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BGH-Urteil zu Audi: Schadensersatzanspruch bei 3.0 Liter Motoren bleibt bestehen

12.03.2021 – 10:28

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

BGH-Urteil zu Audi: Schadensersatzanspruch bei 3.0 Liter Motoren bleibt bestehen


















Bremen (ots)

Mit Urteil vom 08.03.2021 wies der Bundesgerichtshof ein Verfahren gegen die Audi AG an das Oberlandesgericht Naumburg zurück. Der BGH sah durch Vertreter der Audi AG keine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung, weshalb dem Kläger kein Anspruch auf Schadensersatz zustünde. Allerdings betrifft dieses Urteil den Motor EA189, der von der Volkswagen AG entwickelt worden war und hinsichtlich dessen Manipulation diese auch bereits vom BGH zu Schadensersatz verurteilt worden ist.

Entgegen der unklaren medialen Darstellung hat der BGH gerade nicht geurteilt, dass betroffene Kunden von Audi Modellen mit 3.0 Liter Motoren, die ebenfalls umfangreich vom Abgasskandal betroffen sind, keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Zahlreiche Oberlandesgerichte haben die Audi AG bei Audi Dieseln mit diesem Motor, sowie auch beim Porsche Cayenne, der ebenfalls den von Audi entwickelten Motor nutzt, bereits zu Schadensersatz verurteilt. Etliche Urteile auf Landesgerichtsebene gibt es zudem gegen die Audi AG als Motorherstellerin auch bezüglich des VW Touareg, sowie des Porsche Macan.

Das nun ergangene BGH-Urteil zielt lediglich darauf ab, dass ein Schadensersatzanspruch nur gegen den Hersteller der manipulierten Motoren bestehen kann, nicht aber gegen den Autohersteller. Da die Audi AG im Abgasskandal um manipulierte 3.0 und 4,2 Liter Motoren jedoch diejenige ist, die die Motoren aktiv manipuliert und dann an VW und Porsche geliefert hat, bleibt der Schadensersatzanspruch der betroffenen Autokäufer bestehen.

Audi selbst hatte sich im September 2015 zunächst damit verteidigt, dass die Volkswagen AG den EA189 Motor manipuliert und die Audi AG diesen nur eingesetzt habe. Bereits kurz darauf musste Audi jedoch eingestehen, bei größeren Motoren selbst auch aktiv manipuliert zu haben. Letztendlich war sogar bekannt geworden, dass Audi prinzipiell hinter der Idee der Abschalteinrichtung steht, um die Autos auf dem Prüfstand sauberer erscheinen zu lassen, als sie es im Realbetrieb auf der Straße tatsächlich sind. Dennoch sah der BGH beim EA189 Motor offensichtlich keine ausreichenden Hinweise für eine Haftung der Audi AG. Hinsichtlich der von Audi selbst aktiv manipulierten 3,0 und 4,2 Liter Motoren kann hiervon jedoch keine Rede sein.

HAHN Rechtsanwälte gehört in der juristischen Aufarbeitung dieses Skandals zu den erfolgreichsten Kanzleien und konnte schon zahlreiche Urteile hinsichtlich manipulierter Modelle (Audi A6, Audi Q5, Audi SQ5, Porsche Cayenne, Porsche Macan, VW Touareg) erreichen. Im Erfolgsfall geht der manipulierte Diesel an den Hersteller zurück, während der Kläger im Gegenzug den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) erstattet bekommt. Die Kanzlei bietet Verbrauchern einen kostenfreien Betroffenheitscheck an.

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RA Lars Murken-Flato
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