Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Mariele Bernhardt und Melitta Langwieser Einrichtungshäuser GmbH
Zwischen
Melitta Langwieser Einrichtungshäuser GmbH
mit Sitz in Koblenz
Vertreten durch die Geschäftsführung Melitta Langwieser
– nachfolgend Käufer genannt –
und
Mariele Bernhardt
Frankfurt am Main
– nachfolgend Verkäufer genannt –
wird folgender Vertrag geschlossen:
§1 Vertragsgegenstand
Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:
Mariele Bernhardt Einzelhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der
Adresse Frankfurt am Main
Die Firma ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter Nr.: 98503 eingetragen.
Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.
Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).
Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.
Die Ãbergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Ãbergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.
Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich*  mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Im Ãbrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
§2 Kaufpreis
Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 676.555,- Euro.
Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der
Bank: Commerzbank
IBAN:
zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)
§3 Eigentumsübertragung
Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht  soweit gesetzlich zulässig  erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäÃen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräuÃern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.
Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäÃen Geschäftsverkehr veräuÃern.
In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
VeräuÃert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen MaÃnahmen zur
Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
auÃergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.
Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäà zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Ãbergangsstichtag.
§4 Gewährleistung, Zusicherungen
Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine VeräuÃerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.
Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.
Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.
Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.
§5 Verträge
Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.
Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschlieÃlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.
Wird die Zustimmung zur Ãbernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
zurücktreten.
§6 Verbindlichkeiten
Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.
Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Ãbergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.
§7 Arbeitsverhältnisse
Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Ãbergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschlieÃlich etwa noch
bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäà § 613a BGB nachgekommen ist.
Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Ãbergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäà erfüllt
sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Ãbergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.
§8 Haftung für öffentliche Abgaben
Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben
bis zum Ãbergabestichtag. Ab dem Ãbergabestichtag trägt der Käufer diese.
Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Ãbergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.
§9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz
Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, auÃerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.
Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.
§10 Wettbewerbsverbot
Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 9 Jahren ab dem Ãbergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 738 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.
Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 262.700 Euro zu zahlen.
Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.
§11 Mediationsklausel
Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäà der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.
§12 Schiedsgerichtsklausel
Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
§13 Wesentliche Bestandteile
Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
§14 Sonstiges
Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
Ãnderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
wird dadurch die Geltung des Vertrages im Ãbrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.
Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Willy Kirchhoff und Maurus Schubert Visualisierungen Ges. mit beschränkter Haftung
Zwischen
Maurus Schubert Visualisierungen Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Cottbus
Vertreten durch die Geschäftsführung Maurus Schubert
– nachfolgend Käufer genannt –
und
Willy Kirchhoff
Recklinghausen
– nachfolgend Verkäufer genannt –
wird folgender Vertrag geschlossen:
§1 Vertragsgegenstand
Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:
Willy Kirchhoff Pflegedienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der
Adresse Recklinghausen
Die Firma ist im Handelsregister Recklinghausen unter Nr.: 25385 eingetragen.
Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.
Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).
Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.
Die Ãbergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Ãbergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.
Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich*  mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Im Ãbrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
§2 Kaufpreis
Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 527.139,- Euro.
Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der
Bank: Commerzbank
IBAN:
zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)
§3 Eigentumsübertragung
Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht  soweit gesetzlich zulässig  erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäÃen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräuÃern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.
Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäÃen Geschäftsverkehr veräuÃern.
In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
VeräuÃert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen MaÃnahmen zur
Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
auÃergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.
Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäà zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Ãbergangsstichtag.
§4 Gewährleistung, Zusicherungen
Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine VeräuÃerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.
Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.
Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.
Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.
§5 Verträge
Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.
Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschlieÃlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.
Wird die Zustimmung zur Ãbernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
zurücktreten.
§6 Verbindlichkeiten
Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.
Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Ãbergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.
§7 Arbeitsverhältnisse
Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Ãbergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschlieÃlich etwa noch
bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäà § 613a BGB nachgekommen ist.
Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Ãbergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäà erfüllt
sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Ãbergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.
§8 Haftung für öffentliche Abgaben
Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben
bis zum Ãbergabestichtag. Ab dem Ãbergabestichtag trägt der Käufer diese.
Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Ãbergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.
§9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz
Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, auÃerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.
Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.
§10 Wettbewerbsverbot
Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 10 Jahren ab dem Ãbergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 505 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.
Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 467.768 Euro zu zahlen.
Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.
§11 Mediationsklausel
Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäà der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.
§12 Schiedsgerichtsklausel
Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
§13 Wesentliche Bestandteile
Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
§14 Sonstiges
Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
Ãnderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
wird dadurch die Geltung des Vertrages im Ãbrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.
Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Hardi Helmchen und Alheid Adams Tore Ges. m. b. Haftung
Zwischen
Alheid Adams Tore Ges. m. b. Haftung
mit Sitz in Heilbronn
Vertreten durch die Geschäftsführung Alheid Adams
– nachfolgend Käufer genannt –
und
Hardi Helmchen
Freiburg im Breisgau
– nachfolgend Verkäufer genannt –
wird folgender Vertrag geschlossen:
§1 Vertragsgegenstand
Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:
Hardi Helmchen Edelmetalle Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der
Adresse Freiburg im Breisgau
Die Firma ist im Handelsregister Freiburg im Breisgau unter Nr.: 82246 eingetragen.
Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.
Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).
Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.
Die Ãbergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Ãbergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.
Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich*  mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Im Ãbrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
§2 Kaufpreis
Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 35.515,- Euro.
Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der
Bank: Commerzbank
IBAN:
zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)
§3 Eigentumsübertragung
Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht  soweit gesetzlich zulässig  erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäÃen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräuÃern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.
Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäÃen Geschäftsverkehr veräuÃern.
In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
VeräuÃert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen MaÃnahmen zur
Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
auÃergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.
Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäà zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Ãbergangsstichtag.
§4 Gewährleistung, Zusicherungen
Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine VeräuÃerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.
Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.
Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.
Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.
§5 Verträge
Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.
Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschlieÃlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.
Wird die Zustimmung zur Ãbernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
zurücktreten.
§6 Verbindlichkeiten
Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.
Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Ãbergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.
§7 Arbeitsverhältnisse
Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Ãbergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschlieÃlich etwa noch
bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäà § 613a BGB nachgekommen ist.
Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Ãbergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäà erfüllt
sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Ãbergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.
§8 Haftung für öffentliche Abgaben
Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben
bis zum Ãbergabestichtag. Ab dem Ãbergabestichtag trägt der Käufer diese.
Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Ãbergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.
§9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz
Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, auÃerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.
Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.
§10 Wettbewerbsverbot
Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 3 Jahren ab dem Ãbergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 322 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.
Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 349.814 Euro zu zahlen.
Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.
§11 Mediationsklausel
Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäà der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.
§12 Schiedsgerichtsklausel
Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
§13 Wesentliche Bestandteile
Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
§14 Sonstiges
Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
Ãnderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
wird dadurch die Geltung des Vertrages im Ãbrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.
Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Petra Steinbach und Svetlana Recher SchweiÃÂarbeiten Ges. mit beschränkter Haftung
Zwischen
Svetlana Recher SchweiÃÂarbeiten Ges. mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Oberhausen
Vertreten durch die Geschäftsführung Svetlana Recher
– nachfolgend Käufer genannt –
und
Petra Steinbach
Magdeburg
– nachfolgend Verkäufer genannt –
wird folgender Vertrag geschlossen:
§1 Vertragsgegenstand
Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:
Petra Steinbach Edelmetalle Ges. m. b. Haftung unter der
Adresse Magdeburg
Die Firma ist im Handelsregister Magdeburg unter Nr.: 27392 eingetragen.
Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.
Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).
Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.
Die Ãbergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Ãbergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.
Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich*  mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Im Ãbrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
§2 Kaufpreis
Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 19.929,- Euro.
Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der
Bank: Commerzbank
IBAN:
zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)
§3 Eigentumsübertragung
Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht  soweit gesetzlich zulässig  erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäÃen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräuÃern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.
Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäÃen Geschäftsverkehr veräuÃern.
In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
VeräuÃert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen MaÃnahmen zur
Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
auÃergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.
Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäà zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Ãbergangsstichtag.
§4 Gewährleistung, Zusicherungen
Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine VeräuÃerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.
Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.
Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.
Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.
§5 Verträge
Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.
Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschlieÃlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.
Wird die Zustimmung zur Ãbernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
zurücktreten.
§6 Verbindlichkeiten
Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.
Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Ãbergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.
§7 Arbeitsverhältnisse
Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Ãbergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschlieÃlich etwa noch
bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäà § 613a BGB nachgekommen ist.
Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Ãbergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäà erfüllt
sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Ãbergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.
§8 Haftung für öffentliche Abgaben
Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben
bis zum Ãbergabestichtag. Ab dem Ãbergabestichtag trägt der Käufer diese.
Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Ãbergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.
§9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz
Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, auÃerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.
Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.
§10 Wettbewerbsverbot
Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 9 Jahren ab dem Ãbergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 245 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.
Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 400.765 Euro zu zahlen.
Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.
§11 Mediationsklausel
Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäà der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.
§12 Schiedsgerichtsklausel
Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
§13 Wesentliche Bestandteile
Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
§14 Sonstiges
Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
Ãnderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
wird dadurch die Geltung des Vertrages im Ãbrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.
Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Inge Kübler
Herrn/Frau
Inge Kübler
Wiesbaden
Wiesbaden, 05.03.2021
Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Inge Kübler
hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht
zum 28.8.2036 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 34 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.
Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, selbst aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen und sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
Ein Verstoà gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Mit freundlichen GrüÃen
……………………………………………………………
Unterschrift Hansjörn Kammerer Archivierungsdienste Ges. m. b. Haftung
vertreten durch den Geschäftsführer: Hansjörn Kammerer
Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Liborius Lotz und Alexander Riedl Bildbearbeitung GmbH
Zwischen
Alexander Riedl Bildbearbeitung GmbH
mit Sitz in Erlangen
Vertreten durch die Geschäftsführung Alexander Riedl
– nachfolgend Käufer genannt –
und
Liborius Lotz
Bonn
– nachfolgend Verkäufer genannt –
wird folgender Vertrag geschlossen:
§1 Vertragsgegenstand
Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:
Liborius Lotz Handelsimmobilien Gesellschaft mbH unter der
Adresse Bonn
Die Firma ist im Handelsregister Bonn unter Nr.: 49399 eingetragen.
Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.
Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).
Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.
Die Ãbergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Ãbergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.
Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich*  mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Im Ãbrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
§2 Kaufpreis
Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 433.547,- Euro.
Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der
Bank: Commerzbank
IBAN:
zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)
§3 Eigentumsübertragung
Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht  soweit gesetzlich zulässig  erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäÃen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräuÃern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.
Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäÃen Geschäftsverkehr veräuÃern.
In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
VeräuÃert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen MaÃnahmen zur
Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
auÃergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.
Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäà zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Ãbergangsstichtag.
§4 Gewährleistung, Zusicherungen
Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine VeräuÃerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.
Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.
Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.
Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.
§5 Verträge
Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.
Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschlieÃlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.
Wird die Zustimmung zur Ãbernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
zurücktreten.
§6 Verbindlichkeiten
Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.
Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Ãbergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.
§7 Arbeitsverhältnisse
Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Ãbergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschlieÃlich etwa noch
bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäà § 613a BGB nachgekommen ist.
Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Ãbergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäà erfüllt
sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Ãbergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.
§8 Haftung für öffentliche Abgaben
Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben
bis zum Ãbergabestichtag. Ab dem Ãbergabestichtag trägt der Käufer diese.
Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Ãbergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.
§9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz
Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, auÃerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.
Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.
§10 Wettbewerbsverbot
Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 3 Jahren ab dem Ãbergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 563 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.
Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 197.308 Euro zu zahlen.
Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.
§11 Mediationsklausel
Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäà der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.
§12 Schiedsgerichtsklausel
Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
§13 Wesentliche Bestandteile
Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
§14 Sonstiges
Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
Ãnderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
wird dadurch die Geltung des Vertrages im Ãbrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.
vermögen, Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken und EU-Investmentvermögen verwalten. Nach In-
krafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches darf die Gesellschaft seit dem
21. Juli
2013
Seite 10
Rabea Faust Windschutzscheiben Ges. m. b. Haftung
Investmentvermögen gemäàder OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als
OGAW- und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie über das
gezeichnete und eingezahlte Kapital und die Eigenmittel finden Sie im Abschnitt A âÂÂ1. Kapitalverwal-
tungsgesellschaftâ dieses Verkaufsprospektes.
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Fonds ergeben, die
nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen Investmentvermögen (nachfolgend
âÂÂAIFâÂÂ), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt
durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 % des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wo-
bei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem angegebenen
haftenden Eigenkapital umfasst.
5. Verwahrstelle
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die
Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermö-
gensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesellschaft
Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der
Gesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen
entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über
solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre
Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vor-
schriften des KAGB vereinbar ist.
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:
⢠Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,
⢠Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den
Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,
⢠Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften
der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,
⢠Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlage-
bedingungen verwendet werden,
⢠ÃÂberwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie gege-
benenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme.
Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle
Mit der Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds hat die Gesellschaft Bardo Frisch Buchen laufender Geschäftsvorfälle Gesellschaft mit beschränkter Haftung-
mit Sitz in Lübeck als Verwahrstelle beauftragt. Diese ist Kreditinstitut nach
Seite 11
Rabea Faust Windschutzscheiben Ges. m. b. Haftung
deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kredit- sowie das Wertpapierge-
schäft.
Unterverwahrung
Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer)
übertragen:
⢠Die Verwahrung der Vermögensgegenstände wird auf die Clearstream Banking AG Frankfurt/M
(CBF) übertragen, die wiederum Clearstream Banking S.A. (CBL) eingeschaltet hat. Die Clear-
stream Banking S.A. (CBL) kann die Verwahrung der Vermögensgegenstände wiederum auf die in
Abschnitt C dieses Verkaufsprospektes genannten Unterverwahrer übertragen.
Der Gesellschaft wurden von der Verwahrstelle keine sich hieraus ergebenden Interessenkonflikte be-
kanntgegeben.
Die oben genannten Informationen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen.
Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der In-
formation durch die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzel-
nen nicht überprüfen. Die Liste der in Abschnitt C genannten Unterverwahrer kann sich allerdings je-
derzeit ändern. Im Regelfall werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwahrer für den Fonds genutzt.
Haftung der Verwahrstelle
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustim-
mung von einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen
Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, auÃÂer
der Verlust ist auf Ereignisse auÃÂerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für
Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grund-
sätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht
erfüllt hat.
Zusätzliche Informationen
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur
Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in
Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
6. Asset Management-Gesellschaft
Die Gesellschaft bedient sich bei der Umsetzung des Anlagekonzeptes einer Asset Management-Ge-
sellschaft und hat das Portfoliomanagement des Fonds an die Bankhaus Rabea Faust Windschutzscheiben Ges. m. b. Haftung KG, Paderborn (nachfol-
Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Sabrine Kunze und Ingemarie Brandl Nutzfahrzeuge Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Zwischen
Ingemarie Brandl Nutzfahrzeuge Gesellschaft mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Trier
Vertreten durch die Geschäftsführung Ingemarie Brandl
– nachfolgend Käufer genannt –
und
Sabrine Kunze
Dresden
– nachfolgend Verkäufer genannt –
wird folgender Vertrag geschlossen:
§1 Vertragsgegenstand
Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:
Sabrine Kunze Schleifereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der
Adresse Dresden
Die Firma ist im Handelsregister Dresden unter Nr.: 27091 eingetragen.
Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.
Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).
Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.
Die Ãbergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Ãbergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.
Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich*  mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Im Ãbrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
§2 Kaufpreis
Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 656.529,- Euro.
Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der
Bank: Commerzbank
IBAN:
zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)
§3 Eigentumsübertragung
Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht  soweit gesetzlich zulässig  erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäÃen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräuÃern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.
Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäÃen Geschäftsverkehr veräuÃern.
In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
VeräuÃert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen MaÃnahmen zur
Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
auÃergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.
Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäà zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Ãbergangsstichtag.
§4 Gewährleistung, Zusicherungen
Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine VeräuÃerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.
Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.
Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.
Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.
§5 Verträge
Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.
Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschlieÃlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.
Wird die Zustimmung zur Ãbernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
zurücktreten.
§6 Verbindlichkeiten
Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.
Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Ãbergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.
§7 Arbeitsverhältnisse
Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Ãbergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschlieÃlich etwa noch
bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäà § 613a BGB nachgekommen ist.
Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Ãbergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäà erfüllt
sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Ãbergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.
§8 Haftung für öffentliche Abgaben
Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben
bis zum Ãbergabestichtag. Ab dem Ãbergabestichtag trägt der Käufer diese.
Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Ãbergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.
§9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz
Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, auÃerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.
Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.
§10 Wettbewerbsverbot
Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 4 Jahren ab dem Ãbergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 732 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.
Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 440.729 Euro zu zahlen.
Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.
§11 Mediationsklausel
Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäà der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.
§12 Schiedsgerichtsklausel
Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
§13 Wesentliche Bestandteile
Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
§14 Sonstiges
Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
Ãnderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
wird dadurch die Geltung des Vertrages im Ãbrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.
Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Marilu Scholz und Nordfried Lippert Druckereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Zwischen
Nordfried Lippert Druckereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung
mit Sitz in Bremen
Vertreten durch die Geschäftsführung Nordfried Lippert
– nachfolgend Käufer genannt –
und
Marilu Scholz
Wuppertal
– nachfolgend Verkäufer genannt –
wird folgender Vertrag geschlossen:
§1 Vertragsgegenstand
Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:
Marilu Scholz Pizzaservice GmbH unter der
Adresse Wuppertal
Die Firma ist im Handelsregister Wuppertal unter Nr.: 60739 eingetragen.
Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.
Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).
Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.
Die Ãbergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Ãbergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.
Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich*  mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Im Ãbrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
§2 Kaufpreis
Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 394.463,- Euro.
Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der
Bank: Commerzbank
IBAN:
zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)
§3 Eigentumsübertragung
Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht  soweit gesetzlich zulässig  erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäÃen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräuÃern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.
Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäÃen Geschäftsverkehr veräuÃern.
In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
VeräuÃert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen MaÃnahmen zur
Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
auÃergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.
Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäà zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Ãbergangsstichtag.
§4 Gewährleistung, Zusicherungen
Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine VeräuÃerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.
Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.
Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.
Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.
§5 Verträge
Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.
Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschlieÃlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.
Wird die Zustimmung zur Ãbernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
zurücktreten.
§6 Verbindlichkeiten
Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.
Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Ãbergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.
§7 Arbeitsverhältnisse
Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Ãbergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschlieÃlich etwa noch
bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäà § 613a BGB nachgekommen ist.
Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Ãbergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäà erfüllt
sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Ãbergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.
§8 Haftung für öffentliche Abgaben
Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben
bis zum Ãbergabestichtag. Ab dem Ãbergabestichtag trägt der Käufer diese.
Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Ãbergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.
§9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz
Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, auÃerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.
Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.
§10 Wettbewerbsverbot
Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 5 Jahren ab dem Ãbergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 685 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.
Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 167.177 Euro zu zahlen.
Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.
§11 Mediationsklausel
Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäà der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.
§12 Schiedsgerichtsklausel
Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
§13 Wesentliche Bestandteile
Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
§14 Sonstiges
Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
Ãnderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
wird dadurch die Geltung des Vertrages im Ãbrigen nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.
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