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Zwei KEP-Dienste im Lieferdienst
DHL-Fahrzeug
KEP-Dienste (Kurier-, Express- und Paketdienste, mitunter Kurier-, Express- und Postdienste) sind Logistik- und Postunternehmen. Die Abgrenzungskriterien zu anderen Märkten sind unter anderem das Gewicht und Volumen der Sendungen, die Geschwindigkeit des Güterversandes und die angebotenen Dienstleistungen.
1 Unterteilung
1.1 Kurierdienste
1.2 Paketdienste
1.3 Expressdienste
1.4 Nachtexpress
2 Dienstangebot
2.1 Physische Dienstleistung
2.1.1 Bevorzugte Zustellung
2.1.2 Beförderung kritischer Sendungen
2.1.3 Same Day Delivery (SDD)
2.1.4 Same Hour Delivery
2.2 Informationsdienstleistungen
2.2.1 Paketverfolgung
2.2.2 Abliefernachweis
3 Software
4 Situation in Europa
5 Situation in Deutschland
5.1 Beschäftigungszahlen
5.2 Ausbildung
5.3 Arbeitgeberverbände
5.4 Digitalisierung und Onlinehandel
6 Einzelnachweise
Kurierdienste stellen Sendungen in der Regel persönlich und auf direktem Weg zu, beispielsweise durch Fahrradkuriere in Städten oder Sicherheitskuriere für Geld- und Werttransporte.
Paketdienste sind Systemdienstleister, die mit einer hohen Standardisierung arbeiten. Die Laufzeit der Sendungen ist durch die festgelegte Arbeitsweise meist etwas höher als bei Expressdiensten und nicht garantiert. AuÃÂerdem gibt es Beschränkungen der zum Transport übernommenen Sendungen in GröÃÂe und Gewicht (so beschränken die meisten Paketdienste das Höchstgewicht einer Sendung auf 31,5 kg).
Im Gegensatz zu (Direkt-)Kurieren werden Expresssendungen nicht direkt, sondern über ein Umschlagzentrum zum Empfänger befördert. Wesentliches Merkmal der Expresstransporte ist die garantierte Laufzeit. Die groÃÂen Expressdienste sind genauso stark automatisiert wie Paketdienste, setzen aber besonders in den USA auf Frachtflugzeuge. In Europa vermischen sich die Begriffe Paket- und Expressdienst, da es keine rechtlich verbindliche Definition gibt.
Ebenfalls eine garantierte und kürzere Lieferzeit, nicht überregional, sondern innerhalb von Ballungsräumen, soll mit Same Day Delivery angeboten werden.
Spezialbereich der Expressdienste. Anders als bei Overnight-Dienstleistern werden die Sendungen im Nachtexpress vor 8:00 Uhr, optional vor 7:00 Uhr oder 6:00 Uhr zugestellt und stehen den Empfängern damit vor Arbeitsbeginn zur Verfügung. Die ÃÂbergabe erfolgt quittungslos an zuvor definierten ÃÂbergabeplätzen. Dazu verwalten die Nachtexpressdienstleister die Schlüssel oder Zugangscodes zu Unternehmensgebäuden, Safes oder die Kofferräume von Service-Fahrzeugen.
Die KEP-Dienste grenzen sich durch ein breites Serviceangebot von den speditionellen Angeboten ab. Diese zusätzlichen Dienstleistungen werden durch ein höheres Beförderungsentgelt vergütet und können meist je nach Bedarf vom Kunden zusätzlich bestellt werden.
Die meisten KEP-Dienste bieten eine Zustellung der Sendung zu einer bestimmten Uhrzeit an. Typische Zeiträume sind bis 8 Uhr, bis 10 Uhr oder bis 12 Uhr.
Einige KEP-Dienste sind in der Lage, Gefahrgut, Kunstwerke, sensible Geräte, lebende Tiere, Kühlsendungen oder auch medizinische Proben zu transportieren.
â Hauptartikel: Same Day Delivery
Same Day Delivery (SDD) ist eine Form eines Kurier-Express-Paket-Dienstes der Pakete schneller, im Idealfall innerhalb eines Kalendertages, oder in einem geplanten Zeitfenster zustellt.
Der Service Same Hour Delivery wird überwiegend in GroÃÂstädten und Ballungszentren angeboten. Hierbei wird die bestellte Ware noch in der gleichen Stunde zugestellt, in der die Bestellung aufgegeben wurde.
Der Kunde kann im Rahmen einer Sendungsverfolgung noch während der Beförderung über Internet, Sprachassistenten oder Telefonhotline nachvollziehen, wann sich sein Paket wo befindet.
Viele KEPs bieten gegen Gebühr erweiterte Dokumentation der Auslieferung an:
gescannte Unterschrift des Warenempfängers
aufbereitete Berichte
fotografiertes Paket mit lesbarer Adresse (Schweizer Post)
Im Gegensatz zu Speditionen, die auf standardisierte Schnittstellen wie EDIFACT/EANCOM und NVE setzten, aber auch auf individuelle Wünsche der Kunden eingehen, geben KEP-Dienstleister die Form der Datenkommunikation in der Regel fest vor. Das Regelwerk dazu ist proprietär und somit auch von KEP-Dienstleister zu KEP-Dienstleister sehr unterschiedlich. Nur das Prinzip ist bei allen gleich. Der KEP-Dienstleister übermittelt an seine Kunden regelmäÃÂig die sogenannten Routings (eine Tabelle, in der zu jeder Postleitzahl eine Kennung â in der Regel für Niederlassung, die ein Paket für diese Postleitzahl an den Empfänger weiterleiten soll â genannt ist, sowie Sortier- und Ausliefer-Verkehrsknotenpunkte, oft Hub genannt), die der Kunde in seinem System benutzen muss, um das Routing auf dem von ihm gedruckten Paketlabel mit auszugeben. Auf diesem Paketlabel muss sich auch eine maschinenlesbarer Strich- bzw. 2D-Codes befinden, der in der Regel alle für den KEP-Dienstleister wichtigen Informationen enthält.
Dies ist inzwischen veraltet und die meisten KEP-Dienste liefern in ihren Schnittstellen die Etiketten im ZPL-Format (für Etikettendrucker) oder als PDF in der Antwort zur Abholnachricht aus. Ausnahmen (UPS kann kein PDF aber dafür GIF, TNT kann nur Browser-darstellbare Etiketten XML + XSLT). Das Speichern der Routingdaten zur Erzeugung der Etiketten ist nur noch bei EDI-ähnlichen Schnittstellen (uni-direktional) notwendig.
Auf eine Datenübertragung pro Paket o. ä. wird nach Möglichkeit verzichtet. KEP-Dienstleister unterhalten oft Sortieranlagen, die die Pakete automatisch zu dem richtigen Lkw befördern und die abrechnungsrelevanten Daten an die Finanzbuchhaltung weiterleiten. Auf diese Weise soll dem im KEP-Bereich höheren Durchsatzbedarf Rechnung getragen werden. Viele KEP-Dienste bieten ihren Kunden eine entsprechende fertige Softwarelösung an.
Die meisten KEP-Dienste bieten proprietäre Schnittstellen an. ERP-Softwarepakete wie SAP (XSI = eXpress Shipper Interface als Teil von LE = Logistics Execution) sind im Prinzip auf eine elektronische Zusammenarbeit vorbereitet, trotzdem muss Middleware dafür sorgen, dass die Systeme miteinander kommunizieren können.
Im März 2015 hat GS1 Germany einen KEP-Branchenworkshop zum Thema Standardisierung initiiert. Ziel ist herauszufinden, inwiefern sich die offenen GS1 Branchenstandards auf Basis der NVE und der dazugehörigen EDI wie EDIFACT/EANCOM auch auf den KEP-Markt übertragen lassen und eine Anwenderempfehlung dazu zu erarbeiten. Basis sind die bereits 2008 bei GS1 Germany erarbeiteten Empfehlungen zum Informationsfluss und zu Sendungsnummern in der Logistik.[1]
Nach einer Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearney stieg 2010 in Europa die Zahl der Sendungen um 6 Prozent auf 5 Milliarden Stück. Der Umsatz der Branche stieg 2010 um 4 Prozent auf 42,1 Milliarden Euro.[2] Von der Fraunhofer Arbeitsgruppe für Supply Chain Services wurde die MarktgröÃÂe 2014 sogar mit 70 Milliarden Euro angegeben.[3]
Im Dezember 2010 waren bei Express-, Kurier- und Postdiensten 336.000 Menschen (207.700 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 128.300 ausschlieÃÂlich geringfügig Beschäftigte) beschäftigt. 7,15 Prozent der Beschäftigten (24.036 von 336.000) waren Aufstocker, d. h., sie erhielten neben ihrem geringen Erwerbseinkommen Arbeitslosengeld II (âÂÂHartz IVâÂÂ).[4]
In Deutschland existieren zwei Ausbildungsberufe: die zweijährige Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen sowie der dreijährige Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen.
Arbeitgeber- und Interessenverbände sind unter anderem:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e. V. (BdKEP)
Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V. (BIEK)
Die Digitalisierung und der Onlinehandel verändern die KEP Branche. Durch den Aufbau dezentraler Läger von Onlinehändlern in Ballungsräumen werden klassische Standardpaketservices in lokale Kurierservices umgewandelt.[5] Sie werden dann nicht mehr wie bisher nahezu ausschlieÃÂlich von den Paketdiensten, sondern häufig von regionalen Kurierdiensten erbracht. Diese Serviceangebote bezeichnet man häufig als Same Day Delivery. Ausprägung dieser Serviceart sind:
Zustellung zum vom Empfänger vorgegebenen Zeitfenster (Zeitfensterzustellung)
Zustellung am Tag der Bestellung (in der Regel Bestellung bis Mittag und Zustellung bis zum Abend)
Zustellung sofort nach der Bestellung in Zeitfenstern zwischen 30 und 120 min.
â https://www.gs1-germany.de/service/presse/meldung/meldung/kurier-express-paketdienstleister-wollen-transportprozesse-vernetzen-384/
â http://www.presseportal.de/pm/15196/2157107/paketmarkt-zurueck-auf-wachstumskurs-mit-bild
â http://www.scs.fraunhofer.de/content/dam/scs/de/dokumente/studien/Top%20100%20EU%202015%20Executive%20Summary.pdf
â Bundestagsdrucksache 17/7212 vom 28. September 2011 (PDF): Antwort der Bundesregierung (Kabinett Merkel II) auf eine Kleine Anfrage. 24.036 ist die Summe aus 8.364 (Spalte 4) und 15.672 (Spalte 9).
â https://www.heise.de/newsticker/meldung/Amazon-Same-Day-Amazon-startet-Lieferung-am-selben-Tag-in-Deutschland-2919080.html
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4756620-6 (OGND, AKS)
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Die gröÃÂten Kurier-Express-Paket-Dienste in Deutschland mit internationaler Absatzlogistik
Deutsche Post DHL Group |
DPD Deutschland |
GLS Germany |
Hermes Germany |
United Parcel Service
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Kategorien: DistributionslogistikPaketpost
Nic
Zwischen
Sandy Bruns Kleidung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hamburg
vertreten durch die Geschäftsleitung Sandy Bruns und Annegreth Neugebauer
– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –
und
Herrn/Frau
Kirsten Keck
Wohnhaft Freiburg im Breisgau
– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –
wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:
Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 04.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.
Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 20.198,- Euro  bis zum 04.03.2021 weitergezahlt.
Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.
Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 14.198,- Euro  brutto zu zahlen.
Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.
Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.
Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 04.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.
Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.
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Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.
Davon unberührt bleiben
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Hamburg, 04.03.2021
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Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
Sandy Bruns und Annegreth Neugebauer Kirsten Keck