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GmbH Geschaeftsfuehrer Anstellungsvertrag der Helwart Springinsfeld Verbände GmbH

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GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Helwart Springinsfeld Verbände GmbH

zwischen

der Helwart Springinsfeld Verbände GmbH

vertreten durch ihren Gesellschafter Helwart Springinsfeld

nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,

und

Herrn / Frau Friedjörg Roos
aus Siegen

nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,

wird folgender

A n s t e l l u n g s v e r t r a g

geschlossen.

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.04.2021

ist Herr / Frau Friedjörg Roos
(mit Wirkung vom 13.04.2021

zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 13.04.2021.

Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.

oder

Der bisherige mit Herrn / Frau Helwart Springinsfeld bestehende Anstellungsvertrag vom 2.6.2016 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.

§ 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.

§ 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.

§ 3 Selbstkontrahieren

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.

§ 4 Pflichten und Verantwortlichkeit

Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.

Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Überwachung des gesamten Unternehmens.

Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.

Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.

Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.

§ 5 Haftung des Geschäftsführers

Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:

Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.

Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 639 TEURO

Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.

Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 814 TEURO abzuschließen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

§ 6 Dienstort und Arbeitszeit

Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.

Der Geschäftsführer hat – soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.

§ 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit

Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.

§ 8 Wettbewerbsverbot

Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 6 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 39 % seiner innerhalb der letzten 14 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 17 eines Monats fällig.

Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.

Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 6 Monaten nach Abgabe der Erklärung.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 4 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 46 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.
Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

§ 9 Vergütung

(bei Festgehalt)

Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit

a) Eine Vergütung von brutto 596 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.

b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 187 TEURO festgesetzt.

c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 4 TEURO.

d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 50 TEURO.

Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.

Über das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.

§ 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod

Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 6 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.

Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 6 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.

§ 11 Sonstige Leistungen

Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.

§ 12 Urlaub

Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 42 Arbeitstagen.

Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.

oder
Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.

§ 13 Erfindungen

Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.

Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.

§ 14 Versorgungszusage

Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem Maße zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.

§ 15 Vertragsdauer und Kündigung

Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 10 Wochen gekündigt werden.

Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn

der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;

der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;

der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;

der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen ’Weisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;

das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.

Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 66 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

§ 16 Abfindung

Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.

Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.

§ 17 Geheimhaltung

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.

Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschließlich Kopien, Doppel und Ähnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

§ 18 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Essen, 13.04.2021 Siegen, 13.04.2021

……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Friedjörg Roos


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    Veröffentlicht am

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    Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

    UR. Nr. 36877

    Heute, den 20.03.2021, erschienen vor mir, Rudolph Volkmann, Notar mit dem Amtssitz in Herne,

    1) Frau Kord Henze,
    2) Herr Helwig Spock,
    3) Herr Albrecht Stange,

    1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
    Mirko Berger Schrottplätze Ges. mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Herne.

    2. Gegenstand des Unternehmens ist Escortservice Geschäftsmodell Tätigkeiten einer Begleitagentur Unterschiede zu Etablissements Kritik Motive und Verbreitung Navigationsmenü.

    3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 401255 Euro (i. W. vier null eins zwei fünf fünf Euro) und wird wie folgt übernommen:

    Frau Kord Henze uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 274637 Euro
    (i. W. zwei sieben vier sechs drei sieben Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

    Herr Helwig Spock uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 14897 Euro
    (i. W. eins vier acht neun sieben Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

    Herr Albrecht Stange uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 111721 Euro
    (i. W. eins eins eins sieben zwei eins Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

    Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
    50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

    4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Mirko Berger,geboren am 31.10.1976 , wohnhaft in Herne, bestellt.
    Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

    5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
    Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

    6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
    scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

    7. Die Erschienenen wurden vom Notar Rudolph Volkmann insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

    Hinweise:
    1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
    2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
    3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
    4) Nicht Zutreffendes streichen.


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    Top 4 AGB:

      Veröffentlicht am

      Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts zwischen Georg Behrens und Hertha Abendrot

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      Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

      Zwischen

      Frau / Herren
      Georg Behrens

      Wohnhaft in Magdeburg

      und

      Frau / Herren
      Hertha Abendrot

      Wohnhaft in Bremen

      wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

      § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

      Zum gemeinsamen Betrieb eines – für Heim- und Haushaltstextilien sowie für technischen und industriellen Bedarfhandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

      ‚Georg Behrens und Hertha Abendrot, – für Heim- und Haushaltstextilien sowie für technischen und industriellen Bedarfeinzelhandel‘

      gegründet.

      Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
      Sitz der Gesellschaft ist Magdeburg.

      § 2 Dauer der Gesellschaft

      Die Gesellschaft beginnt am 16.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 21 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
      Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

      § 3 Geschäftsjahr

      Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

      § 4 Einlagen der Gesellschafter

      Frau / Herr Georg Behrens bringt in bar 857.483,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 769.934,- EURO ein. Frau / Herr Hertha Abendrot bringt in bar 953.877,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 942.586,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

      § 5 Geschäftsführung und Vertretung

      Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

      Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

      1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
      2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
      3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
      4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 857.131,- EURO übersteigt
      5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

      § 6 Pflichten der Gesellschafter

      Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 32.500 € vereinbart.

      Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

      Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

      § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

      Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 950.468,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

      § 8 Kündigung eines Gesellschafters

      Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
      Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
      Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

      § 9 Tod eines Gesellschafters

      Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

      § 10 Einsichtsrecht

      Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
      Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

      § 11 Salvatorische Klausel

      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
      Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

      § 12 Änderungen des Vertrages

      Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

      Magdeburg, 16.03.2021 Bremen, 16.03.2021

      ____________________________ ____________________________

      Unterschrift Georg Behrens Unterschrift Hertha Abendrot


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      Top 7 datenschutz:

        Veröffentlicht am

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        Ein Briefumschlag (auch: Kuvert oder in der Schweiz Couvert, veraltet Enveloppe) ist die Versandverpackung eines Briefes.

        Handelsüblicher Briefumschlag (Rückseite)
        Handelsüblicher Briefumschlag der Größe „DIN-lang“ (DL) mit Sichtfenster

        Inhaltsverzeichnis

        1 Geschichte
        2 Material
        3 Produktion
        4 Recycling
        5 Größen
        6 Größe und Position der Fenster

        6.1 Deutschland
        6.2 Schweiz
        6.3 Großbritannien

        7 Aufschrift
        8 Verwendung
        9 Markt
        10 Mehrfachumschläge
        11 Briefumschlag mit Aufrissschnur
        12 Weblinks
        13 Einzelnachweise

        Geschichte

        Ursprünglich wurden Briefe nicht in separaten Briefhüllen verpackt, sondern lediglich durch Umfalten oder Aufrollen und Versiegeln vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Oft als Faltbriefe, da Papier ein kostbarer Rohstoff war. Später wurde dies, im Gegensatz zu fertig konfektionierten Umschlägen zum Einstecken und Verschließen des Schreibens, vergleichsweise unwirtschaftlich. Im heutigen postalischen Schriftverkehr werden fast ausschließlich Briefumschläge zum Schutz der Inhalte verwendet, mit Ausnahme von Postwurfsendungen.

        Briefumschläge wurden erstmals 1820 von dem Buch- und Papierwarenhändler S. K. Brewer in Brighton verkauft.[1][2] Er schnitt die Umschläge mit Hilfe von Blechschablonen zurecht.[3] Infolge des rasch wachsenden Bedarfs vergab Brewer 1835 an die Londoner Firma Dobbs & Comp. den Auftrag zur Herstellung von Briefumschlägen als Massenartikel.[3] Die erste Maschine zur Herstellung von Briefumschlägen stammt von E. Hill und W. De La Rue, London, aus dem Jahr 1844.[2]

        Material

        Briefumschlagpapier muss undurchsichtig, beschreibbar, bedruckbar und faltfest sein. Es wird holzfrei und holzhaltig, einseitig glatt oder satiniert, weiß und farbig hergestellt. Aber auch Recyclingpapier mit dem „Blauen Engel“ findet Verwendung. Neuerdings werden für Briefumschläge verstärkt FSC- oder PEFC-Papiere eingesetzt, deren Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. FSC-Umschläge tragen teilweise das Logo des WWF-Pandabären. Es gibt auch Umschläge aus Kunststofffasern, aus transparenter oder transluzenter Folie sowie solche aus Papyrolin, einem fadenverstärkten Material.
        Fast alle Briefumschläge besitzen als Verschluss an der Umschlaginnenseite eine Gummierung oder zwei Haftklebestreifen. Bei manchen Briefumschlägen ist im Adressbereich ein Sichtfenster aus Pergamin oder durchsichtigem Kunststoff eingeklebt. Auch die Seitenränder des Briefpapiers werden mit Klebstoffen zusammengehalten.

        Produktion

        Zunächst wird ausgehend von der Papierrolle der Innen- und Außendruck des Umschlages im Flexodruckverfahren aufgebracht. Danach wird die Umschlagsilhouette ausgestanzt, dann erfolgt die Fensterung, und die Fensterfolie wird eingeklebt. Danach werden die Seitenklappen- und die Verschlussklappengummierung aufgebracht. Nach dem Trocknen der Verschlussklappe werden die Umschläge verpackt und anschließend die fertigen Kartons mittels Robotern auf Paletten verpackt.
        Moderne Briefumschlagmaschinen produzieren bis zu 1.600 Umschläge pro Minute oder fast 100.000 pro Stunde. Derartige Anlagen kosten mehr als zwei Millionen Euro. Wichtigste Hersteller der Maschinen sind die Firmen Winkler+Dünnebier in Neuwied sowie die Firma F.L. Smithe in den Vereinigten Staaten; beide Unternehmen gehören zu Barry-Wehmiller Companies (USA).

        Recycling

        Papierbriefumschläge können problemlos recycelt werden. Das verwendete Altpapier dient als Rohstoff für neues Recyclingpapier. Die eingesetzten Fensterfolien bestehen aus Pergamin oder Polystyrol. Sie werden beim Deinking (Entfärben) des Altpapiers ausgesondert und anschließend ebenfalls recycelt oder in den Kraftwerken der Papierfabriken verbrannt. Besser ist es jedoch, das Fenster vorm Entsorgen herauszutrennen und in der Wertstofftonne zu entsorgen, da nur so der angestrebte Monostoffstrom erreicht werden kann und das Recycling gesichert ist.[4]

        Größen

        Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

        Briefumschläge sind überwiegend in Standardgrößen erhältlich. Sie sind definiert in ISO 269 und DIN 678 weitgehend anhand der Serie C aus DIN 476-2 bzw. ISO 217 und der Serie B aus DIN EN ISO 216 bzw. ehemals DIN 476-1. Als Inhalt für C-Umschläge sind A-Formate derselben Nummer und für B-Umschläge die entsprechenden C-Formate vorgesehen, wobei die Blätter durch ggf. mehrmaliges Falten in der Mitte der längeren Seite auf das nächstkleinere Format derselben Serie gebracht werden können.
        Standardbriefumschläge besitzen daher ebenfalls überwiegend das übliche Seitenverhältnis von √2:1.

        Davon abweichend gibt es zwei Formate mit einem Seitenverhältnis von 2:1 für anders gefaltete Seiten.
        Für das Format C6/C5 wird die Breite eines Formats (C6) mit der Länge des nächstgrößeren Formats (C5) kombiniert.
        Die unsystematische Größe des Formats DL, umgangssprachlich „DIN lang“, ist auf das Falzformat für Geschäftsbriefe nach DIN 5008 (und ehemals DIN 676) von 210 mm × 105 mm abgestimmt ist, passt (ohne Sichtfenster) aber ebenso zu 1⁄3A4 mit 210 mm × 99 mm.
        Die Handelsbezeichnung „DL+“ oder „DIN lang plus“ sowie „C6/5“ für C6/C5 entsprechen nicht der Norm und auch eine Größe „C5/C6“ oder „C5/6“ gibt es darin nicht.

        Daneben ist einzig das Format der größten Standardbriefhülle E4, die in etwa mittig zwischen B4 und A3 liegt, nicht in anderen DIN- oder ISO-Normen enthalten.

        Briefhüllen nach DIN 678-1:1998

        Format

        B (mm)

        L (mm)

        L:B

        Passender Inhalt

        C6

        114
        162
        √2
        A6, A4 zweimal gefaltet

        B6

        125
        176
        √2
        C6-Umschlag

        DL

        110
        220
        2
        1⁄3A4, A4-Normfaltung

        C6/C5

        114
        229
        2
        1⁄3A4, A4-Normfaltung, DL

        C5

        162
        229
        √2
        A5, A4 einmal gefaltet

        B5

        176
        250
        √2
        C5-Umschlag

        C4

        229
        324
        √2
        A4 ungefaltet

        B4

        250
        353
        √2
        C4-Umschlag

        E4

        280
        400
        √2
        B4-Umschlag

        Briefumschläge im Format C4 werden nicht nur im Querformat, sondern auch im Hochformat hergestellt und haben dann ggf. ein Sichtfenster, das zum Adressfeld ungefalteter Geschäftsbriefe nach DIN 5008 auf A4-Papier passt.[5]
        Die Formate C0 bis C3 und C7 bis C10 aus DIN 476-2 sind nicht in DIN 678-1 übernommen worden, aber vereinzelt werden zumindest Umschläge im Format C3 angeboten.

        Für Geschäftsbriefe auf dem Papierformat A4 sind in Deutschland die Umschlagformate DIN lang (DL) bei manueller Befüllung, C6/C5 bei maschineller Befüllung und C4 am weitesten verbreitet. Das Format C6/C5 ist das in Deutschland mit Abstand am häufigsten verwendete Format und wird nach DIN 678-2 neben C4, C5 und C6 als Kuvertierhülle für die automatische Kuvertierung eingesetzt.

        Privatpost wird auch häufig in Umschlägen vom Format C6 verschickt, in das Gruß- und Postkarten vom Format A6 passen. Großes und schweres Füllgut wird häufig in Faltentaschen aus Kraftpapier mit Seitenfalten und Klotzboden in den Formaten B5 bis E4 verschickt (Versandbeutel).

        auf dem Markt erhältliche, aber nicht standardisierte Briefhüllen

        Format

        B (mm)

        L (mm)

        L:B

        Passender Inhalt

        DL+

        112
        225
        2
        1⁄3A4, A4-Normfaltung, DL

        120
        235
        2
        1⁄3A4, A4-Normfaltung, DL, C6/C5

        DL Max

        125
        235
        2

        Nichtstandardisierte Umschläge gibt es bspw. für Grußkarten, die u. a. quadratisch sein können.

        Briefgrößen und -gewichte der Deutschen Post

        Format

        B (mm)

        L (mm)

        H (mm)

        Gewicht

        Porto (€)

        C6, B6, DL, C6/C5
        C5, B5, C4, B4
        E4

        Standardbrief

        90–125
        140–235
        ≤ 5
        ≤ 20 g
        0,80
         Ja
         Nein
         Nein

        Kompaktbrief

        70–125
        100–235
        ≤ 10
        ≤ 50 g
        0,95
         Ja
         Nein
         Nein

        Großbrief

        70–250
        100–353
        ≤ 20
        ≤ 500 g
        1,55
         Ja
         Ja
         Nein

        Maxibrief

        70–250
        100–353
        ≤ 50
        ≤ 1000 g
        2,70
         Ja
         Ja
         Nein

        Postkarte

        90–125
        140–235

        150–500 g/m²
        0,60
         Nein
         Nein
         Nein

        Damit liegt einzig die Größe E4 zwingend außerhalb der für Briefpost definierten Grenzen und muss entsprechend als Päckchen oder Paket verschickt werden. Die Maximalgröße für Großbrief und Maxibrief entspricht exakt dem Format B4.

        Größe und Position der Fenster

        Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

        Für Abmessungen von Fensterbriefhüllen gibt es mehrere unterschiedliche Standards.[6]

        Deutschland

        Aus DIN 680 ergeben sich je nach Format unterschiedliche Abstände des Sichtfensters vom oberen Rand, sodass ein Briefbogen nach DIN 5008 exakt gefaltet werden muss, um das Adressfeld im Sichtfenster zu platzieren:

        Bei C6, C6/C5 und DL liegt das Sichtfenster 20 mm vom linken und 15 mm vom unteren Rand entfernt und ist 45 × 90 mm groß.

        DIN 5008 Form A

        DIN 5008 Form B

        Bei größeren Versandtaschen gibt es zwei Formen A und B entsprechend der Briefköpfe für Geschäftsbriefe Form A und B nach DIN 5008, da die Lage des Adressfeldes sich hier nicht mehr über die Faltung des Briefes anpassen lässt. Bei C5-Briefhüllen ist das Fenster ebenfalls 45 mm × 90 mm groß und 20 mm vom linken Rand entfernt, vom unteren bei Form A 77 mm und bei Form B 60 mm. Bei C4-Briefhüllen ist das Spiel des Briefes im Umschlag besonders in Richtung der längeren Kante wesentlich größer, so dass das Fenster größer sein muss. Es ist 55 mm × 90 mm groß und 20 mm vom linken Rand entfernt, vom oberen bei Form A 40 mm und bei Form B 57 mm.

        Bei C4, hier gedreht dargestellt, liegt das Sichtfenster entweder 27 mm oder 45 mm vom oberen Rand entfernt, je nachdem ob Briefkopf Typ A oder Typ B verwendet wird. Die Öffnung ist üblicherweise unten oder rechts.

        Schweiz

        In der Schweiz gibt es ebenfalls Vorgaben der Post zur Briefgestaltung und der Platzierung des Adressfelds.[7]

        Großbritannien

        Der britische Standard BS 4264 definiert für das Format DL ein 39 mm hohes und 93 mm breites Sichtfenster, das 53 mm vom oberen Rand und 20 mm vom linken Rand entfernt ist.[6]

        Aufschrift

        Die Deutsche Post erwartet die Aufschrift parallel zur längeren Seite des Sichtfensters beziehungsweise des Umschlags, die Frankierung in einem 40 mm hohen und 74 mm breiten Feld rechts oben, die Anschrift des Absenders im 40 mm hohen Streifen links daneben sowie die Anschrift des Adressaten im restlichen Bereich mit mindestens 15 mm Abstand zum Außenrand. Im Bereich unterhalb der Anschrift wird der Zielcode aufgedruckt.[8]

        Die Österreichische Post erwartet darüber hinaus, dass beim Format C5 der Bereich unterhalb der 74 mm breiten Frankierzone und bei größeren Formaten ein 74 mm hoher Bereich am unteren Rand freigehalten wird.[9]

        Royal Mail erwartet, dass in einem 70 mm hohen und 140 mm breiten Bereich rechts unten zwei Felder freigehalten werden und die Anschrift des Absenders auf der rückseitigen Verschlusslasche platziert wird.[10][11]

        Die Schweizerische Post sieht eine Vielzahl von Varianten vor.[12]

        Verwendung

        Briefumschläge werden verschlossen, indem die ein wenig überlappende, übergeklappte offene Seite (kurz Lasche) mit dem Umschlag zusammengeklebt wird. Entweder kommt dabei trockener, wasserlöslicher Klebstoff zum Einsatz, der beim Verschließen befeuchtet wird, oder sie sind selbstklebend. Das blaue Leuchten beim Öffnen eines selbstklebenden Verschlusses nennt man Tribolumineszenz. Bei hochwertigen Umschlägen kommt häufig eine Haftklebung mit Abdeckstreifen zum Einsatz. Letztere werden vor allem für hochwertige geschäftliche Post verwendet.
        Name und Anschrift des Adressaten werden auf die Vorderseite des Kuverts geschrieben, die Angaben über den Absender herkömmlich auf die Rückseite oder links oben auf die Vorderseite.

        Ebenfalls im geschäftlichen Bereich werden häufig Fensterkuverts eingesetzt, bei denen die Anschrift des Adressaten nicht auf den Umschlag geschrieben, sondern der Brief mit der Anschrift im Briefkopf so in den Umschlag gelegt wird, dass die Anschrift durch das Fenster sichtbar ist, beispielsweise nach DIN 5008. Für die unterschiedlichen Umschläge gibt es verschiedene Falzarten, damit die Adressen im Fenster sichtbar sind. Fensterkuverts tragen einen Aufdruck oder Stempel mit den Absenderangaben meistens entweder auf der Vorderseite oder über der Anschrift auf dem Briefbogen, sodass sie im Fenster sichtbar sind.

        Markt

        In Deutschland werden nach Angaben des Verbandes der Deutschen Briefumschlaghersteller (VDBF) derzeit (Stand 2019) pro Jahr noch ca. 13 Mrd. Briefumschläge Versand- und Faltentaschen hergestellt. Weniger als 10 Mrd. Briefumschläge werden noch in Deutschland verkauft mit weiter sinkender Tendenz.[13] Der Markt ist in den letzten 10 Jahren insgesamt stark gesunken, da zunehmend elektronische Medien den Briefumschlag für den Rechnungsversand ersetzen. Auch Werbebriefumschläge haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung verloren. Großformatige Versand- und Faltentaschen konnten hingegen vom neuen Medium Internet eher profitieren.

        In Europa werden jährlich (Stand 2019) noch ungefähr 46 Mrd. Umschläge verkauft, was einem Rückgang von fast 60 % in 10 Jahren entspricht.

        In Deutschland sind die beiden bedeutendsten Hersteller die Firmengruppe Mayer-Kuvert und Bong. Auf europäischer Ebene kommen noch Tompla (E), La Couronne (F), GPV (F), Nova Kuverta (SLO), Blasetti (I), ELCO (CH) und Goessler Kuverts (CH) hinzu, die zusammen insgesamt einen Marktanteil von ungefähr 90 % repräsentieren.

        Mehrfachumschläge

        Eine Sonderform des Briefumschlages ist der im internen Briefverkehr zunehmend genutzte mehrfach verwendbare Hauspostumschlag.

        Auf diesen Briefumschlägen findet man meistens eine Art Tabelle in die der Absender, das Datum und der Empfänger eingetragen werden.

        Dazu kommen Löcher, die zu einer schnellen Sichtung dienen, ob sich Dokumente o. ä. im Umschlag befinden. Verschlossen werden sie vorwiegend mit einem Bindfadenverschluss.

        Briefumschlag mit Aufrissschnur

        Der rote Pull-Tab-Streifen im Umschlag zum mittellosen Öffnen.
        Das kleine Fenster auf dem rechten Umschlag zeigt den Aufdruck vor dem Öffnen.

        Patentierte Umschläge[14] bieten ein sauberes Öffnen des Briefes ohne Hilfsmittel. Am Rand ist der Umschlag an der „Daumengrifffläche“ perforiert, durch Abreißen dieses kleinen Papierstückchens wird eine „Aufrißschnur“ („Zipp-o-let“/engl. Pull-Tab) an der Kante herausgetrennt, welche damit den Briefumschlag öffnet. Diese Technik ist z. B. bei Zigarettenverpackungen mit Klarsichtfolien schon lange üblich.

        Weblinks

        Commons: Briefumschläge Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
        Wiktionary: Briefumschlag Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
        Briefgrößen und -gewichte der Österreichischen Post AG

        Einzelnachweise

        ↑ Maurice Rickards, Michael Twyman: The encyclopedia of ephemera: A Guide to the Fragmentary Documents of Everyday Life for the Collector, Curator and Historian, Verlag: Routledge Chapman & Hall; Auflage: illustrated edition (Dezember 2000), Seite 135 bis 137.

        ↑ a b Briefumschlag. In: Wolfram Grallert: Lexikon der Philatelie. 2. Auflage. Phil*Creativ GmbH, Schwalmtal 2007, ISBN 978-3-932198-38-0, Seite 75.

        ↑ a b Brewer. In: Wolfram Grallert: Lexikon der Philatelie. 2. Auflage. Phil*Creativ GmbH, Schwalmtal 2007, ISBN 978-3-932198-38-0, Seite 66.

        ↑ Papier richtig entsorgen schwieriger als gedacht. In: oekofreaks. Abgerufen am 29. April 2019 (deutsch). 

        ↑ DIN C4. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, abgerufen am 29. Januar 2016. 

        ↑ a b Markus Kuhn: International standard paper sizes. Abgerufen am 18. März 2010. 

        ↑ Briefgestaltung gemäss Vorgaben der Post. Post CH AG, abgerufen am 30. Januar 2019 (Schweizer Hochdeutsch). 

        ↑ Automationsfähige Briefsendungen. (PDF; 5,26 MB) Deutsche Post AG, abgerufen am 11. Juli 2016. 

        ↑ Richtig Adressieren. (PDF; 2,06 MB) Österreichische Post, abgerufen am 8. April 2010. 

        ↑ A guide for letter envelope design and clear addressing. (PDF; 601 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) Royal Mail, archiviert vom Original am 31. Oktober 2014; abgerufen am 20. Juni 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.royalmail.com 

        ↑ Large Letter mail. (PDF; 492 kB) Royal Mail, abgerufen am 8. März 2010. 

        ↑ Briefe. (PDF; 3,37 MB) Schweizerische Post, abgerufen am 21. September 2011. 

        ↑ Kennzahlen der Briefumschlag-Hersteller in Deutschland. In: Verband der deutschen Briefumschlag-Industrie e.V. (VDBF). 2019, abgerufen am 22. Juli 2019. 

        ↑ EuropaPatent Nr. 0 683 748; USA Patent Nr. 5 984 170; Internationale Registrierung für „Zipp-o-let“ Nr. 641 250; Deutsches Gebrauchsmuster Nr. 295 00 983.7

        Normdaten (Sachbegriff): GND: 4146614-7 (OGND, AKS)

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