Veröffentlicht am

dbb bundesfrauenkongressArbeitsmarktpolitik: Frauen und Familien in den Fokus rücken

13.04.2021 – 14:05

dbb beamtenbund und tarifunion

dbb bundesfrauenkongress
Arbeitsmarktpolitik: Frauen und Familien in den Fokus rücken


















Sperrfrist 15:30 Uhr! (ots)

Eine gleichstellungsorientierte Verzahnung von Familien- und Arbeitsmarktpolitik ist notwendig, um den Rückstand bei der Gleichstellung aufzuholen, erklärten dbb frauen Vorsitzende Milanie Kreutz und dbb Chef Ulrich Silberbach auf dem dbb bundesfrauenkongress. Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, stellte in ihrem Impulsvortrag aktuelle und wichtige gleichstellungspolitische Initiativen des BMFSFJ vor.

„Gleichstellungspolitik ist keine Einbahnstraße, die wir einfach geradeaus und zielgerichtet entlangspazieren und am Ende bei der Gleichberechtigung ankommen. Ein Blick in die Führungsetagen von Unternehmen und Behörden spricht Bände. Auch im Bundestag sitzen heute so wenige weibliche Abgeordnete wie zuletzt 1998. Und die Corona-Krise verstärkt geschlechtsspezifische Ungleichheiten. Hier müssen wir mit geballter Kraft gegenhalten. Und zwar Männer und Frauen gemeinsam. Mit den Leitlinien, die wir heute auf dem dbb bundesfrauenkongress festgelegt haben, legen wir einen klaren Fahrplan vor, damit Frauen nicht zu den Verliererinnen der Corona-Krise werden“, erklärte die neugewählte Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Milanie Kreutz, in ihrer Antrittsrede auf dem dbb bundesfrauenkongress am 13. April 2021. Dieser fand pandemiebedingt in einem digitalen Format statt.

Neben der geschlechtergerechten Verteilung privater Sorgearbeit und besseren Konditionen für Frauen, die beruflich im Care-Sektor tätig sind, forderte Kreutz von der Politik den Mut zu tiefgreifenden strukturellen Veränderungen: „Für eine moderne Frauen- und Familienpolitik ist eine Reform des Steuerrechts unabdingbar. Wir müssen eine Abkehr vom Ehegattensplitting einleiten und uns einem effektiven Familiensplitting zuwenden, das bei allen Menschen und Familienkonstellationen ankommt“, so die dbb frauen Chefin.

Silberbach: Frauenpolitik muss das Morgen im Blick haben

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach sprach der neugewählten Vorsitzenden der dbb bundesfrauenvertretung Milanie Kreutz seine volle Unterstützung für ihre gewerkschaftspolitischen Vorhaben aus. „Frauenpolitik darf nicht mehr auf das Gestern bezogen sein, sondern muss das Morgen im Blick haben. Denn wir stecken mitten in einer weltweiten Pandemie, die schnelle und effektive Lösungen braucht,damit die vielen Frauen, die sich privat und beruflich mit Sorgearbeit befassen, insbesondere die vielen weiblichen Pflegekräfte, die an vorderster Front gegen die Ausbreitung des gefährlichen Virus kämpfen, und dabei ihr eigenes Leben riskieren, nicht am Ende die Zeche für eine verpatzte Krisenpolitik zahlen. Wir haben keine Zeit für politische Befindlichkeiten. Pragmatische Maßnahmen müssen her, die das kräftezehrende Engagement der vielen Beschäftigten im öffentlichen Dienst belohnen“, mahnte Silberbach.

Seifert: Gleichstellungspolitik ist für uns alle relevant

„Vom Elterngeld, das flexiblere Arbeitszeitregelungen und Partnerschaftsbonus ermöglicht, um sich Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlicher aufzuteilen, bis hin zu Ausbau der Kita- und Ganztagsbetreuung in den Grundschulen wollen wir Mütter und Väter gleichermaßen in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Wo nötig, legen wir Ziele im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe fest. Wir wollen bis 2025 Parität von Frauen und Männern in den Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes erreichen. Den derzeitigen Wert von 36 Prozent in knapp fünf Jahren auf 50 Prozent zu steigern, erfordert fast schon Spurtstärke“, betonte Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Und macht ihren Ansporn deutlich: „Wenn wir morgen auf das heute zurückschauen, dann sollten wir uns freuen können, so viel erreicht und der nächsten Frauengeneration den Weg für mehr Teilhabe und Erfolg – im Beruf und in der Gesellschaft geebnet zu haben.“

Hintergrund:

Die dbb bundesfrauenvertretung ist die größte Interessenvertretung weiblicher Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Unter dem Dach des dbb beamtenbund und tarifunion vertritt sie die Belange von über 400.000 weiblichen Beschäftigten aus allen Verwaltungsbereichen gegenüber den öffentlichen Arbeitgebenden und der Politik. Alle fünf Jahre tritt der dbb bundesfrauenkongress, das höchste Gremium der dbb bundesfrauenvertretung, zusammen, um die Grundsätze für die frauenpolitische Arbeit im dbb beamtenbund und tarifunion festzulegen. Am 13. April 2021 fand der dbb bundesfrauenkongress erstmals digital statt, um über mehr als 300 gewerkschaftspolitische Anträge abzustimmen und eine neue Geschäftsführung zu wählen.

Pressekontakt:

dbb – beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de

Original-Content von: dbb beamtenbund und tarifunion, übermittelt

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13.04.2021 – 14:05

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Arbeitsmarktpolitik: Frauen und Familien in den Fokus rücken


















Sperrfrist 15:30 Uhr! (ots)

Eine gleichstellungsorientierte Verzahnung von Familien- und Arbeitsmarktpolitik ist notwendig, um den Rückstand bei der Gleichstellung aufzuholen, erklärten dbb frauen Vorsitzende Milanie Kreutz und dbb Chef Ulrich Silberbach auf dem dbb bundesfrauenkongress. Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, stellte in ihrem Impulsvortrag aktuelle und wichtige gleichstellungspolitische Initiativen des BMFSFJ vor.

„Gleichstellungspolitik ist keine Einbahnstraße, die wir einfach geradeaus und zielgerichtet entlangspazieren und am Ende bei der Gleichberechtigung ankommen. Ein Blick in die Führungsetagen von Unternehmen und Behörden spricht Bände. Auch im Bundestag sitzen heute so wenige weibliche Abgeordnete wie zuletzt 1998. Und die Corona-Krise verstärkt geschlechtsspezifische Ungleichheiten. Hier müssen wir mit geballter Kraft gegenhalten. Und zwar Männer und Frauen gemeinsam. Mit den Leitlinien, die wir heute auf dem dbb bundesfrauenkongress festgelegt haben, legen wir einen klaren Fahrplan vor, damit Frauen nicht zu den Verliererinnen der Corona-Krise werden“, erklärte die neugewählte Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Milanie Kreutz, in ihrer Antrittsrede auf dem dbb bundesfrauenkongress am 13. April 2021. Dieser fand pandemiebedingt in einem digitalen Format statt.

Neben der geschlechtergerechten Verteilung privater Sorgearbeit und besseren Konditionen für Frauen, die beruflich im Care-Sektor tätig sind, forderte Kreutz von der Politik den Mut zu tiefgreifenden strukturellen Veränderungen: „Für eine moderne Frauen- und Familienpolitik ist eine Reform des Steuerrechts unabdingbar. Wir müssen eine Abkehr vom Ehegattensplitting einleiten und uns einem effektiven Familiensplitting zuwenden, das bei allen Menschen und Familienkonstellationen ankommt“, so die dbb frauen Chefin.

Silberbach: Frauenpolitik muss das Morgen im Blick haben

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach sprach der neugewählten Vorsitzenden der dbb bundesfrauenvertretung Milanie Kreutz seine volle Unterstützung für ihre gewerkschaftspolitischen Vorhaben aus. „Frauenpolitik darf nicht mehr auf das Gestern bezogen sein, sondern muss das Morgen im Blick haben. Denn wir stecken mitten in einer weltweiten Pandemie, die schnelle und effektive Lösungen braucht,damit die vielen Frauen, die sich privat und beruflich mit Sorgearbeit befassen, insbesondere die vielen weiblichen Pflegekräfte, die an vorderster Front gegen die Ausbreitung des gefährlichen Virus kämpfen, und dabei ihr eigenes Leben riskieren, nicht am Ende die Zeche für eine verpatzte Krisenpolitik zahlen. Wir haben keine Zeit für politische Befindlichkeiten. Pragmatische Maßnahmen müssen her, die das kräftezehrende Engagement der vielen Beschäftigten im öffentlichen Dienst belohnen“, mahnte Silberbach.

Seifert: Gleichstellungspolitik ist für uns alle relevant

„Vom Elterngeld, das flexiblere Arbeitszeitregelungen und Partnerschaftsbonus ermöglicht, um sich Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlicher aufzuteilen, bis hin zu Ausbau der Kita- und Ganztagsbetreuung in den Grundschulen wollen wir Mütter und Väter gleichermaßen in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Wo nötig, legen wir Ziele im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe fest. Wir wollen bis 2025 Parität von Frauen und Männern in den Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes erreichen. Den derzeitigen Wert von 36 Prozent in knapp fünf Jahren auf 50 Prozent zu steigern, erfordert fast schon Spurtstärke“, betonte Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Und macht ihren Ansporn deutlich: „Wenn wir morgen auf das heute zurückschauen, dann sollten wir uns freuen können, so viel erreicht und der nächsten Frauengeneration den Weg für mehr Teilhabe und Erfolg – im Beruf und in der Gesellschaft geebnet zu haben.“

Hintergrund:

Die dbb bundesfrauenvertretung ist die größte Interessenvertretung weiblicher Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Unter dem Dach des dbb beamtenbund und tarifunion vertritt sie die Belange von über 400.000 weiblichen Beschäftigten aus allen Verwaltungsbereichen gegenüber den öffentlichen Arbeitgebenden und der Politik. Alle fünf Jahre tritt der dbb bundesfrauenkongress, das höchste Gremium der dbb bundesfrauenvertretung, zusammen, um die Grundsätze für die frauenpolitische Arbeit im dbb beamtenbund und tarifunion festzulegen. Am 13. April 2021 fand der dbb bundesfrauenkongress erstmals digital statt, um über mehr als 300 gewerkschaftspolitische Anträge abzustimmen und eine neue Geschäftsführung zu wählen.

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Anhörung zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022Gewerkschaften kritisieren Bundesfinanzministerium für Rückzug

18.03.2021 – 11:03

dbb beamtenbund und tarifunion

Anhörung zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022
Gewerkschaften kritisieren Bundesfinanzministerium für Rückzug


















(ots)

Das Bundesinnenministerium hat innerhalb kürzester Zeit einen neuen Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022 auf den Weg gebracht. Damit wird zumindest die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte zeit- und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes abgesichert.

„Ein Affront gegen die Beamtinnen und Beamten ist allerdings, dass der Ursprungsentwurf vom Finanzministerium gestoppt wurde. Dieser beinhaltete auch diskutable Lösungen für die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation“, sagte der zweite Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer in der Anhörung zum aktuellen Gesetzentwurf am 18. März 2021.

„Besonders irritiert, dass von Seiten des Finanzministeriums nicht ansatzweise ein alternativer Lösungsvorschlag unterbreitet wurde. Eine solche Politik geht insbesondere zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen. Es kommt zudem der Verdacht auf, dass Olaf Scholz beim öffentlichen Dienst schon mal mit der Rückzahlung der Verpflichtungen aus seiner teilweise wenig durchdachten Bazooka-Politik beginnen will“, so Schäfer.

Dieter Dewes, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), kommentierte den Entwurf in eine ähnliche Richtung: „Wir begrüßen die vorgesehene Linearanpassung von 1,2 Prozent zum 1. April 2021 sowie weiterer 1,8 Prozent zum 1. April 2022. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass das finanzielle Volumen des nicht übertragenen Mindestbetrages aus dem Tarifabschluss den Beamtinnen und Beamten nicht über andere, systemgerechte Maßnahmen zu Gute kommt. Dafür käme insbesondere die seit Jahren vom dbb geforderte Rückführung der einseitig erhöhten Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Betracht.“

Auch Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, ist enttäuscht: „Es ist bedauerlich, dass die ursprünglich vorgesehenen Umsetzungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten sind. Dies hätte durch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages gerade für Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erhebliche Einkommenszuwächse mit sich gebracht und auch zur Anhebung der Grundgehälter des einfachen und mittleren Dienstes geführt. Das entwickelte neue Besoldungselement des regionalen Ergänzungszuschlags war zwar noch verbesserungsbedürftig, aber dafür hätte man im parlamentarischen Verfahren kämpfen können. Die Aufgabe des Ursprungsentwurfs jetzt aber als Erfolg zu verkaufen, wie es von einigen Gewerkschaften erfolgt, ist angesichts der Tatsache, dass nunmehr mit der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist, etwas zu kurz gedacht und verkennt die finanzielle Lage, in der sich die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen seit Jahren befinden.“

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Gewerkschaften kritisieren Bundesfinanzministerium für Rückzug


















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Das Bundesinnenministerium hat innerhalb kürzester Zeit einen neuen Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022 auf den Weg gebracht. Damit wird zumindest die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte zeit- und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes abgesichert.

„Ein Affront gegen die Beamtinnen und Beamten ist allerdings, dass der Ursprungsentwurf vom Finanzministerium gestoppt wurde. Dieser beinhaltete auch diskutable Lösungen für die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation“, sagte der zweite Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer in der Anhörung zum aktuellen Gesetzentwurf am 18. März 2021.

„Besonders irritiert, dass von Seiten des Finanzministeriums nicht ansatzweise ein alternativer Lösungsvorschlag unterbreitet wurde. Eine solche Politik geht insbesondere zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen. Es kommt zudem der Verdacht auf, dass Olaf Scholz beim öffentlichen Dienst schon mal mit der Rückzahlung der Verpflichtungen aus seiner teilweise wenig durchdachten Bazooka-Politik beginnen will“, so Schäfer.

Dieter Dewes, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), kommentierte den Entwurf in eine ähnliche Richtung: „Wir begrüßen die vorgesehene Linearanpassung von 1,2 Prozent zum 1. April 2021 sowie weiterer 1,8 Prozent zum 1. April 2022. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass das finanzielle Volumen des nicht übertragenen Mindestbetrages aus dem Tarifabschluss den Beamtinnen und Beamten nicht über andere, systemgerechte Maßnahmen zu Gute kommt. Dafür käme insbesondere die seit Jahren vom dbb geforderte Rückführung der einseitig erhöhten Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Betracht.“

Auch Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, ist enttäuscht: „Es ist bedauerlich, dass die ursprünglich vorgesehenen Umsetzungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten sind. Dies hätte durch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages gerade für Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erhebliche Einkommenszuwächse mit sich gebracht und auch zur Anhebung der Grundgehälter des einfachen und mittleren Dienstes geführt. Das entwickelte neue Besoldungselement des regionalen Ergänzungszuschlags war zwar noch verbesserungsbedürftig, aber dafür hätte man im parlamentarischen Verfahren kämpfen können. Die Aufgabe des Ursprungsentwurfs jetzt aber als Erfolg zu verkaufen, wie es von einigen Gewerkschaften erfolgt, ist angesichts der Tatsache, dass nunmehr mit der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist, etwas zu kurz gedacht und verkennt die finanzielle Lage, in der sich die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen seit Jahren befinden.“

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„Ein Affront gegen die Beamtinnen und Beamten ist allerdings, dass der Ursprungsentwurf vom Finanzministerium gestoppt wurde. Dieser beinhaltete auch diskutable Lösungen für die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation“, sagte der zweite Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer in der Anhörung zum aktuellen Gesetzentwurf am 18. März 2021.

„Besonders irritiert, dass von Seiten des Finanzministeriums nicht ansatzweise ein alternativer Lösungsvorschlag unterbreitet wurde. Eine solche Politik geht insbesondere zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen. Es kommt zudem der Verdacht auf, dass Olaf Scholz beim öffentlichen Dienst schon mal mit der Rückzahlung der Verpflichtungen aus seiner teilweise wenig durchdachten Bazooka-Politik beginnen will“, so Schäfer.

Dieter Dewes, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), kommentierte den Entwurf in eine ähnliche Richtung: „Wir begrüßen die vorgesehene Linearanpassung von 1,2 Prozent zum 1. April 2021 sowie weiterer 1,8 Prozent zum 1. April 2022. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass das finanzielle Volumen des nicht übertragenen Mindestbetrages aus dem Tarifabschluss den Beamtinnen und Beamten nicht über andere, systemgerechte Maßnahmen zu Gute kommt. Dafür käme insbesondere die seit Jahren vom dbb geforderte Rückführung der einseitig erhöhten Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Betracht.“

Auch Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, ist enttäuscht: „Es ist bedauerlich, dass die ursprünglich vorgesehenen Umsetzungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten sind. Dies hätte durch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages gerade für Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erhebliche Einkommenszuwächse mit sich gebracht und auch zur Anhebung der Grundgehälter des einfachen und mittleren Dienstes geführt. Das entwickelte neue Besoldungselement des regionalen Ergänzungszuschlags war zwar noch verbesserungsbedürftig, aber dafür hätte man im parlamentarischen Verfahren kämpfen können. Die Aufgabe des Ursprungsentwurfs jetzt aber als Erfolg zu verkaufen, wie es von einigen Gewerkschaften erfolgt, ist angesichts der Tatsache, dass nunmehr mit der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist, etwas zu kurz gedacht und verkennt die finanzielle Lage, in der sich die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen seit Jahren befinden.“

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Das Bundesinnenministerium hat innerhalb kürzester Zeit einen neuen Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2021/2022 auf den Weg gebracht. Damit wird zumindest die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte zeit- und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes abgesichert.

„Ein Affront gegen die Beamtinnen und Beamten ist allerdings, dass der Ursprungsentwurf vom Finanzministerium gestoppt wurde. Dieser beinhaltete auch diskutable Lösungen für die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation“, sagte der zweite Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer in der Anhörung zum aktuellen Gesetzentwurf am 18. März 2021.

„Besonders irritiert, dass von Seiten des Finanzministeriums nicht ansatzweise ein alternativer Lösungsvorschlag unterbreitet wurde. Eine solche Politik geht insbesondere zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen. Es kommt zudem der Verdacht auf, dass Olaf Scholz beim öffentlichen Dienst schon mal mit der Rückzahlung der Verpflichtungen aus seiner teilweise wenig durchdachten Bazooka-Politik beginnen will“, so Schäfer.

Dieter Dewes, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), kommentierte den Entwurf in eine ähnliche Richtung: „Wir begrüßen die vorgesehene Linearanpassung von 1,2 Prozent zum 1. April 2021 sowie weiterer 1,8 Prozent zum 1. April 2022. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass das finanzielle Volumen des nicht übertragenen Mindestbetrages aus dem Tarifabschluss den Beamtinnen und Beamten nicht über andere, systemgerechte Maßnahmen zu Gute kommt. Dafür käme insbesondere die seit Jahren vom dbb geforderte Rückführung der einseitig erhöhten Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Betracht.“

Auch Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, ist enttäuscht: „Es ist bedauerlich, dass die ursprünglich vorgesehenen Umsetzungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten sind. Dies hätte durch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages gerade für Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erhebliche Einkommenszuwächse mit sich gebracht und auch zur Anhebung der Grundgehälter des einfachen und mittleren Dienstes geführt. Das entwickelte neue Besoldungselement des regionalen Ergänzungszuschlags war zwar noch verbesserungsbedürftig, aber dafür hätte man im parlamentarischen Verfahren kämpfen können. Die Aufgabe des Ursprungsentwurfs jetzt aber als Erfolg zu verkaufen, wie es von einigen Gewerkschaften erfolgt, ist angesichts der Tatsache, dass nunmehr mit der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist, etwas zu kurz gedacht und verkennt die finanzielle Lage, in der sich die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen seit Jahren befinden.“

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„Ein Affront gegen die Beamtinnen und Beamten ist allerdings, dass der Ursprungsentwurf vom Finanzministerium gestoppt wurde. Dieser beinhaltete auch diskutable Lösungen für die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation“, sagte der zweite Vorsitzende des dbb Friedhelm Schäfer in der Anhörung zum aktuellen Gesetzentwurf am 18. März 2021.

„Besonders irritiert, dass von Seiten des Finanzministeriums nicht ansatzweise ein alternativer Lösungsvorschlag unterbreitet wurde. Eine solche Politik geht insbesondere zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen. Es kommt zudem der Verdacht auf, dass Olaf Scholz beim öffentlichen Dienst schon mal mit der Rückzahlung der Verpflichtungen aus seiner teilweise wenig durchdachten Bazooka-Politik beginnen will“, so Schäfer.

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Auch Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, ist enttäuscht: „Es ist bedauerlich, dass die ursprünglich vorgesehenen Umsetzungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten sind. Dies hätte durch die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlages gerade für Kolleginnen und Kollegen in Hochpreisregionen erhebliche Einkommenszuwächse mit sich gebracht und auch zur Anhebung der Grundgehälter des einfachen und mittleren Dienstes geführt. Das entwickelte neue Besoldungselement des regionalen Ergänzungszuschlags war zwar noch verbesserungsbedürftig, aber dafür hätte man im parlamentarischen Verfahren kämpfen können. Die Aufgabe des Ursprungsentwurfs jetzt aber als Erfolg zu verkaufen, wie es von einigen Gewerkschaften erfolgt, ist angesichts der Tatsache, dass nunmehr mit der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen ist, etwas zu kurz gedacht und verkennt die finanzielle Lage, in der sich die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Einkommensgruppen seit Jahren befinden.“

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