Veröffentlicht am

Gesundheitsausschussvorsitzender Rüddel fordert fünf Milliarden Euro zusätzlich für Pflegereform

19.04.2021 – 17:42

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Gesundheitsausschussvorsitzender Rüddel fordert fünf Milliarden Euro zusätzlich für Pflegereform


















Berlin (ots)

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Erwin Rüddel, hat dafür geworben, weitere Milliarden Euro in die Pflege zu investieren, um Fachkräfte zu halten.

„Deshalb verhandeln wir im Moment mit dem Finanzminister, dass wir fünf Milliarden zusätzlich bekommen für eine Pflegereform, die letztendlich dazu führen soll, dass also die Pflege besser entlohnt wird und auf der anderen Seite die Eigenanteile der Pflegebedürftigen begrenzt werden“, sagte der CDU-Politiker heute im ARD-Mittagsmagazin.

In den vergangenen zwei Jahren seien die Löhne für die Pflege in Krankenhäusern im Durchschnitt um rund 14 Prozent gestiegen, in der Altenpflege um rund zehn Prozent, erklärte Erwin Rüddel. „Wir haben im Krankenhaus ein Budget geschaffen, dass also Krankenhäuser nicht mehr durch oder an der Pflege sparen dürfen, und wir haben für die Altenpflege einmal 13.000 examinierte und 20.000 zusätzliche Hilfskräfte finanziert, wobei es schwierig ist, diese Stellen zu besetzen.“ Arbeit auch am Wochenende, Schichtdienste und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie überforderten viele.

Es sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Pflegeberufe attraktiver zu machen. „Also wir haben es nicht geschafft, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern“, gab der CDU-Politiker Versäumnisse zu. „Oder anders ausgedrückt: Wir haben relativ viele, die in den Beruf einsteigen und die Ausbildung machen, dann aber nach einigen Jahren das Handtuch werfen, weil die Belastungen zu groß sind.“

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
ARD-Mittagsmagazin
Tel.: 030 – 97993 – 55504
mima@rbb-online.de
www.mittagsmagazin.de

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt

Veröffentlicht am

Gesundheitsausschussvorsitzender Rüddel fordert fünf Milliarden Euro zusätzlich für Pflegereform

19.04.2021 – 17:42

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Gesundheitsausschussvorsitzender Rüddel fordert fünf Milliarden Euro zusätzlich für Pflegereform


















Berlin (ots)

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Erwin Rüddel, hat dafür geworben, weitere Milliarden Euro in die Pflege zu investieren, um Fachkräfte zu halten.

„Deshalb verhandeln wir im Moment mit dem Finanzminister, dass wir fünf Milliarden zusätzlich bekommen für eine Pflegereform, die letztendlich dazu führen soll, dass also die Pflege besser entlohnt wird und auf der anderen Seite die Eigenanteile der Pflegebedürftigen begrenzt werden“, sagte der CDU-Politiker heute im ARD-Mittagsmagazin.

In den vergangenen zwei Jahren seien die Löhne für die Pflege in Krankenhäusern im Durchschnitt um rund 14 Prozent gestiegen, in der Altenpflege um rund zehn Prozent, erklärte Erwin Rüddel. „Wir haben im Krankenhaus ein Budget geschaffen, dass also Krankenhäuser nicht mehr durch oder an der Pflege sparen dürfen, und wir haben für die Altenpflege einmal 13.000 examinierte und 20.000 zusätzliche Hilfskräfte finanziert, wobei es schwierig ist, diese Stellen zu besetzen.“ Arbeit auch am Wochenende, Schichtdienste und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie überforderten viele.

Es sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Pflegeberufe attraktiver zu machen. „Also wir haben es nicht geschafft, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern“, gab der CDU-Politiker Versäumnisse zu. „Oder anders ausgedrückt: Wir haben relativ viele, die in den Beruf einsteigen und die Ausbildung machen, dann aber nach einigen Jahren das Handtuch werfen, weil die Belastungen zu groß sind.“

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
ARD-Mittagsmagazin
Tel.: 030 – 97993 – 55504
mima@rbb-online.de
www.mittagsmagazin.de

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt

Veröffentlicht am

Pflege-Petition: STERN zieht schonungslose Bilanz der Politik von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

15.04.2021 – 11:42

Gruner+Jahr, STERN

Pflege-Petition: STERN zieht schonungslose Bilanz der Politik von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn


















Hamburg (ots)

- Offizielle Stellungnahme des Ministeriums zur Pflege-Petition sieht keinen neuen Handlungsbedarf
- Votum der Abgeordneten zur Petition steht noch aus
- Start einer dreiteiligen Serie, die die Stellungnahme des Ministeriums dem Realitätscheck unterzieht
- Jetzt lesen auf stern.de/stellungnahme 

Bessere Arbeitsbedingungen, mehr Gehalt, mehr Wertschätzung für Pflegekräfte – das fordert die STERN-Bundestagspetition „Pflege braucht Würde“ (LINK). Sie wird mitgetragen von zahlreichen Pflegekräften, Prominenten und 28 hochkarätigen Organisationen. Sie ist eine der erfolgreichsten Petitionen in der Geschichte des Bundestags. Die Zahl der Mitzeichnungen liegt mittlerweile bei mehr als 350.000. Und die Zahl wächst weiter an, denn auch nach Ablauf der Online-Zeichnungsfrist ist eine Unterstützung per Brief oder Fax noch möglich.

Vor sechs Wochen stand der Petent und STERN-Autor Dr. Bernhard Albrecht in einer Anhörung dem Petitionsausschuss Rede und Antwort, begleitet von Bernadette Klapper von der Robert Bosch-Stiftung. Die Abgeordneten stellten ihre Fragen wechselweise an ihn und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Der hinterließ den Eindruck, dass die Petition eigentlich überflüssig war: „Wir sind dran, nicht nur in Wort, sondern auch in Tat,“ sagte Spahn während der Anhörung. Das Bundesgesundheitsministerium sieht keinen neuen Handlungsbedarf. So liest sich ihre offizielle Stellungnahme an den Petitionsausschuss, dessen abschließendes Votum zur Petition noch aussteht, und die dem STERN jetzt vorliegt. Das Magazin unterzog die Stellungnahme dem Faktencheck und veröffentlicht das Ergebnis auf stern.de/stellungnahme.

Der Artikel ist Auftakt einer dreiteiligen Serie, die in den kommenden Wochen im STERN erscheint und in der Dr. Bernhard Albrecht die Forderungen der Pflege-Petition nacheinander durchdekliniert. Im ersten Teil geht er der ersten Forderung nach, die lautet: „Mehr Zeit für Patient:innen: verlässliche Arbeitszeiten. Entlastung von Bürokratie. Personalschlüssel nach echtem Bedarf. Sofortiges Handeln bei Unterbesetzung“. Abhilfe beim Personalnotstand sollte Spahns im Jahr 2018 gestartete „Konzertierte Aktion Pflege“ schaffen, so argumentiert das Ministerium in seiner Stellungnahme.

Das Fazit nach dem Faktencheck des STERN lautet: „Für die Personalnot an den Krankenhäusern heißt es leider: ‚Gehen Sie zurück auf Los‘ – und warten Sie dort, bis das nächste ‚Personalbemessungsinstrument‘ vorgestellt wird, vielleicht ja dann schon 34 Jahre nach dem ersten Versuch. Für die Altenpflege heißt es abwarten, ob jetzt wirklich geeignete Menschen in Massen in den Beruf strömen. Das hängt im Wesentlichen davon ab, wie attraktiv der Beruf künftig sein wird. Schulnote: 5+. Versetzung gefährdet.“

Pressekontakt:

Sabine Grüngreiff
Gruner + Jahr GmbH
Leiterin Markenkommunikation
Telefon: 040 / 37 03 – 2468
E-Mail: gruengreiff.sabine@guj.de
Internet: www.stern.de

Original-Content von: Gruner+Jahr, STERN, übermittelt

Veröffentlicht am

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept

13.04.2021 – 14:31

BeneVit Gruppe

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept


















Mössingen/Tübingen (ots)

- 22 Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland richten gemeinsamen Appell an Sozialministerien und Bundestagsabgeordnete
- Bayern sagt Unterstützung zu
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für das stambulante Konzept gefordert
- Parlamentarische Initiative des Bundestages erbeten 

Insgesamt 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland haben in Form eines offenen Briefes einen Appell an die Sozialministerien und Bundestagsabgeordneten der vier Bundesländer gerichtet und die Unterstützung einer zügigen Reform der Pflegeversicherung, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das „stambulante Konzept“ erbeten. Im Pflegestärkungsgesetz III wurde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge besonders herausgestellt. Die unterzeichnenden Kommunen wollen sich dieser Aufgabe gerne stellen und der übertragenen Verantwortung auch umfänglich gerecht werden. Der Bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek geht in die gleiche Richtung. „Die Pflegereform muss endlich angepackt werden“, fordert der Staatsminister ebenso von der Bundesregierung.

„Die Pflegereform lässt immer noch auf sich warten. Leider vernehmen wir aus Berlin, dass in der Regierungs-Koalition mehr darüber nachgedacht wird, die Pflegereform zu verschieben, als ihr zur Gesetzeskraft zu verhelfen. Das Zeitfenster für eine Pflegereform schließt sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode im Herbst 2021. Wir müssen leider davon ausgehen, dass seitens des Bundesgesundheitsministers keine Initiative mehr erfolgt und nur noch eine parlamentarische Initiative eine positive Lösung bringen kann. „, schreiben die 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an die Landesministerien und Bundespolitiker.

„Wie Sie wissen beschäftigen sich die unterzeichnenden Gemeinden sehr intensiv mit dem Thema Altenpflege. Mit dem ambulantisierten Hausgemeinschaftsprojekt der BeneVit Gruppe, im Haus Rheinaue in der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl, gibt es im Landkreis Emmendingen ein Konzept, das unseres Wissens nach von der Prognos AG und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) positiv evaluiert wurde. Die Kranken- und Pflegekassen unter Federführung der AOK Baden-Württemberg unterstützt den „stambulanten – Ansatz“ ebenso, wie sich unseres Wissens nach das Sozialministerium Baden – Württemberg auf Bundesebene um eine Rechtsgrundlage für das Modell bemüht. Der Bayerische Landtag hatte bereits im Oktober 2020 beschlossen, eine sektorenübergreifende „stambulante“ Versorgung in der Pflege zu ermöglichen.“, so die Bürgermeister der vier Bundesländer.

Genau hier läge, jedoch derzeit das Problem, wie die Anfang März 2020 bekanntgemachte Ausstiegsankündigung des Verbandes der Ersatzkassen aus der Modellfinanzierung für das stambulante Konzept zeigt. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen existiere eine gesicherte bundesgesetzliche Rechtsgrundlage jedoch nicht“, so der Wortlaut des Schreibens.

„In unseren Kommunen haben wir uns mit den verschiedenen Angeboten auf dem Pflegemarkt befasst und sind vom stambulanten Konzept der BeneVit Gruppe überzeugt. Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl besteht seit fast 5 Jahren. Die in der Einrichtung betreuten Menschen werden umfangreich mobilisiert und können sich nach ihren Wünschen und Neigungen in den täglichen Betrieb einbringen. Ein erheblicher Teil der Grund – und Behandlungspflege wird ambulant zusammen mit der Hilfe von Angehörigen erbracht. Entwickeln sich die Zuzahlungen bei neu gebauten Einrichtungen anderer Anbieter zwischenzeitlich über 3.000 Euro monatlich, liegt das kostengünstigste Angebot des Konzepts bei 1.700 Euro monatlich. Bewohner, Angehörige und auch Mitarbeiter des Hauses berichten übereinstimmend von der freundlichen Atmosphäre, der sehr guten Versorgung sowie dem positiven Arbeitsumfeld, auch dies wieder im Vergleich mit Einrichtungen anderer Anbieter, in denen viele der Beschäftigten zuvor gearbeitet haben“, sind sich die Bürgermeister sicher. 1/3 der Bewohner hätten sich sogar in ihrem Allgemeinzustand so verbessert, dass die Voraussetzungen für eine Rückstufung im Pflegegrad vorläge.

Der Brief endet mit der Bitte „eine parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen, um eine Rechtsgrundlage zur dauerhaften Finanzierung der ambulantisierten BeneVit-Hausgemeinschaften zu schaffen.

Die BeneVit Gruppe ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen, welches seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen erbringt. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

www.benevit.net

Pressekontakt:

Steffen Ritter

fokus > p Die Kommunikationsagentur für die Pflegewirtschaft
Friedrichstraße 68
10117 Berlin-Mitte
M +49 160 15 31 796
ritter@fokus-p.de
www.fokus-p.de

Original-Content von: BeneVit Gruppe, übermittelt

Veröffentlicht am

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept

13.04.2021 – 14:31

BeneVit Gruppe

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept


















Mössingen/Tübingen (ots)

- 22 Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland richten gemeinsamen Appell an Sozialministerien und Bundestagsabgeordnete
- Bayern sagt Unterstützung zu
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für das stambulante Konzept gefordert
- Parlamentarische Initiative des Bundestages erbeten 

Insgesamt 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland haben in Form eines offenen Briefes einen Appell an die Sozialministerien und Bundestagsabgeordneten der vier Bundesländer gerichtet und die Unterstützung einer zügigen Reform der Pflegeversicherung, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das „stambulante Konzept“ erbeten. Im Pflegestärkungsgesetz III wurde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge besonders herausgestellt. Die unterzeichnenden Kommunen wollen sich dieser Aufgabe gerne stellen und der übertragenen Verantwortung auch umfänglich gerecht werden. Der Bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek geht in die gleiche Richtung. „Die Pflegereform muss endlich angepackt werden“, fordert der Staatsminister ebenso von der Bundesregierung.

„Die Pflegereform lässt immer noch auf sich warten. Leider vernehmen wir aus Berlin, dass in der Regierungs-Koalition mehr darüber nachgedacht wird, die Pflegereform zu verschieben, als ihr zur Gesetzeskraft zu verhelfen. Das Zeitfenster für eine Pflegereform schließt sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode im Herbst 2021. Wir müssen leider davon ausgehen, dass seitens des Bundesgesundheitsministers keine Initiative mehr erfolgt und nur noch eine parlamentarische Initiative eine positive Lösung bringen kann. „, schreiben die 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an die Landesministerien und Bundespolitiker.

„Wie Sie wissen beschäftigen sich die unterzeichnenden Gemeinden sehr intensiv mit dem Thema Altenpflege. Mit dem ambulantisierten Hausgemeinschaftsprojekt der BeneVit Gruppe, im Haus Rheinaue in der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl, gibt es im Landkreis Emmendingen ein Konzept, das unseres Wissens nach von der Prognos AG und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) positiv evaluiert wurde. Die Kranken- und Pflegekassen unter Federführung der AOK Baden-Württemberg unterstützt den „stambulanten – Ansatz“ ebenso, wie sich unseres Wissens nach das Sozialministerium Baden – Württemberg auf Bundesebene um eine Rechtsgrundlage für das Modell bemüht. Der Bayerische Landtag hatte bereits im Oktober 2020 beschlossen, eine sektorenübergreifende „stambulante“ Versorgung in der Pflege zu ermöglichen.“, so die Bürgermeister der vier Bundesländer.

Genau hier läge, jedoch derzeit das Problem, wie die Anfang März 2020 bekanntgemachte Ausstiegsankündigung des Verbandes der Ersatzkassen aus der Modellfinanzierung für das stambulante Konzept zeigt. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen existiere eine gesicherte bundesgesetzliche Rechtsgrundlage jedoch nicht“, so der Wortlaut des Schreibens.

„In unseren Kommunen haben wir uns mit den verschiedenen Angeboten auf dem Pflegemarkt befasst und sind vom stambulanten Konzept der BeneVit Gruppe überzeugt. Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl besteht seit fast 5 Jahren. Die in der Einrichtung betreuten Menschen werden umfangreich mobilisiert und können sich nach ihren Wünschen und Neigungen in den täglichen Betrieb einbringen. Ein erheblicher Teil der Grund – und Behandlungspflege wird ambulant zusammen mit der Hilfe von Angehörigen erbracht. Entwickeln sich die Zuzahlungen bei neu gebauten Einrichtungen anderer Anbieter zwischenzeitlich über 3.000 Euro monatlich, liegt das kostengünstigste Angebot des Konzepts bei 1.700 Euro monatlich. Bewohner, Angehörige und auch Mitarbeiter des Hauses berichten übereinstimmend von der freundlichen Atmosphäre, der sehr guten Versorgung sowie dem positiven Arbeitsumfeld, auch dies wieder im Vergleich mit Einrichtungen anderer Anbieter, in denen viele der Beschäftigten zuvor gearbeitet haben“, sind sich die Bürgermeister sicher. 1/3 der Bewohner hätten sich sogar in ihrem Allgemeinzustand so verbessert, dass die Voraussetzungen für eine Rückstufung im Pflegegrad vorläge.

Der Brief endet mit der Bitte „eine parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen, um eine Rechtsgrundlage zur dauerhaften Finanzierung der ambulantisierten BeneVit-Hausgemeinschaften zu schaffen.

Die BeneVit Gruppe ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen, welches seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen erbringt. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

www.benevit.net

Pressekontakt:

Steffen Ritter

fokus > p Die Kommunikationsagentur für die Pflegewirtschaft
Friedrichstraße 68
10117 Berlin-Mitte
M +49 160 15 31 796
ritter@fokus-p.de
www.fokus-p.de

Original-Content von: BeneVit Gruppe, übermittelt

Veröffentlicht am

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept

13.04.2021 – 14:31

BeneVit Gruppe

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept


















Mössingen/Tübingen (ots)

- 22 Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland richten gemeinsamen Appell an Sozialministerien und Bundestagsabgeordnete
- Bayern sagt Unterstützung zu
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für das stambulante Konzept gefordert
- Parlamentarische Initiative des Bundestages erbeten 

Insgesamt 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland haben in Form eines offenen Briefes einen Appell an die Sozialministerien und Bundestagsabgeordneten der vier Bundesländer gerichtet und die Unterstützung einer zügigen Reform der Pflegeversicherung, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das „stambulante Konzept“ erbeten. Im Pflegestärkungsgesetz III wurde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge besonders herausgestellt. Die unterzeichnenden Kommunen wollen sich dieser Aufgabe gerne stellen und der übertragenen Verantwortung auch umfänglich gerecht werden. Der Bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek geht in die gleiche Richtung. „Die Pflegereform muss endlich angepackt werden“, fordert der Staatsminister ebenso von der Bundesregierung.

„Die Pflegereform lässt immer noch auf sich warten. Leider vernehmen wir aus Berlin, dass in der Regierungs-Koalition mehr darüber nachgedacht wird, die Pflegereform zu verschieben, als ihr zur Gesetzeskraft zu verhelfen. Das Zeitfenster für eine Pflegereform schließt sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode im Herbst 2021. Wir müssen leider davon ausgehen, dass seitens des Bundesgesundheitsministers keine Initiative mehr erfolgt und nur noch eine parlamentarische Initiative eine positive Lösung bringen kann. „, schreiben die 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an die Landesministerien und Bundespolitiker.

„Wie Sie wissen beschäftigen sich die unterzeichnenden Gemeinden sehr intensiv mit dem Thema Altenpflege. Mit dem ambulantisierten Hausgemeinschaftsprojekt der BeneVit Gruppe, im Haus Rheinaue in der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl, gibt es im Landkreis Emmendingen ein Konzept, das unseres Wissens nach von der Prognos AG und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) positiv evaluiert wurde. Die Kranken- und Pflegekassen unter Federführung der AOK Baden-Württemberg unterstützt den „stambulanten – Ansatz“ ebenso, wie sich unseres Wissens nach das Sozialministerium Baden – Württemberg auf Bundesebene um eine Rechtsgrundlage für das Modell bemüht. Der Bayerische Landtag hatte bereits im Oktober 2020 beschlossen, eine sektorenübergreifende „stambulante“ Versorgung in der Pflege zu ermöglichen.“, so die Bürgermeister der vier Bundesländer.

Genau hier läge, jedoch derzeit das Problem, wie die Anfang März 2020 bekanntgemachte Ausstiegsankündigung des Verbandes der Ersatzkassen aus der Modellfinanzierung für das stambulante Konzept zeigt. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen existiere eine gesicherte bundesgesetzliche Rechtsgrundlage jedoch nicht“, so der Wortlaut des Schreibens.

„In unseren Kommunen haben wir uns mit den verschiedenen Angeboten auf dem Pflegemarkt befasst und sind vom stambulanten Konzept der BeneVit Gruppe überzeugt. Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl besteht seit fast 5 Jahren. Die in der Einrichtung betreuten Menschen werden umfangreich mobilisiert und können sich nach ihren Wünschen und Neigungen in den täglichen Betrieb einbringen. Ein erheblicher Teil der Grund – und Behandlungspflege wird ambulant zusammen mit der Hilfe von Angehörigen erbracht. Entwickeln sich die Zuzahlungen bei neu gebauten Einrichtungen anderer Anbieter zwischenzeitlich über 3.000 Euro monatlich, liegt das kostengünstigste Angebot des Konzepts bei 1.700 Euro monatlich. Bewohner, Angehörige und auch Mitarbeiter des Hauses berichten übereinstimmend von der freundlichen Atmosphäre, der sehr guten Versorgung sowie dem positiven Arbeitsumfeld, auch dies wieder im Vergleich mit Einrichtungen anderer Anbieter, in denen viele der Beschäftigten zuvor gearbeitet haben“, sind sich die Bürgermeister sicher. 1/3 der Bewohner hätten sich sogar in ihrem Allgemeinzustand so verbessert, dass die Voraussetzungen für eine Rückstufung im Pflegegrad vorläge.

Der Brief endet mit der Bitte „eine parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen, um eine Rechtsgrundlage zur dauerhaften Finanzierung der ambulantisierten BeneVit-Hausgemeinschaften zu schaffen.

Die BeneVit Gruppe ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen, welches seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen erbringt. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

www.benevit.net

Pressekontakt:

Steffen Ritter

fokus > p Die Kommunikationsagentur für die Pflegewirtschaft
Friedrichstraße 68
10117 Berlin-Mitte
M +49 160 15 31 796
ritter@fokus-p.de
www.fokus-p.de

Original-Content von: BeneVit Gruppe, übermittelt

Veröffentlicht am

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept

13.04.2021 – 14:31

BeneVit Gruppe

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept


















Mössingen/Tübingen (ots)

- 22 Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland richten gemeinsamen Appell an Sozialministerien und Bundestagsabgeordnete
- Bayern sagt Unterstützung zu
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für das stambulante Konzept gefordert
- Parlamentarische Initiative des Bundestages erbeten 

Insgesamt 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland haben in Form eines offenen Briefes einen Appell an die Sozialministerien und Bundestagsabgeordneten der vier Bundesländer gerichtet und die Unterstützung einer zügigen Reform der Pflegeversicherung, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das „stambulante Konzept“ erbeten. Im Pflegestärkungsgesetz III wurde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge besonders herausgestellt. Die unterzeichnenden Kommunen wollen sich dieser Aufgabe gerne stellen und der übertragenen Verantwortung auch umfänglich gerecht werden. Der Bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek geht in die gleiche Richtung. „Die Pflegereform muss endlich angepackt werden“, fordert der Staatsminister ebenso von der Bundesregierung.

„Die Pflegereform lässt immer noch auf sich warten. Leider vernehmen wir aus Berlin, dass in der Regierungs-Koalition mehr darüber nachgedacht wird, die Pflegereform zu verschieben, als ihr zur Gesetzeskraft zu verhelfen. Das Zeitfenster für eine Pflegereform schließt sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode im Herbst 2021. Wir müssen leider davon ausgehen, dass seitens des Bundesgesundheitsministers keine Initiative mehr erfolgt und nur noch eine parlamentarische Initiative eine positive Lösung bringen kann. „, schreiben die 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an die Landesministerien und Bundespolitiker.

„Wie Sie wissen beschäftigen sich die unterzeichnenden Gemeinden sehr intensiv mit dem Thema Altenpflege. Mit dem ambulantisierten Hausgemeinschaftsprojekt der BeneVit Gruppe, im Haus Rheinaue in der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl, gibt es im Landkreis Emmendingen ein Konzept, das unseres Wissens nach von der Prognos AG und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) positiv evaluiert wurde. Die Kranken- und Pflegekassen unter Federführung der AOK Baden-Württemberg unterstützt den „stambulanten – Ansatz“ ebenso, wie sich unseres Wissens nach das Sozialministerium Baden – Württemberg auf Bundesebene um eine Rechtsgrundlage für das Modell bemüht. Der Bayerische Landtag hatte bereits im Oktober 2020 beschlossen, eine sektorenübergreifende „stambulante“ Versorgung in der Pflege zu ermöglichen.“, so die Bürgermeister der vier Bundesländer.

Genau hier läge, jedoch derzeit das Problem, wie die Anfang März 2020 bekanntgemachte Ausstiegsankündigung des Verbandes der Ersatzkassen aus der Modellfinanzierung für das stambulante Konzept zeigt. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen existiere eine gesicherte bundesgesetzliche Rechtsgrundlage jedoch nicht“, so der Wortlaut des Schreibens.

„In unseren Kommunen haben wir uns mit den verschiedenen Angeboten auf dem Pflegemarkt befasst und sind vom stambulanten Konzept der BeneVit Gruppe überzeugt. Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl besteht seit fast 5 Jahren. Die in der Einrichtung betreuten Menschen werden umfangreich mobilisiert und können sich nach ihren Wünschen und Neigungen in den täglichen Betrieb einbringen. Ein erheblicher Teil der Grund – und Behandlungspflege wird ambulant zusammen mit der Hilfe von Angehörigen erbracht. Entwickeln sich die Zuzahlungen bei neu gebauten Einrichtungen anderer Anbieter zwischenzeitlich über 3.000 Euro monatlich, liegt das kostengünstigste Angebot des Konzepts bei 1.700 Euro monatlich. Bewohner, Angehörige und auch Mitarbeiter des Hauses berichten übereinstimmend von der freundlichen Atmosphäre, der sehr guten Versorgung sowie dem positiven Arbeitsumfeld, auch dies wieder im Vergleich mit Einrichtungen anderer Anbieter, in denen viele der Beschäftigten zuvor gearbeitet haben“, sind sich die Bürgermeister sicher. 1/3 der Bewohner hätten sich sogar in ihrem Allgemeinzustand so verbessert, dass die Voraussetzungen für eine Rückstufung im Pflegegrad vorläge.

Der Brief endet mit der Bitte „eine parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen, um eine Rechtsgrundlage zur dauerhaften Finanzierung der ambulantisierten BeneVit-Hausgemeinschaften zu schaffen.

Die BeneVit Gruppe ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen, welches seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen erbringt. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

www.benevit.net

Pressekontakt:

Steffen Ritter

fokus > p Die Kommunikationsagentur für die Pflegewirtschaft
Friedrichstraße 68
10117 Berlin-Mitte
M +49 160 15 31 796
ritter@fokus-p.de
www.fokus-p.de

Original-Content von: BeneVit Gruppe, übermittelt

Veröffentlicht am

Pflegekräfte von TransCare unterstützen Patienten bei Rehabilitation

12.04.2021 – 10:00

TransCare Service GmbH

Pflegekräfte von TransCare unterstützen Patienten bei Rehabilitation


















Neuwied (ots)

Eine Rehabilitation soll helfen, durch die Folgen einer Erkrankung im Alltag möglichst wenig beeinträchtigt zu werden und eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Es gibt verschiedenen Arten einer Rehabilitation: Eine Frührehabilitation wird vor allem in der Neurologie und der Geriatrie bereits im Krankenhaus durchgeführt. Die Anschlussrehabilitation findet im Anschluss an die Akutbehandlung im Krankenhaus statt. Bei der stationären Rehabilitation befindet sich der Patient in einer Rehabilitationsklinik. Diese Form der Rehabilitation wird meist bei chronischen Erkrankungen durchgeführt. In vielen Fällen erfolgt eine Rehabilitation ambulant: Der Patient sucht die Rehaeinrichtung nur für die Behandlungen auf und wird Zuhause durch Pflegekräfte, Angehörige sowie geeignete Rehatechnik unterstützt.

Das Ziel einer Rehabilitation ist die Wiederherstellung der dauerhaften Gesundheit. Zudem sollen die Patienten gefördert werden, ihren Alltag trotz der vorliegenden Erkrankungen so selbstständig wie möglich zu bewältigen. Nach einer klinischen Behandlung hilft die Rehabilitation, um sowohl die durch die Krankheit entwickelten Symptome als auch Folgeschäden oder Nebenwirkungen der Therapien zu behandeln.

Die Rehabilitation gilt als Pflichtleistung der Krankenkassen. Zuständige Kostenträger sind in der Regel die Gesetzliche Krankenversicherung, die Gesetzliche Rentenversicherung oder die Private Krankenversicherung. Wurde eine Reha abgeschlossen, darf erst nach Ablauf von vier Jahren eine neue Rehabilitation beantragt werden – es sei denn, es liegen dringende medizinische Gründe für eine frühere Reha vor.

So läuft eine medizinische Rehabilitation ab

Eine medizinische Rehabilitation wird verordnet, wenn eine körperliche oder seelische Erkrankung mit dem Potential dauerhafter Einschränkungen, eine chronische Krankheit oder belastende Umwelteinflüsse vorliegen, die zu dauerhaften Erkrankungen beisteuern. Zu den häufigsten Erkrankungen, die eine Rehabilitation erfordern, gehören Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen, Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems, psychische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen sowie Krebserkrankungen.

Nach Beantragung und Genehmigung erfolgt die medizinische Rehabilitation in der Regel im Anschluss an den Klinikaufenthalt und umfasst alle Leistungen, die eine Pflegebedürftigkeit abwenden, mindern oder ausgleichen sowie eine Verschlimmerung verhindern bzw. ihre Folgen mildern. Patienten können durch gezielte Rehabilitation ihre Leistungsfähigkeit zurückgewinnen und wieder besser im Alltagsleben zurechtkommen. Dazu wird der Patient ganzheitlich betreut und versorgt – das heißt, dass in den Reha-Kliniken Spezialisten aus den verschiedensten Bereichen der Gesundheit und Medizin in interdisziplinären Teams zusammenarbeiten. Verschiedene Programme und Maßnahmen sollen den physischen oder psychischen Gesundheitsschaden mildern oder ganz beheben. Eine ambulante Rehabilitation dauert üblicherweise maximal 10 Behandlungstage, eine stationäre Reha drei Wochen.

Unterstützung der Maßnahmen durch Rehatechnik

In der medizinischen Rehabilitation werden zum Beispiel physikalische Therapie, Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie eingesetzt. Zudem kommen medizinische Hilfsmittel der Rehatechnik wie Rollstühle, Pflegebetten, Gehilfen oder Toilettenaufsitze zum Einsatz. Die Mitarbeiter der TransCare Service GmbH unterstützen die Patienten im Rahmen der medizinischen Rehabilitation nicht nur bei der Auswahl der geeigneten Produkte und Hilfsmittel und bei den Genehmigungs- und Abrechnungsformalitäten mit der Krankenkasse. Sie leiten auch an und beraten bei der Durchführung der optimalen Versorgung und im Umgang mit den Hilfsmitteln.

Über die TransCare Service GmbH

Die TransCare Service GmbH ist ein überregionales Homecare-Unternehmen, das Patienten im ambulanten Bereich mit medizinischen Hilfsmitteln ausstattet. In enger Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen ermöglicht TransCare eine umfassende Komplettversorgung in verschiedenen Therapiefeldern. Als Bindeglied zwischen medizinischen Einrichtungen und Patienten erleichtert TransCare die Zusammenarbeit im Behandlungsprozess und sorgt damit nicht nur beim Patienten für Sicherheit und Vertrauen.

Pressekontakt:

TransCare Service GmbH
Breslauer Straße 60
D-56566 Neuwied

Tel: +49 2631 / 92 55 0
Fax: +49 2631 / 92 55 15

E-Mail: info@transcare-service.de
Internet: https://www.transcare-service.de/

Original-Content von: TransCare Service GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Pflegekräfte von TransCare unterstützen Patienten bei Rehabilitation

12.04.2021 – 10:00

TransCare Service GmbH

Pflegekräfte von TransCare unterstützen Patienten bei Rehabilitation


















Neuwied (ots)

Eine Rehabilitation soll helfen, durch die Folgen einer Erkrankung im Alltag möglichst wenig beeinträchtigt zu werden und eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Es gibt verschiedenen Arten einer Rehabilitation: Eine Frührehabilitation wird vor allem in der Neurologie und der Geriatrie bereits im Krankenhaus durchgeführt. Die Anschlussrehabilitation findet im Anschluss an die Akutbehandlung im Krankenhaus statt. Bei der stationären Rehabilitation befindet sich der Patient in einer Rehabilitationsklinik. Diese Form der Rehabilitation wird meist bei chronischen Erkrankungen durchgeführt. In vielen Fällen erfolgt eine Rehabilitation ambulant: Der Patient sucht die Rehaeinrichtung nur für die Behandlungen auf und wird Zuhause durch Pflegekräfte, Angehörige sowie geeignete Rehatechnik unterstützt.

Das Ziel einer Rehabilitation ist die Wiederherstellung der dauerhaften Gesundheit. Zudem sollen die Patienten gefördert werden, ihren Alltag trotz der vorliegenden Erkrankungen so selbstständig wie möglich zu bewältigen. Nach einer klinischen Behandlung hilft die Rehabilitation, um sowohl die durch die Krankheit entwickelten Symptome als auch Folgeschäden oder Nebenwirkungen der Therapien zu behandeln.

Die Rehabilitation gilt als Pflichtleistung der Krankenkassen. Zuständige Kostenträger sind in der Regel die Gesetzliche Krankenversicherung, die Gesetzliche Rentenversicherung oder die Private Krankenversicherung. Wurde eine Reha abgeschlossen, darf erst nach Ablauf von vier Jahren eine neue Rehabilitation beantragt werden – es sei denn, es liegen dringende medizinische Gründe für eine frühere Reha vor.

So läuft eine medizinische Rehabilitation ab

Eine medizinische Rehabilitation wird verordnet, wenn eine körperliche oder seelische Erkrankung mit dem Potential dauerhafter Einschränkungen, eine chronische Krankheit oder belastende Umwelteinflüsse vorliegen, die zu dauerhaften Erkrankungen beisteuern. Zu den häufigsten Erkrankungen, die eine Rehabilitation erfordern, gehören Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen, Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems, psychische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen sowie Krebserkrankungen.

Nach Beantragung und Genehmigung erfolgt die medizinische Rehabilitation in der Regel im Anschluss an den Klinikaufenthalt und umfasst alle Leistungen, die eine Pflegebedürftigkeit abwenden, mindern oder ausgleichen sowie eine Verschlimmerung verhindern bzw. ihre Folgen mildern. Patienten können durch gezielte Rehabilitation ihre Leistungsfähigkeit zurückgewinnen und wieder besser im Alltagsleben zurechtkommen. Dazu wird der Patient ganzheitlich betreut und versorgt – das heißt, dass in den Reha-Kliniken Spezialisten aus den verschiedensten Bereichen der Gesundheit und Medizin in interdisziplinären Teams zusammenarbeiten. Verschiedene Programme und Maßnahmen sollen den physischen oder psychischen Gesundheitsschaden mildern oder ganz beheben. Eine ambulante Rehabilitation dauert üblicherweise maximal 10 Behandlungstage, eine stationäre Reha drei Wochen.

Unterstützung der Maßnahmen durch Rehatechnik

In der medizinischen Rehabilitation werden zum Beispiel physikalische Therapie, Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie eingesetzt. Zudem kommen medizinische Hilfsmittel der Rehatechnik wie Rollstühle, Pflegebetten, Gehilfen oder Toilettenaufsitze zum Einsatz. Die Mitarbeiter der TransCare Service GmbH unterstützen die Patienten im Rahmen der medizinischen Rehabilitation nicht nur bei der Auswahl der geeigneten Produkte und Hilfsmittel und bei den Genehmigungs- und Abrechnungsformalitäten mit der Krankenkasse. Sie leiten auch an und beraten bei der Durchführung der optimalen Versorgung und im Umgang mit den Hilfsmitteln.

Über die TransCare Service GmbH

Die TransCare Service GmbH ist ein überregionales Homecare-Unternehmen, das Patienten im ambulanten Bereich mit medizinischen Hilfsmitteln ausstattet. In enger Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen ermöglicht TransCare eine umfassende Komplettversorgung in verschiedenen Therapiefeldern. Als Bindeglied zwischen medizinischen Einrichtungen und Patienten erleichtert TransCare die Zusammenarbeit im Behandlungsprozess und sorgt damit nicht nur beim Patienten für Sicherheit und Vertrauen.

Pressekontakt:

TransCare Service GmbH
Breslauer Straße 60
D-56566 Neuwied

Tel: +49 2631 / 92 55 0
Fax: +49 2631 / 92 55 15

E-Mail: info@transcare-service.de
Internet: https://www.transcare-service.de/

Original-Content von: TransCare Service GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

So steht es um die Löhne in der Pflege – Der aktuelle Gehaltsvergleich für die private Pflegebranche in Deutschland

09.04.2021 – 13:00

ETL AG

So steht es um die Löhne in der Pflege – Der aktuelle Gehaltsvergleich für die private Pflegebranche in Deutschland


















2 Audios

  • 210409_BmE_LohnvergleichPflege.mp3
    MP3 – 1,8 MB – 01:56
    Download
  • 210409_OTP_LohnvergleichPflege.mp3
    MP3 – 2,4 MB – 02:40
    Download

Ein Dokument

Berlin (ots)

Anmoderationsvorschlag: Die Pflegebranche ist vor allem in Corona-Zeiten immer wieder im Fokus. Jahrelange Sparmaßnahmen und die hohe Arbeitsbelastung haben den Beruf für viele unattraktiv gemacht, obwohl er zweifelsohne Zukunft hat und uns aktuell auch zeigt, wie sehr wir auf Pflegekräfte angewiesen sind. Aber wie steht es eigentlich wirklich um den Pflegeberuf und die Löhne, die hier gezahlt werden? Das hat nun eine große Studie untersucht von Deutschlands größter Steuerberatungsgruppe für das Gesundheitswesen, ETL ADVISION. Über den bundesweit größten Lohnvergleich in der Pflegebranche berichtet Mario Hattwig.

Sprecher: ETL Advision hat 360.000 Lohndaten aus der Pflegebranche ausgewertet. Ein Kernergebnis lautet: In der Region West mit Berlin werden wesentlich höhere Löhne bezahlt als in der Region Ost. Am besten verdient eine Pflegekraft in Hamburg, Berlin und Bayern, so Martina Becker, Autorin der Studie und spezialisierte Steuerberaterin für die Pflegebranche bei ETL ADVISION.

O-Ton 1 (Martin Becker, 17 Sek.): „Hier liegen die Durchschnittsbruttolöhne in der Regel 10,1 Prozent höher als in der Region Ost. In der Region West werden durchschnittlich 300 Euro mehr verdient als in der Region Ost.“

Sprecher: Große Unterschiede, die aber kleiner werden. Verdiente eine Pflegekraft in der Region West in Berlin im Jahr 2018 durchschnittlich noch 15,6 Prozent mehr als in der Region Ost, waren es im vergangenen Jahr nur noch 10,1 Prozent. Unterschiede gibt es auch bei der Corona-Prämie.

O-Ton 2 (Martin Becker, 21 Sek.): „Im Durchschnitt haben bundesweit ungefähr 60 Prozent aller Mitarbeiter in der Altenpflege eine Corona-Prämie erhalten. In Sachsen-Anhalt lag die durchschnittliche Prämie bei rund 1.225 Euro. In Bayern waren es nur rund 757 Euro.“

Sprecher: Was wahrscheinlich daran liegt, dass in der Region Ost mehr Pflegekräfte in Vollbeschäftigung arbeiten als in der Region West. Die aktuelle Studie gibt aber nicht nur eine gute Übersicht über die Löhne in der Pflege, sie dient auch als Orientierungshilfe für Arbeitgeber, um sich mit Mitbewerbern zu vergleichen und ist ein schlagkräftiges Argument in der Einzelverhandlung mit den Pflegekassen.

O-Ton 3 (Martin Becker, 14 Sek.): „Unsere Studie ist einzigartig. Sie basiert auf Echtdaten und wir können dadurch unterschieden zwischen Bruttodurchschnittslöhnen mit Zulagen und Bruttodurchschnittslöhnen ohne Zulagen.“

Abmoderationsvorschlag: Die ETL Studie „Lohnvergleich in der Pflegebranche“ zeigt, dass Pflegekräfte im Osten Deutschland rund 300 Euro weniger verdienen als im Westen, inklusive Berlin. Allerdings nähern sich die Löhne in Ost und West langsam an. Infos dazu und Experten zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht finden Sie im Internet unter etl.de. Die ausführliche Studie ist unter etl-advision.de abrufbar

Pressekontakt:

Danyal Alaybeyoglu
Leiter Unternehmenskommunikation
ETL Service GmbH
Mauerstraße 86-88
10117 Berlin
Tel. +49 30 2264 0230 | Fax +49 30 2264 0100
danyal.alaybeyoglu@etl.de

Original-Content von: ETL AG, übermittelt