in neue Gebiete expandiert. Darüber hinaus hat die kürzlich unterzeichnete Partnerschaft mit dem marktführenden Affiliate-Netzwerk Catena Media, durch die Premium-Position auf Ask Gamblers, den Datenverkehr (Traffic) von BUFF.bet in bestimmten Märkten um über 27% erhöht.

In den letzten zwei Jahren wurde BUFF.bet in Bezug auf die Benutzererfahrung und das Produktangebot ständig weiterentwickelt und zielt speziell auf das eSports-Publikum ab. Mit dem Ziel, die erste Wahl für eSports-Wettende weltweit zu werden, hat BUFF.bet mehrere Übernahmen durchgeführt, darunter Fusion.bet, X-bet.co sowie eSporbet.

Mit den auf eSports spezialisierten Marken BUFF.bet und BUFFHUB wird die XB Systems AG eines der wenigen esports-Unternehmen sein, das an der internationalen Börse notiert ist.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dieser Wertpapiere dar, noch darf ein Verkauf dieser Wertpapiere in einem Staat oder einer Gerichtsbarkeit erfolgen, in dem/der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den Wertpapiergesetzen eines solchen Staates oder einer solchen Gerichtsbarkeit ungesetzlich wäre.

Über die XB Systems AG:

Die XB Systems AG ist ein Design-, Engineering- und Medienunternehmen, das sich auf Softwareentwicklung und eSports spezialisiert hat. Das Unternehmen wurde 2016 gegründet, um Anwendern hochmoderne eSports-B2C-Lösungen anzubieten, die auf Analysen, Daten und Fakten basieren. Mit einem leidenschaftlichen Team von operativen Spezialisten ist die XB Systems AG bestrebt, herausragende Leistungen für ihre Kunden und Nutzer zu erzielen. Erfahren Sie hier mehr über das Unternehmen: www.xb.systems

Presse-Kontakt:

Daniel Miller Jochem
CEO bei XB Systems AG
E-Mail: daniel.jochem@xb.systems

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