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BGA: Die Richtung im Außenhandel stimmt

09.03.2021 – 10:58

BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

BGA: Die Richtung im Außenhandel stimmt


















Berlin (ots)

„Wir sind auf dem richtigen Weg. Zwar geht es erst langsam aufwärts, weil viele Länder noch mit den Folgen der Pandemie kämpfen, aber einige sind bereits weiter. Die schnelle wirtschaftliche Erholung Chinas erklärt, warum das Land im Januar sowohl bei den Exporten als auch bei den Importen Deutschlands wichtigster Handelspartner war. Der Handel mit den USA hingegen, deren Pandemie-Management bis vor kurzem so gut wie nicht existent war, ist deutlich eingebrochen.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), heute in Berlin zur Entwicklung des deutschen Außenhandels.

Zuvor hatte das Statistische Bundesamt die Außenhandelszahlen für Januar 2021 bekannt gegeben. Demnach sind die Exporte in Deutschland gegenüber dem Vormonat Dezember 2020 kalender- und saisonbereinigt um 1,4 Prozent gestiegen. Exportiert wurden Waren im Wert von 98,1 Milliarden Euro. Damit sind die Exporte im Vorjahresvergleich um 8,0 Prozent zurückgegangen. Mit einem Warenwert von 83,8 Milliarden Euro sind auch die deutschen Importe gesunken, im Vorjahresvergleich um 9,8 Prozent. Die Außenhandelsbilanz schloss damit mit einem Überschuss von 14,3 Milliarden Euro ab.

„Bedrückend ist der Blick auf unsere europäischen Partner, mit denen der Handel im Vorjahresvergleich stark zurückgegangen ist. Das ist ein klares Zeichen, dass die EU im Kampf gegen die Corona-Krise mehr hätte tun können und müssen. Damit wurde eine wichtige Chance vertan, als globaler Player wahrgenommen zu werden und eine Blaupause für andere Weltregionen zu bieten. Corona ist aber nicht das einzige Problem für den Außenhandel. Der Brexit hat zu einem massiven Einbruch der Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich geführt. Es herrscht großes Chaos. Auch die jüngste einseitige Entscheidung Londons, auf bestimmte Zoll- und Warenkontrollen von Einfuhren aus Nordirland für weitere sechs Monate zu verzichten, ist da wenig hilfreich. Sollte dies zu einer Nicht-Ratifizierung des Handels- und Kooperationsabkommens durch das Parlament oder gar zu einem Rechtsstreit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich führen, würde dies die Hängepartie nur verlängern. Die Wirtschaft braucht hier endlich Klarheit, damit der bilaterale Handel nicht noch mehr leidet“, so Börner abschließend.

07, Berlin, 9. März 2021

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09.03.2021 – 10:58

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Berlin (ots)

„Wir sind auf dem richtigen Weg. Zwar geht es erst langsam aufwärts, weil viele Länder noch mit den Folgen der Pandemie kämpfen, aber einige sind bereits weiter. Die schnelle wirtschaftliche Erholung Chinas erklärt, warum das Land im Januar sowohl bei den Exporten als auch bei den Importen Deutschlands wichtigster Handelspartner war. Der Handel mit den USA hingegen, deren Pandemie-Management bis vor kurzem so gut wie nicht existent war, ist deutlich eingebrochen.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), heute in Berlin zur Entwicklung des deutschen Außenhandels.

Zuvor hatte das Statistische Bundesamt die Außenhandelszahlen für Januar 2021 bekannt gegeben. Demnach sind die Exporte in Deutschland gegenüber dem Vormonat Dezember 2020 kalender- und saisonbereinigt um 1,4 Prozent gestiegen. Exportiert wurden Waren im Wert von 98,1 Milliarden Euro. Damit sind die Exporte im Vorjahresvergleich um 8,0 Prozent zurückgegangen. Mit einem Warenwert von 83,8 Milliarden Euro sind auch die deutschen Importe gesunken, im Vorjahresvergleich um 9,8 Prozent. Die Außenhandelsbilanz schloss damit mit einem Überschuss von 14,3 Milliarden Euro ab.

„Bedrückend ist der Blick auf unsere europäischen Partner, mit denen der Handel im Vorjahresvergleich stark zurückgegangen ist. Das ist ein klares Zeichen, dass die EU im Kampf gegen die Corona-Krise mehr hätte tun können und müssen. Damit wurde eine wichtige Chance vertan, als globaler Player wahrgenommen zu werden und eine Blaupause für andere Weltregionen zu bieten. Corona ist aber nicht das einzige Problem für den Außenhandel. Der Brexit hat zu einem massiven Einbruch der Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich geführt. Es herrscht großes Chaos. Auch die jüngste einseitige Entscheidung Londons, auf bestimmte Zoll- und Warenkontrollen von Einfuhren aus Nordirland für weitere sechs Monate zu verzichten, ist da wenig hilfreich. Sollte dies zu einer Nicht-Ratifizierung des Handels- und Kooperationsabkommens durch das Parlament oder gar zu einem Rechtsstreit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich führen, würde dies die Hängepartie nur verlängern. Die Wirtschaft braucht hier endlich Klarheit, damit der bilaterale Handel nicht noch mehr leidet“, so Börner abschließend.

07, Berlin, 9. März 2021

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BGA: Entwicklung im Großhandel spiegelt den kritischen Punkt, an dem die deutsche Wirtschaft steht

04.03.2021 – 15:25

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BGA: Entwicklung im Großhandel spiegelt den kritischen Punkt, an dem die deutsche Wirtschaft steht


















Berlin (ots)

„Die Entwicklung im Großhandel unterstreicht die Chance auf eine gesamtwirtschaftliche Erholung, die allerdings deutlich bis ins kommende Jahr 2022 andauern wird und zudem das Risiko auch herber konjunktureller Rückschläge birgt. Dabei ist nicht zu übersehen, dass es gerade im Großhandel neben einigen Gewinnern auch eine ganze Reihe an Verlierern gibt, die von der Coronakrise schwer gebeutelt sind und zum Teil um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen. Angesichts der nicht unerheblichen Risiken für die Konjunkturerholung gilt es alles zu vermeiden, was die Unternehmen noch zusätzlich belasten würde.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), anlässlich der heute vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden veröffentlichten Umsatzentwicklung im Großhandel.

Nach den Angaben von Destatis haben die Unternehmen im Großhandel 2020 gegenüber dem Vorjahr insgesamt -0,4 Prozent weniger erwirtschaftet und dies obwohl sie real +1,8 Prozent mehr an Gütern und Dienstleistungen gegenüber dem Vorjahr umgesetzt haben. Im Produktionsverbindungshandel lag der Umsatz nominal um -3,1 Prozent, auch wenn die Unternehmer +1,6 Prozent mehr verkauften. Infolge der Krise konnte der Großhandel besonders mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik zulegen – nominal um +5,8 Prozent und real um +11,0 Prozent, während der Handel mit Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör um -2,4 Prozent nominal und sogar um -3,5 Prozent real unter dem Vorjahr liegt.

„Knappe Finanzausstattung und Kostenbelastungen prägen die Lage im Großhandel. Erforderlich sind daher politische Verlässlichkeit und Berechenbarkeit bei Kosten, Steuern und Beiträgen. Neben den wirtschaftlichen Hilfen zum Überbrücken der Coronakrise ist auch eine mittel- und langfristige Wirtschaftsstrategie überfällig. Neue Belastungen bei Steuern und Sozialabgaben konterkarieren das Ziel, zügig den Einbruch zu überwinden. Wir brauchen Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik und den strukturellen Wandel zu einem modernen Standort, sonst droht auch ein soziales Desaster“, so Börner abschließend.

06, Berlin, 4. März 2021

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BGA: Lieferkettengesetz im Hauruckverfahren schadet dem Mittelstand

03.03.2021 – 11:58

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BGA: Lieferkettengesetz im Hauruckverfahren schadet dem Mittelstand


















Berlin (ots)

„Das Hauruckverfahren, mit dem das Lieferkettengesetz nun durchgepeitscht werden soll, ist völlig inakzeptabel. Kommt es im weiteren Verlauf nicht noch zu grundlegenden Änderungen am Gesetz, drohen massive Auswirkungen auf die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Es ist unbegreiflich, wie wenig Sinn für unternehmerische Realität in dem Entwurf steckt. Aber so kurzfristig wie die Verbändeanhörung angesetzt war, scheint die Expertise aus der Praxis auch nicht ernsthaft gewünscht zu sein.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), in Berlin zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes.

„Die in dem Entwurf enthaltenen Sorgfaltspflichten sind deutlich umfassender und gehen über die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte klar hinaus. So sollen die vom Gesetz erfassten Unternehmen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette erfüllen, Finanzdienstleistungen und Verwertung eingeschlossen. Dies gilt es sogar bei mittelbaren Zulieferern durchzusetzen, mit denen sie in keinen direkten Vertragsbeziehungen stehen. Dem Gesetz nach soll dies per Weitergabe-Klausel erfolgen. Hiermit fordert und forciert der Entwurf aber genau das, wovor wir seit Langem warnen: Große Unternehmen werden ihre Pflichten eins zu eins an kleinere Geschäftspartner weiterreichen. Somit sehen wir nicht nur ein großes Risiko für diese Unternehmen, sondern auch einen klaren Eingriff in die unternehmerische Vertragsfreiheit“, kritisiert Börner.

„Wir unterstützen das Ziel, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern, denn Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Mit diesem Gesetz aber versucht die Politik, die Verantwortung einseitig an die Wirtschaft weiterzugeben. Das kann nicht funktionieren. Schon gar nicht ohne ein ‚Level Playing Field‘, zumindest auf europäischer Ebene, weil sonst deutsche Unternehmen im weltweiten Wettbewerb benachteiligt werden“, so Börner abschließend.

05, Berlin, 3. März 2021

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BGA LIEFERKETTENGESETZ IM HAURUCKVERFAHREN SCHADET DEM MITTELSTAND

03.03.2021 – 11:58

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BGA: Lieferkettengesetz im Hauruckverfahren schadet dem Mittelstand


















Berlin (ots)

„Das Hauruckverfahren, mit dem das Lieferkettengesetz nun durchgepeitscht werden soll, ist völlig inakzeptabel. Kommt es im weiteren Verlauf nicht noch zu grundlegenden Änderungen am Gesetz, drohen massive Auswirkungen auf die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Es ist unbegreiflich, wie wenig Sinn für unternehmerische Realität in dem Entwurf steckt. Aber so kurzfristig wie die Verbändeanhörung angesetzt war, scheint die Expertise aus der Praxis auch nicht ernsthaft gewünscht zu sein.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), in Berlin zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes.

„Die in dem Entwurf enthaltenen Sorgfaltspflichten sind deutlich umfassender und gehen über die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte klar hinaus. So sollen die vom Gesetz erfassten Unternehmen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette erfüllen, Finanzdienstleistungen und Verwertung eingeschlossen. Dies gilt es sogar bei mittelbaren Zulieferern durchzusetzen, mit denen sie in keinen direkten Vertragsbeziehungen stehen. Dem Gesetz nach soll dies per Weitergabe-Klausel erfolgen. Hiermit fordert und forciert der Entwurf aber genau das, wovor wir seit Langem warnen: Große Unternehmen werden ihre Pflichten eins zu eins an kleinere Geschäftspartner weiterreichen. Somit sehen wir nicht nur ein großes Risiko für diese Unternehmen, sondern auch einen klaren Eingriff in die unternehmerische Vertragsfreiheit“, kritisiert Börner.

„Wir unterstützen das Ziel, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern, denn Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Mit diesem Gesetz aber versucht die Politik, die Verantwortung einseitig an die Wirtschaft weiterzugeben. Das kann nicht funktionieren. Schon gar nicht ohne ein ‚Level Playing Field‘, zumindest auf europäischer Ebene, weil sonst deutsche Unternehmen im weltweiten Wettbewerb benachteiligt werden“, so Börner abschließend.

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03.03.2021 – 11:58

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„Das Hauruckverfahren, mit dem das Lieferkettengesetz nun durchgepeitscht werden soll, ist völlig inakzeptabel. Kommt es im weiteren Verlauf nicht noch zu grundlegenden Änderungen am Gesetz, drohen massive Auswirkungen auf die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Es ist unbegreiflich, wie wenig Sinn für unternehmerische Realität in dem Entwurf steckt. Aber so kurzfristig wie die Verbändeanhörung angesetzt war, scheint die Expertise aus der Praxis auch nicht ernsthaft gewünscht zu sein.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), in Berlin zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes.

„Die in dem Entwurf enthaltenen Sorgfaltspflichten sind deutlich umfassender und gehen über die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte klar hinaus. So sollen die vom Gesetz erfassten Unternehmen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette erfüllen, Finanzdienstleistungen und Verwertung eingeschlossen. Dies gilt es sogar bei mittelbaren Zulieferern durchzusetzen, mit denen sie in keinen direkten Vertragsbeziehungen stehen. Dem Gesetz nach soll dies per Weitergabe-Klausel erfolgen. Hiermit fordert und forciert der Entwurf aber genau das, wovor wir seit Langem warnen: Große Unternehmen werden ihre Pflichten eins zu eins an kleinere Geschäftspartner weiterreichen. Somit sehen wir nicht nur ein großes Risiko für diese Unternehmen, sondern auch einen klaren Eingriff in die unternehmerische Vertragsfreiheit“, kritisiert Börner.

„Wir unterstützen das Ziel, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern, denn Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Mit diesem Gesetz aber versucht die Politik, die Verantwortung einseitig an die Wirtschaft weiterzugeben. Das kann nicht funktionieren. Schon gar nicht ohne ein ‚Level Playing Field‘, zumindest auf europäischer Ebene, weil sonst deutsche Unternehmen im weltweiten Wettbewerb benachteiligt werden“, so Börner abschließend.

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