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Verarbeitendes Gewerbe im Februar 2021: Auftragsbestand +1,3 % zum Vormonat

19.04.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Verarbeitendes Gewerbe im Februar 2021: Auftragsbestand +1,3 % zum Vormonat


















Wiesbaden (ots)

Verarbeitendes Gewerbe im Februar 2021: Auftragsbestand +1,3 % zum Vormonat

Auftragsbestand 6,9 % über dem Vorkrisenniveau

Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe, Februar 2021

+1,3 % real zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)

Reichweite des Auftragsbestands: 7,1 Monate

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2021 saison- und kalenderbereinigt 1,3 % höher als im Vormonat. Damit stieg der Auftragsbestand im neunten Monat in Folge. Die offenen Aufträge aus dem Inland erhöhten sich dabei um 1,9 % und die offenen Aufträge aus dem Ausland um 1,1 %. Im Vergleich zu Februar 2020, dem Monat vor dem Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland, war der reale Auftragsbestand im Februar 2021 um 6,9 % höher.

Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern stieg der Auftragsbestand im Februar 2021 gegenüber dem Januar 2021 um 2,4 %. Bei den Herstellern von Investitionsgütern stieg er um 1,1 %. Im Bereich der Konsumgüter lag der Auftragsbestand 1,3 % höher als im Januar 2021.

Auch die Reichweite des Auftragsbestands hat sich weiter erhöht. Sie betrug im Februar 2021 im Verarbeitenden Gewerbe 7,1 Monate und hat einen neuen Höchststand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2015 erreicht (Januar 2021: 6,9 Monate). Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern lag die Reichweite des Auftragsbestands bei 3,7 Monaten (Januar 2021: 3,5 Monate). Bei den Herstellern von Investitionsgütern betrug sie 10,0 Monate (Januar 2021: 9,7 Monate) und im Bereich der Konsumgüter bei 3,0 Monaten (Januar 2021: 2,8 Monate).

Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der letzten 12 Monate im betreffenden Wirtschaftszweig berechnet. Der jetzt registrierte steigende Auftragsbestand ist das Ergebnis steigender Auftragseingänge bei zuletzt rückgängigen Umsätzen.

Methodische Hinweise:

In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der Vergleich zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich die kurzfristige konjunkturelle Entwicklung ablesen. Der Vorjahresvergleich dient einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen unabhängig. In der aktuellen Corona-Krise kann es durch die zeitweise starken Rückgänge und Anstiege zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vormonats-/Vorquartalsvergleich und Vorjahresvergleich kommen. Wichtig sind beide Betrachtungsweisen: Wie ist die konjunkturelle Entwicklung gemessen am Vormonats-/Vorquartalsvergleich, und wie weit ist der Aufholprozess im Vergleich zum Vorjahresniveau? Um zusätzlich einen direkten Vergleich zum Vorkrisenniveau zu ermöglichen, wird bis auf Weiteres in allen Pressemitteilungen zu Konjunkturindikatoren, die saisonbereinigt vorliegen, ein Vergleich zum Februar 2020 beziehungsweise zum 4. Quartal 2019 dargestellt.

Der Auftragsbestand umfasst die Summe der Auftragseingänge am Ende des Berichtsmonats, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu Umsätzen geführt haben und die nicht storniert wurden.

Die Daten zum Auftragsbestand basieren auf den Volumenindizes des Auftragsbestands im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes, saison- und kalenderbereinigt mit dem Verfahren X13 JDemetra+. Der Auftragsbestand wird in der Gliederung der „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)“ erfasst und ausgewertet. Dabei wird der Auftragsbestand wie der Auftragseingang nur in ausgewählten Wirtschaftszweigen des Verarbeitenden Gewerbes erhoben.

Weitere Informationen:

Die Ergebnisse zum Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe – auch aufgeschlüsselt nach Branchen – sind neben weiteren Indikatoren zur Einordnung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auch auf der Sonderseite „Corona-Statistiken“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Ergebnisse in tiefer Gliederung können in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden (42155-0004 Auftragsbestandsindizes und 42113-0001 Reichweiten des Auftragsbestandes).

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Konjunkturerhebungen im Verarbeitenden Gewerbe,

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Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer 2020 durch Corona-Krise um 70,6 % gesunken

16.04.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer 2020 durch Corona-Krise um 70,6 % gesunken


















WIESBADEN (ots)

Im April und Mai 2020 aufgrund von Corona-Einschränkungen fast kein Passagierflugverkehr

Im Jahr 2020 fielen in Deutschland laut Steueranmeldungen der Fluggesellschaften 349,8 Millionen Euro Luftverkehrsteuer – auch bekannt als Flugticketsteuer – an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind die Einnahmen aus dieser Steuer aufgrund der Corona-Krise um 838,3 Millionen Euro beziehungsweise 70,6 % gegenüber dem Vorjahr gesunken (2019: 1,2 Milliarden Euro). 2020 fiel damit für 24,7 Millionen Fluggäste Luftverkehrsteuer an, das waren fast drei Viertel (-74,4 %) weniger als 2019. Die Luftverkehrsteuer gilt für alle Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen starten.

Gestrichene Flüge und weltweite Reisebeschränkungen ließen aufgrund der Corona-Pandemie die Nachfrage nach Flugreisen stark sinken. Nach dem ersten Lockdown im März 2020 brach die Zahl der beförderten Fluggäste, für die Luftverkehrsteuer anfiel, drastisch ein. Die höchsten Rückgänge im steuerpflichtigen Passagieraufkommen waren in den Monaten April (-99,2%) und Mai (-98,3 %) zu verzeichnen, als der Flugverkehr fast zum Erliegen kam. Auch in den Sommermonaten wurden im Durchschnitt etwa drei Viertel Passagierinnen und Passagiere weniger befördert als im Vorjahreszeitraum.

Methodische Hinweise:

Die Luftverkehrsteuer gilt für Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen starten, und entsteht mit dem Abflug des Fluggastes. Anzumelden ist die Steuer von den Luftverkehrsunternehmen bis zum 10. und fällig wird sie am 20. Tag nach Ablauf des Kalendermonats der Entstehung. Die Zahl der Fluggäste, die auf diese Weise ermittelt wird, unterscheidet sich von der Zahl der Fluggäste aus der Luftverkehrsstatistik unter anderem deswegen, weil diese auch die nur in Deutschland umsteigenden Fluggäste erfasst, für die jedoch keine Luftverkehrsteuer anfällt.

Die Steuersätze unterscheiden sich je nach Flugentfernung. Bis Ende März 2020 betrug der Steuerbetrag auf Kurzstreckenflüge 7,37 Euro pro Flugticket (seit 1. April 2020: 12,90 Euro), auf Mittelstrecken 23,01 Euro (seit 1. April 2020: 32,67 Euro) und auf Langstrecken 41,43 Euro (seit 1. April 2020: 58,82 Euro).

Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabelle Geschäftsstatistik zur Luftverkehrsteuer (73991) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden

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Verbrauchsteuern,

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Inflationsrate im März 2021 bei +1,7 %Preise für Kraftstoffe und Heizöl wirken sich erhöhend auf die Inflationsrate aus

15.04.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Inflationsrate im März 2021 bei +1,7 %
Preise für Kraftstoffe und Heizöl wirken sich erhöhend auf die Inflationsrate aus


















WIESBADEN (ots)

Verbraucherpreisindex, März 2021

+1,7 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

+0,5 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, März 2021

+2,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

+0,5 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im März 2021 bei +1,7 %. Damit war die Inflationsrate nach dem Ende der temporären Senkung der Mehrwertsteuersätze den dritten Monat in Folge im Plus und hat sich erneut erhöht (Februar 2021: +1,3 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vormonat Februar 2021 um 0,5 %.

Energie verteuerte sich binnen Jahresfrist überdurchschnittlich um 4,8 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von März 2020 bis März 2021 um 1,9 %. Die Preise für Energieprodukte lagen dabei um 4,8 % höher als ein Jahr zuvor. Der Preisauftrieb hat sich damit deutlich verstärkt, nach +0,3 % im Februar 2021. Binnen Jahresfrist verteuerten sich im März 2021 vor allem Heizöl (+19,4 %) und Kraftstoffe (+12,7 %). Hier wirkte sich neben der zu Jahresbeginn eingeführten CO2-Abgabe auch der Preisrückgang vor einem Jahr auf die Teuerungsraten aus (Basiseffekt). Teurer binnen Jahresfrist wurde auch Erdgas (+2,2 %), die Strompreise blieben nahezu konstant (+ 0,1 %). Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich um 1,6 %. Teurer waren vor allem Obst und Molkereiprodukte (jeweils +2,5 %). Weniger gewichtig, aber merklich teurer wurden auch Tabakwaren (+4,3 %), deutlich günstiger hingegen zum Beispiel Mobiltelefone (-8,2 %).

Inflationsrate ohne Energie bei +1,4 %

Die deutliche Preiserhöhung bei Energieprodukten gegenüber dem Vorjahresmonat wirkten sich erhöhend auf die Inflationsrate aus: Ohne Berücksichtigung der Energiepreise hätte die Inflationsrate im März 2021 bei +1,4 % gelegen, ohne Heizöl und Kraftstoffe nur bei +1,3 %.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 1,6 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im März 2021 um 1,6 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die aufgrund des großen Anteils an den Konsumausgaben der privaten Haushalte bedeutsamen Nettokaltmieten verteuerten sich um 1,3 %. Stärker erhöhten sich die Preise unter anderem für Leistungen sozialer Einrichtungen (+6,3 %) sowie für Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+3,6 %). Günstiger waren hingegen zum Beispiel Telekommunikationsdienstleistungen (-1,0 %).

Preise für Heizöl und Kraftstoffe im Vormonatsvergleich 5,0 % höher

Im Vergleich zum Februar 2021 stieg der Verbraucherpreisindex im März 2021 um 0,5 %, wobei die Energieprodukte um 2,1 % teurer wurden. Insbesondere mussten Verbraucherinnen und Verbraucher mehr für Heizöl (+6,1 %) und für Kraftstoffe (+4,8 %) bezahlen. Die Preise für Nahrungsmittel insgesamt blieben unverändert, teurer wurden hier unter anderem Speisefette und Speiseöle (+2,5 %), günstiger hingegen zum Beispiel Gemüse (-2,1 %).

Methodische Hinweise:

Die aktuelle Corona-Krise führte im März 2021 erneut zu Schwierigkeiten bei der Preiserhebung, da einige Güter am Markt nicht verfügbar waren, Geschäfte geschlossen waren oder die Preisermittlung aus anderen Gründen nicht möglich war. Hinweise zu den Auswirkungen des Lockdowns auf die Preiserhebung finden Sie in unserem Methodenpapier. Die Qualität der Ergebnisse der Verbraucherpreisstatistik ist weiterhin gewährleistet.

Die Abweichung zwischen VPI und HVPI für Deutschland sind vor allem auf unterschiedliche Aktualisierungszeitpunkte der Gütergewichte zurückzuführen, siehe Methodenpapier.

Die Ergebnisse zum Verbraucherpreisindex sind neben weiteren Indikatoren zur Einordnung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auch auf der Sonderseite Corona-Statistiken im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Krisenmonitor ermöglicht Vergleich zwischen Corona-Krise und Finanz- und Wirtschaftskrise

Der Verbraucherpreisindex ist auch Teil des „Krisenmonitors“ (www.destatis.de/krisenmonitor), mit dem das Statistische Bundesamt die Entwicklung wichtiger Konjunkturindikatoren in der Corona-Krise und in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 gegenüberstellt. Der Krisenmonitor ergänzt die Sonderseite „Corona-Statistiken“ (www.destatis.de/corona), die statistische Informationen zu den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bündelt.

Weitere Informationen zur Verbraucherpreisstatistik bietet die Fachserie 17, Reihe 7 „Verbraucherpreise für Deutschland“. Detaillierte Daten zur Verbraucherpreisstatistik können über die Tabellen Verbraucherpreisindex (61111-0004) und (61111-0006) sowie Harmonisierter Verbraucherpreisindex (61121-0002) und (61111-0004) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Verbraucherpreisstatistik,

Telefon: +49 (0) 611 / 75 47 77,

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Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte im Februar 2021: -4,6 % gegenüber Februar 2020

14.04.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte im Februar 2021: -4,6 % gegenüber Februar 2020


















WIESBADEN (ots)

Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, Februar 2021

+2,1 % zum Vormonat

-4,6 % zum Vorjahresmonat

Die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte waren im Februar 2021 um 4,6 % niedriger als im Februar 2020. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Preise gegenüber dem Vormonat Januar 2021 um 2,1 %. Bei den Preisentwicklungen zeigten sich große Unterschiede zwischen tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen.

Preise für tierische Erzeugnisse um 12,4 % gesunken, für Schweine sogar um 36,0 %

Die Preise für tierische Erzeugnisse gingen im Februar 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 12,4 % zurück. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Monate fort (zuletzt -12,6 % im Januar 2021). Der Preisrückgang bei tierischen Erzeugnissen ist vor allem auf die bereits seit einigen Monaten sinkenden Preise für Schlachtschweine zurückzuführen. Im Februar 2021 lagen deren Preise um 36,0 % unter dem Stand des Vorjahres (Januar 2021 gegenüber Januar 2020: -35,2 %).

Die fallenden Preise sind hauptsächlich in fehlenden Absatzmöglichkeiten begründet, die durch die Schließung der Gastronomie und fehlende Großereignisse wie zum Beispiel Konzerte, Messen und Volksfeste entstanden sind. Zudem konnte das erhöhte Angebot an schlachtreifen Schweinen aus reduzierten Schlachtaktivitäten aufgrund bestehender Corona-Hygieneauflagen vor allem in Süddeutschland noch nicht vollständig abgebaut werden (sogenannter Schweinestau). Schließlich stockt aufgrund der Afrikanischen Schweinepest weiterhin der deutsche Export in Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten).

Bei den Preisen für Schafe und Ziegen wurde – ebenfalls wie in den vergangenen Monaten – eine entgegengesetzte Entwicklung beobachtet: Hier stiegen die Preise von Februar 2020 bis Februar 2021 um 26,7 %, von Januar 2020 auf Januar 2021 lag die Veränderung bei +27,7 %. Die Preissteigerung ist auf ein andauernd knappes Angebot zurückzuführen.

Preise für pflanzliche Erzeugnisse um 8,2 % gestiegen – für Getreide sogar um 20,8 %

Im Gegensatz zu den tierischen Erzeugnissen stiegen die Preise für pflanzliche Erzeugnisse im Februar 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,2 %. Der Anstieg ist vor allem auf die um 20,8 % höheren Preise für Getreide zurückzuführen. Einen ähnlich starken Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat hatte es zuletzt im Februar 2019 gegeben. Ein Auslöser für den Preisanstieg könnte die Sorge vor Auswinterungsschäden (Schäden an im Freien überwinternden Kulturpflanzen durch Kälte, Fäulnis, Luft- und Wassermangel), in wichtigen Exportländern und die dadurch höhere Nachfrage nach Getreide aus Deutschland sein.

Beim Gemüse betrug die Preissteigerung im Februar 2021 gegenüber Februar des Vorjahres 12,9 %. Ausschlaggebend hierfür waren vor allem die Preissteigerungen beim Salat (+29,8 %) durch das witterungsbedingt verknappte Angebot.

Auch beim Obst kam es zu Preissteigerungen: Die Preise lagen im Februar 2021 um 30,6 % höher als noch vor einem Jahr. Erwähnenswert sind hierbei die gestiegenen Erzeugerpreise für Tafeläpfel (+15,2 %). Die Preissteigerung ist hauptsächlich Folge der frostbedingten Ernteausfälle im Frühjahr 2020 in einigen Regionen Deutschlands (zum Beispiel in Teilen von Thüringen, Sachsen und dem Rheinland) begründet.

Für Speisekartoffeln sinken die Preise gegenüber dem Vorjahresmonat hingegen bereits seit September 2019. Im Februar 2021 waren sie 51,7 % und im Januar 2021 51,9 % niedriger als im Vorjahresmonat. Hierfür dürfte vor allem die fehlende Nachfrage aus der Gastronomie und aus Großküchen verantwortlich sein. Daneben könnte auch die schlechtere Produktqualität eine Rolle spielen, die unter anderem durch die Trockenheit in Süddeutschland und Frostschäden in Norddeutschland verursacht wurde.

Methodische Hinweise:

Der Index der Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte misst die Entwicklung der Verkaufspreise der Landwirtschaft in Deutschland und zeigt damit die Preisentwicklungen auf der ersten Wirtschaftsstufe.

Die vollständigen Jahres-, Wirtschaftsjahres- und Monatsergebnisse der Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte können in der Datenbank GENESIS-Online über die Tabellen 61211-0001 bis 61211-0003 abgerufen werden.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Agrarpreise,

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Sterbefallzahlen im März 2021: 11 % unter dem Durchschnitt der Vorjahre

13.04.2021 – 12:00

Statistisches Bundesamt

Sterbefallzahlen im März 2021: 11 % unter dem Durchschnitt der Vorjahre


















Wiesbaden (ots)

Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im März 2021 in Deutschland 81 359 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 11 % oder 9 714 Fälle unter dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für diesen Monat. In der 13. Kalenderwoche (vom 29. März bis 4. April) 2021 lagen die Sterbefallzahlen 6 % oder 1 077 Fälle unter dem Vierjahresdurchschnitt für diese Woche. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland sehr aktuell veröffentlicht werden.

Zahl der COVID-19-Todesfälle geht weiter zurück

Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten COVID-19-Todesfälle ist derzeit bis einschließlich der 11. Kalenderwoche 2021 (15. bis 21. März) möglich. In dieser dritten Märzwoche gab es laut dem RKI 954 COVID-19-Todesfälle. Die Zahl ist damit gegenüber der Vorwoche um 140 Fälle gesunken. Die gesamten Sterbefallzahlen lagen in der 11. Kalenderwoche 2 471 Fälle beziehungsweise 12 % unter dem Durchschnitt der vier Vorjahre.

Äußerst milde Grippewelle erklärt unterdurchschnittliche Sterbefallzahlen

Laut aktuellem Influenza-Wochenbericht des RKI war die Aktivität anderer Atemwegserkrankungen, die normalerweise mit einem Anstieg der Sterbefallzahlen am Jahresanfang zusammenhängt, in der abgelaufenen Wintersaison auf einem vorher nie erreichten, niedrigen Niveau. Insbesondere in den Jahren 2017 und 2018 waren die Sterbefallzahlen durch starke Grippewellen in den ersten Monaten des Jahres deutlich erhöht. Diese Entwicklungen spiegeln sich auch im Durchschnitt der gesamten Sterbefallzahlen für die Vorjahre wider. Sie erklären, warum die gesamten Sterbefallzahlen im Laufe des Februars 2021 trotz der neu auftretenden COVID-19-Todesfälle unter den Durchschnitt der Vorjahre gefallen sind und insbesondere im März deutlich darunterlagen.

Sterbefallzahlen Mitte März in allen Bundesländern unter Durchschnitt der Vorjahre

Auf Länderebene lassen sich die Sterbefallzahlen derzeit bis einschließlich der 10. Kalenderwoche (8. bis 14. März 2021) abbilden. In dieser zweiten Märzwoche lagen die Sterbefallzahlen in allen Bundesländern unter dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 – am deutlichsten im Saarland, wo die Zahlen 26 % oder 85 Fälle darunterlagen. In Berlin (-6 % oder 45 Fälle) kamen die Sterbefallzahlen dem Durchschnitt der Vorjahre am nächsten.

Eine grafische Übersicht zur Entwicklung der Sterbefallzahlen für alle Bundesländer ist hier verfügbar.

Moderate Übersterblichkeit in Estland, niedrige Übersterblichkeit in Belgien und Griechenland

Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit mit einem anderen Ansatz europaweit vergleichend ein. Auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen liegen dort ebenfalls erste Ergebnisse bis zur 13. Kalenderwoche vor, die sich durch Nachmeldungen noch verändern können. Für diese Woche wird bei EuroMOMO derzeit eine moderate Übersterblichkeit („moderate excess“) für Estland und eine niedrige Übersterblichkeit („low excess“) für Belgien und Griechenland gemeldet.

Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland:

Grundlage der Sonderauswertung für die Jahre 2020 und 2021 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig.

Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie hat das Statistische Bundesamt ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten entwickelt. Mit diesem Modell lassen sich bundesweite Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder geringfügig niedriger sein. Die Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor.

Detailliertere Informationen zur Vorgehensweise bei der Hochrechnung bietet der Hinweistext der Sonderauswertung „Sterbefälle – Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen, Geschlecht und Bundesländern für Deutschland 2016 bis 2021“. Mit den Tabellen sind auch eigene Analysen der Sterbefallzahlen möglich.

Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. So werden direkte und indirekte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Sterbefallzahlen zeitnah sichtbar. Hierfür wird – wie auch von der europäischen Statistikbehörde Eurostat – ein Vergleich zu einem Durchschnitt von vier Vorjahren herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch Grippe- oder Hitzewellen) zu berücksichtigen. Für Sterbefälle im Jahr 2020 wird folglich der Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 verwendet und für Fälle im Jahr 2021 der Durchschnitt 2017 bis 2020. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen Vergleich nicht einberechnet werden.

Ab März 2020 lassen sich die Zahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht werden, was sich ebenfalls auf die Differenz zum Durchschnitt auswirkt. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben.

Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung adäquat einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen liegen turnusgemäß zur Mitte des Folgejahres vor – für das Jahr 2020 also Mitte 2021. Eine erste Einschätzung bietet die Pressemitteilung Nr. 044 vom 29. Januar 2021.

Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle vom RKI nach Sterbedatum derzeit bis zur 11. Kalenderwoche 2021 veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher Vergleich mit den vorläufigen Gesamtsterbefallzahlen aktuell bis zu dieser Woche möglich. Fälle, für die keine oder unplausible Angaben zum Sterbedatum übermittelt wurden, sind nicht enthalten. Diese Ergebnisse sind noch nicht für den Meldeverzug korrigiert und werden sich voraussichtlich durch Nachmeldungen noch weiter erhöhen. Weitere Hintergrundinformationen zu diesen Daten gibt es im Internetangebot des RKI.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Sonderauswertung der Sterbefallzahlen bietet das Statistische Bundesamt auf der Themenseite „Sterbefälle und Lebenserwartung“ und der Sonderseite „Corona-Statistiken“.

Hintergründe zur Berechnung von Übersterblichkeit, zu aktuellen Methoden und Ergebnissen liefert zudem unser Podcast zu Sterbefallzahlen während der Corona-Pandemie.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Demografische Analysen,

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Sterbefallzahlen im März 2021: 11 % unter dem Durchschnitt der Vorjahre

13.04.2021 – 12:00

Statistisches Bundesamt

Sterbefallzahlen im März 2021: 11 % unter dem Durchschnitt der Vorjahre


















Wiesbaden (ots)

Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im März 2021 in Deutschland 81 359 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 11 % oder 9 714 Fälle unter dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für diesen Monat. In der 13. Kalenderwoche (vom 29. März bis 4. April) 2021 lagen die Sterbefallzahlen 6 % oder 1 077 Fälle unter dem Vierjahresdurchschnitt für diese Woche. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland sehr aktuell veröffentlicht werden.

Zahl der COVID-19-Todesfälle geht weiter zurück

Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten COVID-19-Todesfälle ist derzeit bis einschließlich der 11. Kalenderwoche 2021 (15. bis 21. März) möglich. In dieser dritten Märzwoche gab es laut dem RKI 954 COVID-19-Todesfälle. Die Zahl ist damit gegenüber der Vorwoche um 140 Fälle gesunken. Die gesamten Sterbefallzahlen lagen in der 11. Kalenderwoche 2 471 Fälle beziehungsweise 12 % unter dem Durchschnitt der vier Vorjahre.

Äußerst milde Grippewelle erklärt unterdurchschnittliche Sterbefallzahlen

Laut aktuellem Influenza-Wochenbericht des RKI war die Aktivität anderer Atemwegserkrankungen, die normalerweise mit einem Anstieg der Sterbefallzahlen am Jahresanfang zusammenhängt, in der abgelaufenen Wintersaison auf einem vorher nie erreichten, niedrigen Niveau. Insbesondere in den Jahren 2017 und 2018 waren die Sterbefallzahlen durch starke Grippewellen in den ersten Monaten des Jahres deutlich erhöht. Diese Entwicklungen spiegeln sich auch im Durchschnitt der gesamten Sterbefallzahlen für die Vorjahre wider. Sie erklären, warum die gesamten Sterbefallzahlen im Laufe des Februars 2021 trotz der neu auftretenden COVID-19-Todesfälle unter den Durchschnitt der Vorjahre gefallen sind und insbesondere im März deutlich darunterlagen.

Sterbefallzahlen Mitte März in allen Bundesländern unter Durchschnitt der Vorjahre

Auf Länderebene lassen sich die Sterbefallzahlen derzeit bis einschließlich der 10. Kalenderwoche (8. bis 14. März 2021) abbilden. In dieser zweiten Märzwoche lagen die Sterbefallzahlen in allen Bundesländern unter dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 – am deutlichsten im Saarland, wo die Zahlen 26 % oder 85 Fälle darunterlagen. In Berlin (-6 % oder 45 Fälle) kamen die Sterbefallzahlen dem Durchschnitt der Vorjahre am nächsten.

Eine grafische Übersicht zur Entwicklung der Sterbefallzahlen für alle Bundesländer ist hier verfügbar.

Moderate Übersterblichkeit in Estland, niedrige Übersterblichkeit in Belgien und Griechenland

Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit mit einem anderen Ansatz europaweit vergleichend ein. Auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen liegen dort ebenfalls erste Ergebnisse bis zur 13. Kalenderwoche vor, die sich durch Nachmeldungen noch verändern können. Für diese Woche wird bei EuroMOMO derzeit eine moderate Übersterblichkeit („moderate excess“) für Estland und eine niedrige Übersterblichkeit („low excess“) für Belgien und Griechenland gemeldet.

Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland:

Grundlage der Sonderauswertung für die Jahre 2020 und 2021 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig.

Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie hat das Statistische Bundesamt ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten entwickelt. Mit diesem Modell lassen sich bundesweite Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder geringfügig niedriger sein. Die Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor.

Detailliertere Informationen zur Vorgehensweise bei der Hochrechnung bietet der Hinweistext der Sonderauswertung „Sterbefälle – Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen, Geschlecht und Bundesländern für Deutschland 2016 bis 2021“. Mit den Tabellen sind auch eigene Analysen der Sterbefallzahlen möglich.

Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. So werden direkte und indirekte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Sterbefallzahlen zeitnah sichtbar. Hierfür wird – wie auch von der europäischen Statistikbehörde Eurostat – ein Vergleich zu einem Durchschnitt von vier Vorjahren herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch Grippe- oder Hitzewellen) zu berücksichtigen. Für Sterbefälle im Jahr 2020 wird folglich der Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 verwendet und für Fälle im Jahr 2021 der Durchschnitt 2017 bis 2020. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen Vergleich nicht einberechnet werden.

Ab März 2020 lassen sich die Zahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht werden, was sich ebenfalls auf die Differenz zum Durchschnitt auswirkt. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben.

Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung adäquat einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen liegen turnusgemäß zur Mitte des Folgejahres vor – für das Jahr 2020 also Mitte 2021. Eine erste Einschätzung bietet die Pressemitteilung Nr. 044 vom 29. Januar 2021.

Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle vom RKI nach Sterbedatum derzeit bis zur 11. Kalenderwoche 2021 veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher Vergleich mit den vorläufigen Gesamtsterbefallzahlen aktuell bis zu dieser Woche möglich. Fälle, für die keine oder unplausible Angaben zum Sterbedatum übermittelt wurden, sind nicht enthalten. Diese Ergebnisse sind noch nicht für den Meldeverzug korrigiert und werden sich voraussichtlich durch Nachmeldungen noch weiter erhöhen. Weitere Hintergrundinformationen zu diesen Daten gibt es im Internetangebot des RKI.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Sonderauswertung der Sterbefallzahlen bietet das Statistische Bundesamt auf der Themenseite „Sterbefälle und Lebenserwartung“ und der Sonderseite „Corona-Statistiken“.

Hintergründe zur Berechnung von Übersterblichkeit, zu aktuellen Methoden und Ergebnissen liefert zudem unser Podcast zu Sterbefallzahlen während der Corona-Pandemie.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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Großhandelspreise im März 2021: +4,4 % gegenüber März 2020

13.04.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Großhandelspreise im März 2021: +4,4 % gegenüber März 2020


















Wiesbaden (ots)

Großhandelsverkaufspreise, März 2021

+1,7 % zum Vormonat

+4,4 % zum Vorjahresmonat

Die Verkaufspreise im Großhandel sind im März 2021 um 4,4 % gegenüber März 2020 gestiegen. Einen stärkeren Preisanstieg gegenüber dem Vorjahr gab es zuletzt im April 2017 (+4,8 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, setzte sich der Anstieg der Großhandelspreise damit fort: Im Februar 2021 hatte die Veränderung gegenüber dem Vorjahr noch bei +2,3 % gelegen, im Januar hatte sich der Index gegenüber dem Vorjahresmonat nicht verändert. Im Vormonatsvergleich sind die Großhandelsverkaufspreise im März 2021 um 1,7 % gestiegen.

Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate des Großhandelspreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat hatte der Preisanstieg im Großhandel mit Mineralölerzeugnissen mit +13,7 %.

Besonders kräftige Preisanstiege gegenüber dem Vorjahr gab es aber auch im Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen (+76,3 %) sowie mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug mit einem Plus von 20,9 % gegenüber März 2020. Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermittel wurden im Vorjahresvergleich ebenfalls erheblich teurer (+19,8 %).

Niedriger als im März 2020 waren auf Großhandelsebene dagegen insbesondere die Preise für lebende Tiere (-21,4 %). Allerdings haben sich lebende Tiere seit Beginn des Jahres 2021 nachfragebedingt wieder verteuert, allein gegenüber Februar 2021 um 14,5 %.

Gegenüber März 2020 preiswerter waren unter anderem auch Fleisch- und Fleischwaren

(-5,3 %) sowie Datenverarbeitungsgeräte, periphere Geräte und Software (-5,0 %).

Krisenmonitor ermöglicht Vergleich zwischen Corona-Krise und Finanz- und Wirtschaftskrise

Die Großhandelspreise sind auch Teil des „Krisenmonitors“ (www.destatis.de/krisenmonitor), mit dem das Statistische Bundesamt die Entwicklung wichtiger Konjunkturindikatoren in der Corona-Krise und in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 gegenüberstellt. Der Krisenmonitor ergänzt die Sonderseite Corona-Statistiken (www.destatis.de/corona), die statistische Informationen zu den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bündelt.

Dort kann auch Fachserie 17, Reihe 6 heruntergeladen werden, die alle aktuellen Ergebnisse enthält. Lange Zeitreihen können außerdem über die Tabelle Index der Großhandelsverkaufspreise (61281-0002 und 61281-0004) in der Datenbank GENESIS-Online bezogen werden.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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Auf kurzem Dienstweg: Antigen-Schnelltests am Verwaltungs-Campus Bonn

12.04.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Auf kurzem Dienstweg: Antigen-Schnelltests am Verwaltungs-Campus Bonn


















Wiesbaden (ots)

Statistisches Bundesamt bietet Corona-Tests für eigene Beschäftigte und weitere Behörden an der Graurheindorfer Straße an

Zur Unterstützung des von Bund und Ländern vereinbarten Stufenplans zur Eindämmung der Corona-Pandemie bietet das Statistische Bundesamt (Destatis) seit dem 6. April für seine Beschäftigten am Standort Bonn Antigen-Schnelltests an. Von der neu eingerichteten Teststation profitieren auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anderen auf dem „Verwaltungs-Campus“ an der Graurheindorfer Straße beheimateten Behörden: Das Angebot steht damit unter anderem auch den Beschäftigten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesinstituts für Sportwissenschaft, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Informationszentrums Bund offen.

Insgesamt können damit rund 1 300 Beschäftigte des Campus das Angebot des Statistischen Bundesamtes nutzen und sich auf kurzem Dienstweg von medizinisch geschultem Personal testen lassen. Die sonst überwiegend im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten können an ihren Anwesenheitstagen einen Test-Termin vereinbaren und erhalten nach dem Test innerhalb von 30 Minuten das Ergebnis. Für die Teststation wurde der örtliche Dienstleister Malteser Bonn beauftragt.

Am Standort Wiesbaden werden den Beschäftigten des Statistischen Bundesamtes seit Anfang März Antigen-Schnelltests angeboten und sind Teil eines umfassenden Corona-Schutzkonzeptes.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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Auf kurzem Dienstweg: Antigen-Schnelltests am Verwaltungs-Campus Bonn

12.04.2021 – 08:00

Statistisches Bundesamt

Auf kurzem Dienstweg: Antigen-Schnelltests am Verwaltungs-Campus Bonn


















Wiesbaden (ots)

Statistisches Bundesamt bietet Corona-Tests für eigene Beschäftigte und weitere Behörden an der Graurheindorfer Straße an

Zur Unterstützung des von Bund und Ländern vereinbarten Stufenplans zur Eindämmung der Corona-Pandemie bietet das Statistische Bundesamt (Destatis) seit dem 6. April für seine Beschäftigten am Standort Bonn Antigen-Schnelltests an. Von der neu eingerichteten Teststation profitieren auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anderen auf dem „Verwaltungs-Campus“ an der Graurheindorfer Straße beheimateten Behörden: Das Angebot steht damit unter anderem auch den Beschäftigten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesinstituts für Sportwissenschaft, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Informationszentrums Bund offen.

Insgesamt können damit rund 1 300 Beschäftigte des Campus das Angebot des Statistischen Bundesamtes nutzen und sich auf kurzem Dienstweg von medizinisch geschultem Personal testen lassen. Die sonst überwiegend im Homeoffice arbeitenden Beschäftigten können an ihren Anwesenheitstagen einen Test-Termin vereinbaren und erhalten nach dem Test innerhalb von 30 Minuten das Ergebnis. Für die Teststation wurde der örtliche Dienstleister Malteser Bonn beauftragt.

Am Standort Wiesbaden werden den Beschäftigten des Statistischen Bundesamtes seit Anfang März Antigen-Schnelltests angeboten und sind Teil eines umfassenden Corona-Schutzkonzeptes.

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Veröffentlichungstermine des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS)vom 12.04.2021 bis 16.04.2021(die Veröffentlichungen erfolgen in der Regel um 8.00 Uhr)

09.04.2021 – 10:00

Statistisches Bundesamt

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vom 12.04.2021 bis 16.04.2021
(die Veröffentlichungen erfolgen in der Regel um 8.00 Uhr)


















Wiesbaden (ots)

Veröffentlichungstermine des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS)

vom 12.04.2021 bis 16.04.2021

(die Veröffentlichungen erfolgen in der Regel um 8.00 Uhr)

Montag, 12.04.20201

(Nr. 180) Nutzung von Robotern und 3D-Druckern in Unternehmen, Jahr 2020

(Nr. 181) Statistisches Bundesamt startet mit Antigen-Schnelltests am Standort Bonn

Dienstag, 13.04.2021

(Nr. 182) Großhandelspreise, März 2021

(Nr. 183) Inlandstourismus, Februar 2021

(Nr. 184) Mobilitätsveränderungen in der Corona-Pandemie, März und Osterfeiertage 2021 (im Laufe des Tages)

(Nr. 185) Sterbefallzahlen in Deutschland (vorläufig), März 2021 (im Laufe des Tages)

(Nr. 15) Zahl der Woche: Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter im Corona-Jahr 2020

Mittwoch, 14.04.2021

(Nr. 186) Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, Februar 2021

(Nr. 187) Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, Jahr 2020 (vorläufige Ergebnisse)

(Nr. 188) Empfängerinnen und Empfänger Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Dezember 2020

Donnerstag, 15.04.2021

(Nr. 189) Inflationsrate (Verbraucherpreisindex inklusive Harmonisierter Verbraucherpreisindex), endgültige Ergebnisse, März 2021

(Nr. 190) Insolvenzen, Januar 2021 und Trend März 2021

(Nr. 191) Verarbeitendes Gewerbe (Beschäftigte), Februar 2021

(Nr. 192) Holzeinschlag einschl. durch Waldschäden verursachter Holzeinschlag, Jahr 2020

Freitag, 16.04.2021

(Nr. 193) Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer, Jahr 2020

(Nr. 194) Kosten der Krankenhäuser pro stationärem Behandlungsfall, Jahr 2019

(Nr.###) = Voraussichtliche Meldungsnummerierung.

Die Veröffentlichungstermine sowie weitere Informationen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Termine/Veroeffentlichungstabelle/_inhalt.html

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

Herausgeber:

DESTATIS | Statistisches Bundesamt

Gustav-Stresemann-Ring 11

65189 Wiesbaden

Telefon: +49 (0) 611 / 75 34 44

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Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.

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