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ZDF zeigt Lars Beckers „Nachtschicht – Blut und Eisen“

21.03.2021 – 10:00

ZDF

ZDF zeigt Lars Beckers „Nachtschicht – Blut und Eisen“


















ZDF zeigt Lars Beckers "Nachtschicht - Blut und Eisen"
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Mainz (ots)

Die Nachtschicht des Hamburger Kriminaldauerdienstes ist wieder im Einsatz: Erichsen (Armin Rohde) und seine beiden neuen Kolleginnen, Hauptkommissarin Tülay Yildirim (Idil Üner) und Nachwuchspolizistin Lulu Koulibaly (Sabrina Ceesay), ermitteln in der rechten Szene. Das ZDF zeigt den neuen Film aus Lars Beckers kultiger Krimireihe „Nachtschicht“ mit dem Titel „Blut und Eisen“ am Montag, 29. März 2021, 20.15 Uhr. In der ZDFmediathek ist der Fernsehfilm der Woche bereits abrufbar.

„Ich liebe meinen Job“, sagt der Koch Kevin Kruse (Aurel Manthei) in die Videokamera – Sturmhaube auf, Nazi-Tattoos am Hals, Pistole in der Hand. Er sucht seit Monaten eine neue Stelle. Nun droht er in diesem Video, den Personalchef umzubringen, wenn an diesem Tag im Bewerbungsgespräch wieder eine Absage kassiert. Wenig später sitzt der Koch eben diesem, Mübariz Pettekaya (Kais Setti), gegenüber. Der Personalchef freut sich über Kevins Qualifikation. Allerdings müssen die Nazi-Tattoos weg, sonst bekommt Kevin den Job nicht. Eine Mitarbeiterin ruft derweil die Polizei. Sie hat das Drohvideo im Netz gesehen und Kevin erkannt. Erichsen und sein neues Team verhaften Kevin und seine hochschwangere Frau Mabel (Marleen Lohse) und bringen die beiden aufs Präsidium. Kevins Video geht währenddessen viral und ruft nicht nur seinen brandgefährlichen Freund Dexter Herold (Tristan Seith) auf den Plan, sondern auch seine Gesinnungsgenossen und -genossinnen sowie Parteikollegen und -kolleginnen, die um ihre Reputation fürchten. Zu allem Überfluss besorgt sich Mübariz aus Angst, dass die Polizei ihn nicht vor Kevin schützen kann, eine Waffe – und setzt diese auch ein.

In weiteren Rollen spielen Özgür Karadeniz, Navid Navid, Frederic Linkemann, Katharina Heyer, Bernhard Schir, Jule Böwe und andere.

Ansprechpartnerin: Susanne Priebe, Telefon: 040 - 66985180;
Presse-Desk, Telefon: 06131 - 70-12108, pressedesk@zdf.de 

Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, Telefon: 06131 – 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/nachtschicht

Für akkreditierte Journalistinnen und Journalisten steht der Film im Vorführraum des ZDF-Presseportals zur Verfügung.

Pressemappe: https://presseportal.zdf.de/pm/nachtschicht-blut-und-eisen/

https://twitter.com/ZDFpresse

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Die Nachtschicht des Hamburger Kriminaldauerdienstes ist wieder im Einsatz: Erichsen (Armin Rohde) und seine beiden neuen Kolleginnen, Hauptkommissarin Tülay Yildirim (Idil Üner) und Nachwuchspolizistin Lulu Koulibaly (Sabrina Ceesay), ermitteln in der rechten Szene. Das ZDF zeigt den neuen Film aus Lars Beckers kultiger Krimireihe „Nachtschicht“ mit dem Titel „Blut und Eisen“ am Montag, 29. März 2021, 20.15 Uhr. In der ZDFmediathek ist der Fernsehfilm der Woche bereits abrufbar.

„Ich liebe meinen Job“, sagt der Koch Kevin Kruse (Aurel Manthei) in die Videokamera – Sturmhaube auf, Nazi-Tattoos am Hals, Pistole in der Hand. Er sucht seit Monaten eine neue Stelle. Nun droht er in diesem Video, den Personalchef umzubringen, wenn an diesem Tag im Bewerbungsgespräch wieder eine Absage kassiert. Wenig später sitzt der Koch eben diesem, Mübariz Pettekaya (Kais Setti), gegenüber. Der Personalchef freut sich über Kevins Qualifikation. Allerdings müssen die Nazi-Tattoos weg, sonst bekommt Kevin den Job nicht. Eine Mitarbeiterin ruft derweil die Polizei. Sie hat das Drohvideo im Netz gesehen und Kevin erkannt. Erichsen und sein neues Team verhaften Kevin und seine hochschwangere Frau Mabel (Marleen Lohse) und bringen die beiden aufs Präsidium. Kevins Video geht währenddessen viral und ruft nicht nur seinen brandgefährlichen Freund Dexter Herold (Tristan Seith) auf den Plan, sondern auch seine Gesinnungsgenossen und -genossinnen sowie Parteikollegen und -kolleginnen, die um ihre Reputation fürchten. Zu allem Überfluss besorgt sich Mübariz aus Angst, dass die Polizei ihn nicht vor Kevin schützen kann, eine Waffe – und setzt diese auch ein.

In weiteren Rollen spielen Özgür Karadeniz, Navid Navid, Frederic Linkemann, Katharina Heyer, Bernhard Schir, Jule Böwe und andere.

Ansprechpartnerin: Susanne Priebe, Telefon: 040 - 66985180;
Presse-Desk, Telefon: 06131 - 70-12108, pressedesk@zdf.de 

Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, Telefon: 06131 – 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/nachtschicht

Für akkreditierte Journalistinnen und Journalisten steht der Film im Vorführraum des ZDF-Presseportals zur Verfügung.

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ZdK-Präsident Sternberg nennt Umgang mit Missbrauch „Desaster“

18.03.2021 – 11:19

PHOENIX

ZdK-Präsident Sternberg nennt Umgang mit Missbrauch „Desaster“


















Bonn/Münster (ots)

Anlässlich der Veröffentlichung eines neuen Missbrauchsgutachtens zum Erzbistum Köln hat der Präsident des Zentralkomittees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Thomas Sternberg, „lückenlose Transparenz“ gefordert. Der Umgang mit dem früheren Gutachten sei ein kommunikatives „Desaster“, sagte er dem Fernsehsender phoenix. „Ich hoffe, dass es gelingen wird, hier wieder Vertrauen bei den eigenen Gläubigen zurückzugewinnen.“ Den Forderungen nach einem Rücktritt des Kölner Kardinals Woelki wollte sich der ZdK-Vorsitzende nicht anschließen. Solche Forderungen seien zwar „spektakulär“, aber „man sollte sich davor hüten zu glauben, dass ein Rücktritt Probleme lösen würde“. Er verlange eine „konsequente Inbetriebnahme der unabhängigen Kommission für die Aufarbeitung“, wie sie auf der Bischofskonferenz im vergangenen Jahr beschlossen worden sei.

Sternberg plädiert dafür, die Opfer des Missbrauchs stärker in den Blick zu nehmen. Wichtig sei es, die Präventionsarbeit zu intensivieren, „aber auch die Empathie mit den Betroffenen, dass sie zu Wort kommen, sich wirklich äußern und beteiligen können an den Aufarbeitungsprozessen, und ihnen Gerechtigkeit zuteilwird“. Dazu gehöre auch die Zahlung entsprechender Entschädigungen. Er begrüße daher die Ankündigung der Bischofskonferenz, sich hierbei an den oberen Grenzen des deutschen Strafrechts orientieren zu wollen.

Der ZdK-Präsident hält grundsätzliche Reformen im synodalen Weg für nötig. Er sehe den Willen, die Probleme tiefer anzugehen, die Ursachen systemisch aufzugreifen und das Machtgefälle zu thematisieren. Sternberg forderte außerdem ein Konzil für weitreichende Beschlüsse. „Das wird nach meiner Einschätzung immer dringlicher bei Fragen, die weltweit diskutiert werden.“

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Bonn/Münster (ots)

Anlässlich der Veröffentlichung eines neuen Missbrauchsgutachtens zum Erzbistum Köln hat der Präsident des Zentralkomittees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Thomas Sternberg, „lückenlose Transparenz“ gefordert. Der Umgang mit dem früheren Gutachten sei ein kommunikatives „Desaster“, sagte er dem Fernsehsender phoenix. „Ich hoffe, dass es gelingen wird, hier wieder Vertrauen bei den eigenen Gläubigen zurückzugewinnen.“ Den Forderungen nach einem Rücktritt des Kölner Kardinals Woelki wollte sich der ZdK-Vorsitzende nicht anschließen. Solche Forderungen seien zwar „spektakulär“, aber „man sollte sich davor hüten zu glauben, dass ein Rücktritt Probleme lösen würde“. Er verlange eine „konsequente Inbetriebnahme der unabhängigen Kommission für die Aufarbeitung“, wie sie auf der Bischofskonferenz im vergangenen Jahr beschlossen worden sei.

Sternberg plädiert dafür, die Opfer des Missbrauchs stärker in den Blick zu nehmen. Wichtig sei es, die Präventionsarbeit zu intensivieren, „aber auch die Empathie mit den Betroffenen, dass sie zu Wort kommen, sich wirklich äußern und beteiligen können an den Aufarbeitungsprozessen, und ihnen Gerechtigkeit zuteilwird“. Dazu gehöre auch die Zahlung entsprechender Entschädigungen. Er begrüße daher die Ankündigung der Bischofskonferenz, sich hierbei an den oberen Grenzen des deutschen Strafrechts orientieren zu wollen.

Der ZdK-Präsident hält grundsätzliche Reformen im synodalen Weg für nötig. Er sehe den Willen, die Probleme tiefer anzugehen, die Ursachen systemisch aufzugreifen und das Machtgefälle zu thematisieren. Sternberg forderte außerdem ein Konzil für weitreichende Beschlüsse. „Das wird nach meiner Einschätzung immer dringlicher bei Fragen, die weltweit diskutiert werden.“

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Die „schonungslose Aufarbeitung“ des Missbrauchs: Aktion vor dem Kölner Dom

17.03.2021 – 13:21

Giordano Bruno Stiftung

Die „schonungslose Aufarbeitung“ des Missbrauchs: Aktion vor dem Kölner Dom


















Die "schonungslose Aufarbeitung" des Missbrauchs: Aktion vor dem Kölner Dom
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Köln (ots)

Am morgigen Donnerstag wird das zweite Gutachten zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum Köln veröffentlicht. Seit dem heutigen Mittwoch demonstrieren das „Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen“ und die Giordano-Bruno-Stiftung vor dem Kölner Dom, um zu verhindern, dass der öffentliche Druck nachlässt. Zudem will die gbs „Amtshilfe“ leisten, damit die überforderten Kirchenaustrittsstellen ihrer Aufgabe nachkommen können.

Nach der aufsehenerregenden Protestaktion mit dem „Eichelbischof“ vor 3 Wochen bringen die Organisatoren erneut eine provokante Skulptur auf die Kölner Domplatte: Der „Hängemattenbischof“ des Düsseldorfer Wagenbauers Jacques Tilly liegt zufrieden grinsend in seiner goldenen Schlafkoje, die an zwei Kreuzen befestigt ist, welche sich unter dem Gewicht des untätigen Amtsträgers so sehr verbiegen, dass sie vollends zu zerbrechen drohen.

Matthias Katsch vom Eckigen Tisch e.V. erklärt, weshalb die Organisatoren nach so kurzer Zeit schon wieder in Köln demonstrieren: „Wir wollen verhindern, dass der öffentliche Druck nach der Veröffentlichung des zweiten Gutachtens nachlässt. Ganz Deutschland blickt auf Köln, und die Kirche wird sich danach auf die Schulter klopfen und betonen, man tue ja etwas. Doch die Gutachten sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Auch in mehreren anderen Bistümern wurden Gutachten erstellt. Doch teilweise sind sie geschwärzt, Rücktritte von Klerikern gibt es immer noch nicht und vor allem: Den Opfern wird damit allein auch nicht geholfen.“

Das Versagen des Staates

David Farago von der Giordano-Bruno-Stiftung nimmt daher die Staatsanwaltschaften in die Pflicht und sagt mit Blick auf die Skulptur des „Hängemattenbischofs“: „Eigentlich müsste neben dem Bischof ein Staatsanwalt liegen. Es kann nicht sein, dass private Gutachter die Aufgaben der Ermittlungsbehörden übernehmen. Spätestens seit der sogenannten MHG-Studie aus 2018 war den Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland bekannt, dass sich in den Kirchenarchiven Belege für Straftaten finden, die noch nicht verjährt sind. Gleichwohl wurde kein einziges Kirchenarchiv durch die Staatsanwaltschaften selbst durchsucht.“

Dem steht nicht entgegen, dass die Staatsanwaltschaft Köln vergangene Woche rechtliche Gründe anführte, aufgrund derer sie keine Ermittlungen gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki aufnehmen dürfe: „Wie bei allen anderen Arbeitgebern“, so hieß es, müsse angeblich „auch ein Erzbischof“ keine „Dinge“ über seine Angestellten preisgeben. Dieses Argument jedoch verkennt, wie gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon erläutert, „dass ein Bischof kein gewöhnlicher Arbeitgeber ist, sondern ein Vertreter einer ‚Körperschaft des öffentlichen Rechts‘, was nach herrschender Rechtsmeinung mit einer ‚gesteigerten Verantwortung‘ sowie der ‚Wahrung eines angemessenen Grades an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit‘ einhergehen muss. Bischof Woelki wird sich daher durch den Vergleich mit normalen Arbeitgebern nicht aus der Affäre ziehen können. Nun sind die Vertreter des Staates gefordert, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!“

gbs leistet „Amtshilfe“ beim Kirchenaustritt

In den letzten Monaten haben sich viele Bürgerinnen und Bürger dazu entschlossen, den Druck auf die Kirchen zu erhöhen, indem sie massenhaft aus der Kirche austraten. Doch selbst das ist zurzeit in vielen deutschen Großstädten nicht möglich, da die zuständigen Behörden überlastet sind und keine zeitnahen Termine vergeben können. Damit niemand länger Kirchensteuer zahlen muss, als es erforderlich ist, hat die gbs ein Kirchenaustritts-Formular entworfen, das man am Computer ausfüllen und ausdrucken kann.

Es ist noch unklar, wie die Behörden mit diesem Schreiben umgehen. Wahrscheinlich werden sie das vorgezogene Datum für den Kirchenaustritt nicht anerkennen wollen. Die Giordano-Bruno-Stiftung und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) sind allerdings gerne bereit, einen Musterprozess in dieser Angelegenheit zu führen. Denn es kann nicht sein, dass man zwangsweise Kirchenmitglied bleiben muss – nur weil der Gesetzgeber es versäumt hat, das Kirchensteuerrecht an die Rechtswirklichkeit anzupassen und die Möglichkeit zu schaffen, unkompliziert und zeitnah (beispielsweise auf digitalem Weg) aus der Kirche auszutreten.

Weitere Informationen und Bilder zur Aktion, die vom 17.-19. März auf der Kölner Domplatte stattfindet, sind auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung zu finden. An der Pressekonferenz vor Ort am Donnerstag (18.3.) um 12:00 Uhr nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenorganisationen teil.

Pressekontakt:

Pressekontakt: Elke Held / Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon,
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/content/pressekontakt

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Am morgigen Donnerstag wird das zweite Gutachten zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum Köln veröffentlicht. Seit dem heutigen Mittwoch demonstrieren das „Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen“ und die Giordano-Bruno-Stiftung vor dem Kölner Dom, um zu verhindern, dass der öffentliche Druck nachlässt. Zudem will die gbs „Amtshilfe“ leisten, damit die überforderten Kirchenaustrittsstellen ihrer Aufgabe nachkommen können.

Nach der aufsehenerregenden Protestaktion mit dem „Eichelbischof“ vor 3 Wochen bringen die Organisatoren erneut eine provokante Skulptur auf die Kölner Domplatte: Der „Hängemattenbischof“ des Düsseldorfer Wagenbauers Jacques Tilly liegt zufrieden grinsend in seiner goldenen Schlafkoje, die an zwei Kreuzen befestigt ist, welche sich unter dem Gewicht des untätigen Amtsträgers so sehr verbiegen, dass sie vollends zu zerbrechen drohen.

Matthias Katsch vom Eckigen Tisch e.V. erklärt, weshalb die Organisatoren nach so kurzer Zeit schon wieder in Köln demonstrieren: „Wir wollen verhindern, dass der öffentliche Druck nach der Veröffentlichung des zweiten Gutachtens nachlässt. Ganz Deutschland blickt auf Köln, und die Kirche wird sich danach auf die Schulter klopfen und betonen, man tue ja etwas. Doch die Gutachten sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Auch in mehreren anderen Bistümern wurden Gutachten erstellt. Doch teilweise sind sie geschwärzt, Rücktritte von Klerikern gibt es immer noch nicht und vor allem: Den Opfern wird damit allein auch nicht geholfen.“

Das Versagen des Staates

David Farago von der Giordano-Bruno-Stiftung nimmt daher die Staatsanwaltschaften in die Pflicht und sagt mit Blick auf die Skulptur des „Hängemattenbischofs“: „Eigentlich müsste neben dem Bischof ein Staatsanwalt liegen. Es kann nicht sein, dass private Gutachter die Aufgaben der Ermittlungsbehörden übernehmen. Spätestens seit der sogenannten MHG-Studie aus 2018 war den Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland bekannt, dass sich in den Kirchenarchiven Belege für Straftaten finden, die noch nicht verjährt sind. Gleichwohl wurde kein einziges Kirchenarchiv durch die Staatsanwaltschaften selbst durchsucht.“

Dem steht nicht entgegen, dass die Staatsanwaltschaft Köln vergangene Woche rechtliche Gründe anführte, aufgrund derer sie keine Ermittlungen gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki aufnehmen dürfe: „Wie bei allen anderen Arbeitgebern“, so hieß es, müsse angeblich „auch ein Erzbischof“ keine „Dinge“ über seine Angestellten preisgeben. Dieses Argument jedoch verkennt, wie gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon erläutert, „dass ein Bischof kein gewöhnlicher Arbeitgeber ist, sondern ein Vertreter einer ‚Körperschaft des öffentlichen Rechts‘, was nach herrschender Rechtsmeinung mit einer ‚gesteigerten Verantwortung‘ sowie der ‚Wahrung eines angemessenen Grades an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit‘ einhergehen muss. Bischof Woelki wird sich daher durch den Vergleich mit normalen Arbeitgebern nicht aus der Affäre ziehen können. Nun sind die Vertreter des Staates gefordert, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!“

gbs leistet „Amtshilfe“ beim Kirchenaustritt

In den letzten Monaten haben sich viele Bürgerinnen und Bürger dazu entschlossen, den Druck auf die Kirchen zu erhöhen, indem sie massenhaft aus der Kirche austraten. Doch selbst das ist zurzeit in vielen deutschen Großstädten nicht möglich, da die zuständigen Behörden überlastet sind und keine zeitnahen Termine vergeben können. Damit niemand länger Kirchensteuer zahlen muss, als es erforderlich ist, hat die gbs ein Kirchenaustritts-Formular entworfen, das man am Computer ausfüllen und ausdrucken kann.

Es ist noch unklar, wie die Behörden mit diesem Schreiben umgehen. Wahrscheinlich werden sie das vorgezogene Datum für den Kirchenaustritt nicht anerkennen wollen. Die Giordano-Bruno-Stiftung und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) sind allerdings gerne bereit, einen Musterprozess in dieser Angelegenheit zu führen. Denn es kann nicht sein, dass man zwangsweise Kirchenmitglied bleiben muss – nur weil der Gesetzgeber es versäumt hat, das Kirchensteuerrecht an die Rechtswirklichkeit anzupassen und die Möglichkeit zu schaffen, unkompliziert und zeitnah (beispielsweise auf digitalem Weg) aus der Kirche auszutreten.

Weitere Informationen und Bilder zur Aktion, die vom 17.-19. März auf der Kölner Domplatte stattfindet, sind auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung zu finden. An der Pressekonferenz vor Ort am Donnerstag (18.3.) um 12:00 Uhr nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenorganisationen teil.

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Am morgigen Donnerstag wird das zweite Gutachten zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum Köln veröffentlicht. Seit dem heutigen Mittwoch demonstrieren das „Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen“ und die Giordano-Bruno-Stiftung vor dem Kölner Dom, um zu verhindern, dass der öffentliche Druck nachlässt. Zudem will die gbs „Amtshilfe“ leisten, damit die überforderten Kirchenaustrittsstellen ihrer Aufgabe nachkommen können.

Nach der aufsehenerregenden Protestaktion mit dem „Eichelbischof“ vor 3 Wochen bringen die Organisatoren erneut eine provokante Skulptur auf die Kölner Domplatte: Der „Hängemattenbischof“ des Düsseldorfer Wagenbauers Jacques Tilly liegt zufrieden grinsend in seiner goldenen Schlafkoje, die an zwei Kreuzen befestigt ist, welche sich unter dem Gewicht des untätigen Amtsträgers so sehr verbiegen, dass sie vollends zu zerbrechen drohen.

Matthias Katsch vom Eckigen Tisch e.V. erklärt, weshalb die Organisatoren nach so kurzer Zeit schon wieder in Köln demonstrieren: „Wir wollen verhindern, dass der öffentliche Druck nach der Veröffentlichung des zweiten Gutachtens nachlässt. Ganz Deutschland blickt auf Köln, und die Kirche wird sich danach auf die Schulter klopfen und betonen, man tue ja etwas. Doch die Gutachten sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Auch in mehreren anderen Bistümern wurden Gutachten erstellt. Doch teilweise sind sie geschwärzt, Rücktritte von Klerikern gibt es immer noch nicht und vor allem: Den Opfern wird damit allein auch nicht geholfen.“

Das Versagen des Staates

David Farago von der Giordano-Bruno-Stiftung nimmt daher die Staatsanwaltschaften in die Pflicht und sagt mit Blick auf die Skulptur des „Hängemattenbischofs“: „Eigentlich müsste neben dem Bischof ein Staatsanwalt liegen. Es kann nicht sein, dass private Gutachter die Aufgaben der Ermittlungsbehörden übernehmen. Spätestens seit der sogenannten MHG-Studie aus 2018 war den Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland bekannt, dass sich in den Kirchenarchiven Belege für Straftaten finden, die noch nicht verjährt sind. Gleichwohl wurde kein einziges Kirchenarchiv durch die Staatsanwaltschaften selbst durchsucht.“

Dem steht nicht entgegen, dass die Staatsanwaltschaft Köln vergangene Woche rechtliche Gründe anführte, aufgrund derer sie keine Ermittlungen gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki aufnehmen dürfe: „Wie bei allen anderen Arbeitgebern“, so hieß es, müsse angeblich „auch ein Erzbischof“ keine „Dinge“ über seine Angestellten preisgeben. Dieses Argument jedoch verkennt, wie gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon erläutert, „dass ein Bischof kein gewöhnlicher Arbeitgeber ist, sondern ein Vertreter einer ‚Körperschaft des öffentlichen Rechts‘, was nach herrschender Rechtsmeinung mit einer ‚gesteigerten Verantwortung‘ sowie der ‚Wahrung eines angemessenen Grades an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit‘ einhergehen muss. Bischof Woelki wird sich daher durch den Vergleich mit normalen Arbeitgebern nicht aus der Affäre ziehen können. Nun sind die Vertreter des Staates gefordert, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!“

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In den letzten Monaten haben sich viele Bürgerinnen und Bürger dazu entschlossen, den Druck auf die Kirchen zu erhöhen, indem sie massenhaft aus der Kirche austraten. Doch selbst das ist zurzeit in vielen deutschen Großstädten nicht möglich, da die zuständigen Behörden überlastet sind und keine zeitnahen Termine vergeben können. Damit niemand länger Kirchensteuer zahlen muss, als es erforderlich ist, hat die gbs ein Kirchenaustritts-Formular entworfen, das man am Computer ausfüllen und ausdrucken kann.

Es ist noch unklar, wie die Behörden mit diesem Schreiben umgehen. Wahrscheinlich werden sie das vorgezogene Datum für den Kirchenaustritt nicht anerkennen wollen. Die Giordano-Bruno-Stiftung und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) sind allerdings gerne bereit, einen Musterprozess in dieser Angelegenheit zu führen. Denn es kann nicht sein, dass man zwangsweise Kirchenmitglied bleiben muss – nur weil der Gesetzgeber es versäumt hat, das Kirchensteuerrecht an die Rechtswirklichkeit anzupassen und die Möglichkeit zu schaffen, unkompliziert und zeitnah (beispielsweise auf digitalem Weg) aus der Kirche auszutreten.

Weitere Informationen und Bilder zur Aktion, die vom 17.-19. März auf der Kölner Domplatte stattfindet, sind auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung zu finden. An der Pressekonferenz vor Ort am Donnerstag (18.3.) um 12:00 Uhr nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenorganisationen teil.

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Matthias Katsch vom Eckigen Tisch e.V. erklärt, weshalb die Organisatoren nach so kurzer Zeit schon wieder in Köln demonstrieren: „Wir wollen verhindern, dass der öffentliche Druck nach der Veröffentlichung des zweiten Gutachtens nachlässt. Ganz Deutschland blickt auf Köln, und die Kirche wird sich danach auf die Schulter klopfen und betonen, man tue ja etwas. Doch die Gutachten sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Auch in mehreren anderen Bistümern wurden Gutachten erstellt. Doch teilweise sind sie geschwärzt, Rücktritte von Klerikern gibt es immer noch nicht und vor allem: Den Opfern wird damit allein auch nicht geholfen.“

Das Versagen des Staates

David Farago von der Giordano-Bruno-Stiftung nimmt daher die Staatsanwaltschaften in die Pflicht und sagt mit Blick auf die Skulptur des „Hängemattenbischofs“: „Eigentlich müsste neben dem Bischof ein Staatsanwalt liegen. Es kann nicht sein, dass private Gutachter die Aufgaben der Ermittlungsbehörden übernehmen. Spätestens seit der sogenannten MHG-Studie aus 2018 war den Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland bekannt, dass sich in den Kirchenarchiven Belege für Straftaten finden, die noch nicht verjährt sind. Gleichwohl wurde kein einziges Kirchenarchiv durch die Staatsanwaltschaften selbst durchsucht.“

Dem steht nicht entgegen, dass die Staatsanwaltschaft Köln vergangene Woche rechtliche Gründe anführte, aufgrund derer sie keine Ermittlungen gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki aufnehmen dürfe: „Wie bei allen anderen Arbeitgebern“, so hieß es, müsse angeblich „auch ein Erzbischof“ keine „Dinge“ über seine Angestellten preisgeben. Dieses Argument jedoch verkennt, wie gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon erläutert, „dass ein Bischof kein gewöhnlicher Arbeitgeber ist, sondern ein Vertreter einer ‚Körperschaft des öffentlichen Rechts‘, was nach herrschender Rechtsmeinung mit einer ‚gesteigerten Verantwortung‘ sowie der ‚Wahrung eines angemessenen Grades an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit‘ einhergehen muss. Bischof Woelki wird sich daher durch den Vergleich mit normalen Arbeitgebern nicht aus der Affäre ziehen können. Nun sind die Vertreter des Staates gefordert, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!“

gbs leistet „Amtshilfe“ beim Kirchenaustritt

In den letzten Monaten haben sich viele Bürgerinnen und Bürger dazu entschlossen, den Druck auf die Kirchen zu erhöhen, indem sie massenhaft aus der Kirche austraten. Doch selbst das ist zurzeit in vielen deutschen Großstädten nicht möglich, da die zuständigen Behörden überlastet sind und keine zeitnahen Termine vergeben können. Damit niemand länger Kirchensteuer zahlen muss, als es erforderlich ist, hat die gbs ein Kirchenaustritts-Formular entworfen, das man am Computer ausfüllen und ausdrucken kann.

Es ist noch unklar, wie die Behörden mit diesem Schreiben umgehen. Wahrscheinlich werden sie das vorgezogene Datum für den Kirchenaustritt nicht anerkennen wollen. Die Giordano-Bruno-Stiftung und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) sind allerdings gerne bereit, einen Musterprozess in dieser Angelegenheit zu führen. Denn es kann nicht sein, dass man zwangsweise Kirchenmitglied bleiben muss – nur weil der Gesetzgeber es versäumt hat, das Kirchensteuerrecht an die Rechtswirklichkeit anzupassen und die Möglichkeit zu schaffen, unkompliziert und zeitnah (beispielsweise auf digitalem Weg) aus der Kirche auszutreten.

Weitere Informationen und Bilder zur Aktion, die vom 17.-19. März auf der Kölner Domplatte stattfindet, sind auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung zu finden. An der Pressekonferenz vor Ort am Donnerstag (18.3.) um 12:00 Uhr nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenorganisationen teil.

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Am morgigen Donnerstag wird das zweite Gutachten zum sexuellen Missbrauch im Erzbistum Köln veröffentlicht. Seit dem heutigen Mittwoch demonstrieren das „Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen“ und die Giordano-Bruno-Stiftung vor dem Kölner Dom, um zu verhindern, dass der öffentliche Druck nachlässt. Zudem will die gbs „Amtshilfe“ leisten, damit die überforderten Kirchenaustrittsstellen ihrer Aufgabe nachkommen können.

Nach der aufsehenerregenden Protestaktion mit dem „Eichelbischof“ vor 3 Wochen bringen die Organisatoren erneut eine provokante Skulptur auf die Kölner Domplatte: Der „Hängemattenbischof“ des Düsseldorfer Wagenbauers Jacques Tilly liegt zufrieden grinsend in seiner goldenen Schlafkoje, die an zwei Kreuzen befestigt ist, welche sich unter dem Gewicht des untätigen Amtsträgers so sehr verbiegen, dass sie vollends zu zerbrechen drohen.

Matthias Katsch vom Eckigen Tisch e.V. erklärt, weshalb die Organisatoren nach so kurzer Zeit schon wieder in Köln demonstrieren: „Wir wollen verhindern, dass der öffentliche Druck nach der Veröffentlichung des zweiten Gutachtens nachlässt. Ganz Deutschland blickt auf Köln, und die Kirche wird sich danach auf die Schulter klopfen und betonen, man tue ja etwas. Doch die Gutachten sind nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Auch in mehreren anderen Bistümern wurden Gutachten erstellt. Doch teilweise sind sie geschwärzt, Rücktritte von Klerikern gibt es immer noch nicht und vor allem: Den Opfern wird damit allein auch nicht geholfen.“

Das Versagen des Staates

David Farago von der Giordano-Bruno-Stiftung nimmt daher die Staatsanwaltschaften in die Pflicht und sagt mit Blick auf die Skulptur des „Hängemattenbischofs“: „Eigentlich müsste neben dem Bischof ein Staatsanwalt liegen. Es kann nicht sein, dass private Gutachter die Aufgaben der Ermittlungsbehörden übernehmen. Spätestens seit der sogenannten MHG-Studie aus 2018 war den Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland bekannt, dass sich in den Kirchenarchiven Belege für Straftaten finden, die noch nicht verjährt sind. Gleichwohl wurde kein einziges Kirchenarchiv durch die Staatsanwaltschaften selbst durchsucht.“

Dem steht nicht entgegen, dass die Staatsanwaltschaft Köln vergangene Woche rechtliche Gründe anführte, aufgrund derer sie keine Ermittlungen gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki aufnehmen dürfe: „Wie bei allen anderen Arbeitgebern“, so hieß es, müsse angeblich „auch ein Erzbischof“ keine „Dinge“ über seine Angestellten preisgeben. Dieses Argument jedoch verkennt, wie gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon erläutert, „dass ein Bischof kein gewöhnlicher Arbeitgeber ist, sondern ein Vertreter einer ‚Körperschaft des öffentlichen Rechts‘, was nach herrschender Rechtsmeinung mit einer ‚gesteigerten Verantwortung‘ sowie der ‚Wahrung eines angemessenen Grades an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit‘ einhergehen muss. Bischof Woelki wird sich daher durch den Vergleich mit normalen Arbeitgebern nicht aus der Affäre ziehen können. Nun sind die Vertreter des Staates gefordert, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen!“

gbs leistet „Amtshilfe“ beim Kirchenaustritt

In den letzten Monaten haben sich viele Bürgerinnen und Bürger dazu entschlossen, den Druck auf die Kirchen zu erhöhen, indem sie massenhaft aus der Kirche austraten. Doch selbst das ist zurzeit in vielen deutschen Großstädten nicht möglich, da die zuständigen Behörden überlastet sind und keine zeitnahen Termine vergeben können. Damit niemand länger Kirchensteuer zahlen muss, als es erforderlich ist, hat die gbs ein Kirchenaustritts-Formular entworfen, das man am Computer ausfüllen und ausdrucken kann.

Es ist noch unklar, wie die Behörden mit diesem Schreiben umgehen. Wahrscheinlich werden sie das vorgezogene Datum für den Kirchenaustritt nicht anerkennen wollen. Die Giordano-Bruno-Stiftung und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) sind allerdings gerne bereit, einen Musterprozess in dieser Angelegenheit zu führen. Denn es kann nicht sein, dass man zwangsweise Kirchenmitglied bleiben muss – nur weil der Gesetzgeber es versäumt hat, das Kirchensteuerrecht an die Rechtswirklichkeit anzupassen und die Möglichkeit zu schaffen, unkompliziert und zeitnah (beispielsweise auf digitalem Weg) aus der Kirche auszutreten.

Weitere Informationen und Bilder zur Aktion, die vom 17.-19. März auf der Kölner Domplatte stattfindet, sind auf der Website der Giordano-Bruno-Stiftung zu finden. An der Pressekonferenz vor Ort am Donnerstag (18.3.) um 12:00 Uhr nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenenorganisationen teil.

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Pressekontakt: Elke Held / Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon,
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Münchner Polizei ermittelte schon 2015 gegen Marsalek

16.03.2021 – 14:38

Capital, G+J Wirtschaftsmedien

Münchner Polizei ermittelte schon 2015 gegen Marsalek


















Münchner Polizei ermittelte schon 2015 gegen Marsalek
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Berlin (ots)

Kommissarin ermittelte auf Basis von Rechtshilfeersuchen der US-Regierung wegen möglicher Beihilfe zu unerlaubtem Glücksspiel / Staatsanwaltschaft München beendete Ermittlungen mangels Tatverdacht / Razzia in Wirecard-Zentrale wenige Monate später

Nach Hinweisen der US-Regierung hat die Münchner Kriminalpolizei bereits im Sommer 2015 gegen den damaligen Wirecard-Vorstand Jan Marsalek und andere Topmanager ermittelt. Das geht aus Ermittlungsakten hervor, die dem Wirtschaftsmagazin CAPITAL (Heft 4/2021, EVT 18. März) vorliegen. Dabei ging es um Beihilfe zu unerlaubtem Glücksspiel durch eine Konzerntochter von Wirecard. Die Ermittlungen in Deutschland wurden jedoch nach kurzer Zeit mangels Tatverdacht beendet.

Den Akten zufolge hatte das US-Justizministerium den deutschen Behörden zuvor in einem Rechtshilfeersuchen Erkenntnisse zu illegalen Aktivitäten der Wirecard-Tochter Click2Pay geliefert. Bei Click2Pay handelte es sich um einen Softwareanbieter für Geldtransfers im Internet, über den auch große Pokerwebsites in den USA die Zahlungen von Spielern abwickelten. Laut den US-Glücksspielgesetzen waren solche Transaktionen illegal. Click2Pay hatte daher eine Methode entwickelt, Zahlungen zu verschleiern.

Wie aus den Akten weiter hervorgeht, ermittelte nach den Hinweisen der Amerikaner eine Kriminalkommissarin bei der Münchner Polizei wegen Beihilfe zur unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels gegen vier Wirecard-Manager – darunter Marsalek. Im August 2015 bat sie darum, beim Amtsgericht München einen Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume von Click2Pay in der Aschheimer Wirecard-Zentrale zu erwirken. Mitte September verfügte jedoch ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I, die Ermittlungen zu beenden. Es gebe keinen „begründeten Tatverdacht“ gegen Marsalek und die weiteren beschuldigten Manager, hieß es in der Verfügung.

Allerdings führte die Staatsanwaltschaft München I dann im Dezember 2015 auf Ersuchen der US-Regierung eine Razzia in der Wirecard-Zentrale durch. Auf Anfrage von CAPITAL bestätigte die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung Ende 2015 im Rahmen einer Rechtshilfe für das amerikanische Justizministerium. Zu der Frage, ob es sich dabei um den gleichen Vorgang handelte wie im Sommer, wollte sie sich nicht äußern. Die US-Regierung habe um „strikte Vertraulichkeit“ gebeten, erklärte eine Sprecherin.

Wie das bayerische Justizministerium auf Anfrage von CAPITAL bestätigte, zogen die Amerikaner ihr Rechtshilfeersuchen an die deutschen Behörden im Herbst 2018 zurück. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers hatte es zuvor einen juristischen Streit gegeben. Wirecard-Vertreter hatten gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft München geklagt, ihnen wie von der US-Regierung gewünscht die Einsichtnahme in die übermittelten Akten der US-Behörden zu verwehren. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München am 10. September 2018 hätten die Amerikaner dann ihr Ersuchen zurückgenommen, „um die Vertraulichkeit der von dort übersandten Dokumente weiterhin zu gewährleisten“, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums. Zu weiteren Details des Rechtshilfeverfahrens wollte er sich unter Verweis auf die „Pressehoheit“ der USA nicht äußern.

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