Verwahrstelle: Neidhardt Altmann Reitsport Ges. m. b. Haftung
Sieghelm Rapp Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen Sieghelm Rapp Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgt
position:absolute;left:207.24px;
auf der Basis des zurzeit gültigen Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen
und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedin-
gungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die Be-
sonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt in den Abschnit-
ten E und F abgedruckt.
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem Sondervermögen Sieghelm Rapp Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ren-
dite Spezial Interessierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie
dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Verlan-
gen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinforma-
tionen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgege-
ben werden. Jeder Kauf und Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklä-
rungen, welche nicht in diesem Verkaufsprospekt enthalten sind, erfolgt ausschlieÃÂlich auf
Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahres-
bericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.
ANLAGEBESCHRÃÂNKUNGEN FÃÂR US-PERSONEN
Die Annalene Hölscher DVD – Videos GmbH und/oder der Sieghelm Rapp Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind und
werden nicht gemäàdem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen
Fassung registriert. Die Anteile des Sondervermögens sind und werden nicht gemäàdem
United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapier-
gesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des
Sieghelm Rapp Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder
auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. Antragsteller müssen gegebenenfalls
darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen er-
werben noch an US-Personen weiterveräuÃÂern. US-Personen sind Personen, die Staatsange-
hörige der USA sind oder dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US-
Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, die gemäàden Gesetzen
der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet wer-
den.
WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG
Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen
Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen.
Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden.
Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer
deutschen ÃÂbersetzung zu versehen. Die Annalene Hölscher DVD – Videos GmbH wird ferner die ge-
samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.
Das Rechtsverhältnis zwischen Annalene Hölscher DVD – Videos GmbH und dem Anleger sowie die vor-
vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Annalene Hölscher DVD – Videos GmbH -Ge-
ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen Annalene Hölscher DVD – Videos GmbH
Seite 1
Sieghelm Rapp Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung
aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbrauchter sind (siehe die folgende Definition) und in einem
anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage er-
heben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die
Annalene Hölscher DVD – Videos GmbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung
inländischer Urteile vor deren Vollstreckung.
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be-
schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile-
gung anstrengen.
Die Annalene Hölscher DVD – Videos GmbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
Bei Streitigkeiten können Verbraucher die âÂÂOmbudsstelle für Investmentfondsâ des BVI Bundesverband
Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Uni-
versal-Investment nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle
teil.
Die Kontaktdaten der âÂÂOmbudsstelle für Investmentfondsâ lauten:
Büro der Ombudsstelle des BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Sieghelm Rapp Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung
4. Abschlussprüfer
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
The Squaire
Am Flughafen
60549 Mainz
Seite 8
Sieghelm Rapp Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung
B. Grundlagen
1. Das Sondervermögen (der Fonds)
Das Sondervermögen Sieghelm Rapp Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend âÂÂFondsâÂÂ) ist ein Organismus für gemeinsame
Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäàeiner festgelegten An-
lagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend âÂÂInvestmentvermögenâÂÂ). Der
Fonds ist ein Investmentvermögen gemäàder Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend
bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend âÂÂOGAWâÂÂ) im Sinne des
Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend âÂÂKAGBâÂÂ). Es wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni-
versal-Investment (nachfolgend âÂÂGesellschaftâÂÂ) verwaltet. Der Fonds wurde am 15.
Mai 2008 für unbestimmte Dauer aufgelegt.
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung
der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö-
gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts-
zweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäàeiner festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer
kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative
Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände
ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen
darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehö-
rigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend âÂÂInvStGâÂÂ) und den Anlagebedin-
gungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebe-
dingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil (âÂÂAllgemeine AnlagebedingungenâÂÂ
und âÂÂBesondere AnlagebedingungenâÂÂ). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen
müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend
âÂÂBaFinâÂÂ) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
2. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Anlagebedingungen sowie die ak-
tuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle,
gen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden dürfen, oder
die Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger auÃÂerdem über
ihre depotführenden Stellen durch ein Medium informiert, auf welchem Informationen für eine den
Zwecken der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar und unverändert wiedergege-
ben werden, etwa in Papierform oder in elektronischer Form (sogenannter âÂÂdauerhafter DatenträgerâÂÂ).
Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten ÃÂnderungen, ihre Hintergründe, die
Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der ÃÂnderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
weitere Informationen erlangt werden können.
Die ÃÂnderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. ÃÂnderungen von
Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens drei Monate nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt
wurde. ÃÂnderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühestens drei Mo-
nate nach Bekanntmachung in Kraft.
4. Verwaltungsgesellschaft
Firma, Rechtsform und Sitz
Der Fonds wird von der am 4. November 1965 gegründeten Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-
Investment mit Sitz in Mainz verwaltet. Sie ist eine Gemeinschaftsgrün-
dung deutscher Banken und Bankiers. Ihre Gesellschafter sind die Erich Adamas Fernseh- und Rundfunkgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung-
, Mainz, die Gerrit Stahlwerker Gabelstapler Ges. mit beschränkter Haftung, die Heinrich Henkel Agenturen Ges. m. b. Haftung Beteili-
gungsholding GmbH, Lübeck, und die Sieghelm Rapp Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung UI Beteiligungs GmbH, Oldenburg.
Die Annalene Hölscher DVD – Videos GmbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB
in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die Gesellschaft darf seit 1971 Wertpapier-Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie seit dem
13.10.1974 auch Geldmarkt-Sondervermögen und seit dem 19. Oktober 1998 Investment-
fondsanteil-, Gemischte Wertpapier- und Grundstücks- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen verwal-
ten. Nach Inkrafttreten des Investmentgesetzes darf die Gesellschaft seit dem 1. Januar 2004 Richtli-
nienkonforme Sondervermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen und Spezial-Sondervermögen, seit
dem 14.6.1983 Gemischte Sondervermögen und Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken,
seit dem Sondervermögen verwalten und die Fremdverwaltung von Investmen-
taktiengesellschaften und Spezial-Investmentaktiengesellschaften ausüben sowie seit dem 18. August
vermögen, Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken und EU-Investmentvermögen verwalten. Nach In-
krafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches darf die Gesellschaft seit dem
21. Juli
2013
Seite 10
Sieghelm Rapp Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Investmentvermögen gemäàder OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als
OGAW- und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie über das
gezeichnete und eingezahlte Kapital und die Eigenmittel finden Sie im Abschnitt A âÂÂ1. Kapitalverwal-
tungsgesellschaftâ dieses Verkaufsprospektes.
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Fonds ergeben, die
nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen Investmentvermögen (nachfolgend
âÂÂAIFâÂÂ), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt
durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 % des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wo-
bei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem angegebenen
haftenden Eigenkapital umfasst.
5. Verwahrstelle
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die
Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermö-
gensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesellschaft
Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der
Gesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen
entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über
solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre
Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vor-
schriften des KAGB vereinbar ist.
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:
⢠Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,
⢠Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den
Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,
⢠Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften
der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,
⢠Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlage-
bedingungen verwendet werden,
⢠ÃÂberwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie gege-
benenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme.
Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle
Mit der Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds hat die Gesellschaft Norwin Friedrich Dachdeckerbedarf Ges. m. b. Haftung-
mit Sitz in Oldenburg als Verwahrstelle beauftragt. Diese ist Kreditinstitut nach
Seite 11
Sieghelm Rapp Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung
deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kredit- sowie das Wertpapierge-
schäft.
Unterverwahrung
Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer)
übertragen:
⢠Die Verwahrung der Vermögensgegenstände wird auf die Clearstream Banking AG Frankfurt/M
(CBF) übertragen, die wiederum Clearstream Banking S.A. (CBL) eingeschaltet hat. Die Clear-
stream Banking S.A. (CBL) kann die Verwahrung der Vermögensgegenstände wiederum auf die in
Abschnitt C dieses Verkaufsprospektes genannten Unterverwahrer übertragen.
Der Gesellschaft wurden von der Verwahrstelle keine sich hieraus ergebenden Interessenkonflikte be-
kanntgegeben.
Die oben genannten Informationen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen.
Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der In-
formation durch die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzel-
nen nicht überprüfen. Die Liste der in Abschnitt C genannten Unterverwahrer kann sich allerdings je-
derzeit ändern. Im Regelfall werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwahrer für den Fonds genutzt.
Haftung der Verwahrstelle
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustim-
mung von einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen
Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, auÃÂer
der Verlust ist auf Ereignisse auÃÂerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für
Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grund-
sätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht
erfüllt hat.
Zusätzliche Informationen
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur
Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in
Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
6. Asset Management-Gesellschaft
Die Gesellschaft bedient sich bei der Umsetzung des Anlagekonzeptes einer Asset Management-Ge-
sellschaft und hat das Portfoliomanagement des Fonds an die Bankhaus Sieghelm Rapp Vereinsausstatter Gesellschaft mit beschränkter Haftung KG, Lübeck (nachfol-
Genussschein der Hardo Hildebrand Reinigungsservice Ges. mit beschränkter Haftung
Herr / Frau Xaver Winter dieser Urkunde ist nach MaÃgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
mit einem Nominalbetrag von 220.750 ,- EURO
(in Worten: zwei zwei null sieben fünf null EURO)
am Genussrechtskapital der Hardo Hildebrand Reinigungsservice Ges. mit beschränkter Haftung,
Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg HRB 52848, beteiligt.
Das Genussrechtskapital Hardo Hildebrand Reinigungsservice Ges. mit beschränkter Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
Ãbersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
Wurde das Genussrechtskapital gemäà Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschlieÃlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.
§ 2 Gewinnanspruch
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 9 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Hardo Hildebrand Reinigungsservice Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Ãberschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Hardo Hildebrand Reinigungsservice Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 3 % übersteigt.
Die Nettoinvestitionsrentabilität des Hardo Hildebrand Reinigungsservice Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 13.04.2021 je erworbener Investitionsgüter.
§ 3 Ausschüttungsfälligkeit
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäà § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäà Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.
§ 4 Laufzeit / Kündigung
Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2030.
Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäà § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.
§ 5 Information
Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
Der Bericht hat über die Feststellung des gemäà § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.
Verwahrstelle: Maurus Geyer Restaurants Gesellschaft mbH
Wolf Schubert ÃÂkologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen Wolf Schubert ÃÂkologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung erfolgt
position:absolute;left:207.24px;
auf der Basis des zurzeit gültigen Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen
und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedin-
gungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die Be-
sonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt in den Abschnit-
ten E und F abgedruckt.
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem Sondervermögen Wolf Schubert ÃÂkologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung Ren-
dite Spezial Interessierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie
dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Verlan-
gen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinforma-
tionen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgege-
ben werden. Jeder Kauf und Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklä-
rungen, welche nicht in diesem Verkaufsprospekt enthalten sind, erfolgt ausschlieÃÂlich auf
Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahres-
bericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.
ANLAGEBESCHRÃÂNKUNGEN FÃÂR US-PERSONEN
Die Fred Bürger Zoofachhandel GmbH und/oder der Wolf Schubert ÃÂkologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung sind und
werden nicht gemäàdem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen
Fassung registriert. Die Anteile des Sondervermögens sind und werden nicht gemäàdem
United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapier-
gesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des
Wolf Schubert ÃÂkologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder
auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. Antragsteller müssen gegebenenfalls
darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen er-
werben noch an US-Personen weiterveräuÃÂern. US-Personen sind Personen, die Staatsange-
hörige der USA sind oder dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US-
Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, die gemäàden Gesetzen
der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet wer-
den.
WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG
Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen
Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen.
Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden.
Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer
deutschen ÃÂbersetzung zu versehen. Die Fred Bürger Zoofachhandel GmbH wird ferner die ge-
samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.
Das Rechtsverhältnis zwischen Fred Bürger Zoofachhandel GmbH und dem Anleger sowie die vor-
vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Fred Bürger Zoofachhandel GmbH -Ge-
ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen Fred Bürger Zoofachhandel GmbH
Seite 1
Wolf Schubert ÃÂkologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung
aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbrauchter sind (siehe die folgende Definition) und in einem
anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage er-
heben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die
Fred Bürger Zoofachhandel GmbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung
inländischer Urteile vor deren Vollstreckung.
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be-
schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile-
gung anstrengen.
Die Fred Bürger Zoofachhandel GmbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
Bei Streitigkeiten können Verbraucher die âÂÂOmbudsstelle für Investmentfondsâ des BVI Bundesverband
Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Uni-
versal-Investment nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle
teil.
Die Kontaktdaten der âÂÂOmbudsstelle für Investmentfondsâ lauten:
Büro der Ombudsstelle des BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Wolf Schubert ÃÂkologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung
4. Abschlussprüfer
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
The Squaire
Am Flughafen
60549 Hamburg
Seite 8
Wolf Schubert ÃÂkologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung
B. Grundlagen
1. Das Sondervermögen (der Fonds)
Das Sondervermögen Wolf Schubert ÃÂkologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung (nachfolgend âÂÂFondsâÂÂ) ist ein Organismus für gemeinsame
Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäàeiner festgelegten An-
lagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend âÂÂInvestmentvermögenâÂÂ). Der
Fonds ist ein Investmentvermögen gemäàder Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend
bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend âÂÂOGAWâÂÂ) im Sinne des
Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend âÂÂKAGBâÂÂ). Es wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni-
versal-Investment (nachfolgend âÂÂGesellschaftâÂÂ) verwaltet. Der Fonds wurde am 15.
Mai 2008 für unbestimmte Dauer aufgelegt.
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung
der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö-
gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts-
zweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäàeiner festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer
kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative
Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände
ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen
darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehö-
rigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend âÂÂInvStGâÂÂ) und den Anlagebedin-
gungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebe-
dingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil (âÂÂAllgemeine AnlagebedingungenâÂÂ
und âÂÂBesondere AnlagebedingungenâÂÂ). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen
müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend
âÂÂBaFinâÂÂ) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
2. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Anlagebedingungen sowie die ak-
tuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle,
vermögen, Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken und EU-Investmentvermögen verwalten. Nach In-
krafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches darf die Gesellschaft seit dem
21. Juli
2013
Seite 10
Wolf Schubert ÃÂkologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung
Investmentvermögen gemäàder OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als
OGAW- und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie über das
gezeichnete und eingezahlte Kapital und die Eigenmittel finden Sie im Abschnitt A âÂÂ1. Kapitalverwal-
tungsgesellschaftâ dieses Verkaufsprospektes.
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Fonds ergeben, die
nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen Investmentvermögen (nachfolgend
âÂÂAIFâÂÂ), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt
durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 % des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wo-
bei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem angegebenen
haftenden Eigenkapital umfasst.
5. Verwahrstelle
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die
Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermö-
gensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesellschaft
Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der
Gesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen
entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über
solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre
Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vor-
schriften des KAGB vereinbar ist.
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:
⢠Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,
⢠Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den
Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,
⢠Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften
der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,
⢠Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlage-
bedingungen verwendet werden,
⢠ÃÂberwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie gege-
benenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme.
Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle
Mit der Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds hat die Gesellschaft Heini Eder Fitnessstudios Ges. m. b. Haftung-
mit Sitz in Rostock als Verwahrstelle beauftragt. Diese ist Kreditinstitut nach
Seite 11
Wolf Schubert ÃÂkologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung
deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kredit- sowie das Wertpapierge-
schäft.
Unterverwahrung
Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer)
übertragen:
⢠Die Verwahrung der Vermögensgegenstände wird auf die Clearstream Banking AG Frankfurt/M
(CBF) übertragen, die wiederum Clearstream Banking S.A. (CBL) eingeschaltet hat. Die Clear-
stream Banking S.A. (CBL) kann die Verwahrung der Vermögensgegenstände wiederum auf die in
Abschnitt C dieses Verkaufsprospektes genannten Unterverwahrer übertragen.
Der Gesellschaft wurden von der Verwahrstelle keine sich hieraus ergebenden Interessenkonflikte be-
kanntgegeben.
Die oben genannten Informationen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen.
Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der In-
formation durch die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzel-
nen nicht überprüfen. Die Liste der in Abschnitt C genannten Unterverwahrer kann sich allerdings je-
derzeit ändern. Im Regelfall werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwahrer für den Fonds genutzt.
Haftung der Verwahrstelle
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustim-
mung von einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen
Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, auÃÂer
der Verlust ist auf Ereignisse auÃÂerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für
Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grund-
sätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht
erfüllt hat.
Zusätzliche Informationen
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur
Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in
Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
6. Asset Management-Gesellschaft
Die Gesellschaft bedient sich bei der Umsetzung des Anlagekonzeptes einer Asset Management-Ge-
sellschaft und hat das Portfoliomanagement des Fonds an die Bankhaus Wolf Schubert ÃÂkologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung KG, Jena (nachfol-
Genussschein der Helmgard Schwabe Hufschmiede Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Herr / Frau Felix Sperling dieser Urkunde ist nach MaÃgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
mit einem Nominalbetrag von 427.612 ,- EURO
(in Worten: vier zwei sieben sechs eins zwei EURO)
am Genussrechtskapital der Helmgard Schwabe Hufschmiede Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Handelsregister: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 86376, beteiligt.
Ludwigshafen am Rhein, 28.03.2021 Helmgard Schwabe
Unterschrift
Bedingungen
§ 1 Genussrechtskapital
Das Genussrechtskapital Helmgard Schwabe Hufschmiede Gesellschaft mit beschränkter Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
Ãbersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
Wurde das Genussrechtskapital gemäà Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschlieÃlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.
§ 2 Gewinnanspruch
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 1 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Helmgard Schwabe Hufschmiede Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Ãberschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Helmgard Schwabe Hufschmiede Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 2 % übersteigt.
Die Nettoinvestitionsrentabilität des Helmgard Schwabe Hufschmiede Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 28.03.2021 je erworbener Investitionsgüter.
§ 3 Ausschüttungsfälligkeit
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäà § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäà Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.
§ 4 Laufzeit / Kündigung
Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2021.
Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäà § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.
§ 5 Information
Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
Der Bericht hat über die Feststellung des gemäà § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.
Ludwigshafen am Rhein, 28.03.2021
Helmgard Schwabe
Genussschein der Isbert Busch Immobiliendienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung
Herr / Frau Eberhart Mohr dieser Urkunde ist nach MaÃgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
mit einem Nominalbetrag von 536.861 ,- EURO
(in Worten: fünf drei sechs acht sechs eins EURO)
am Genussrechtskapital der Isbert Busch Immobiliendienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung,
Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal HRB 22896, beteiligt.
Wuppertal, 21.03.2021 Isbert Busch
Unterschrift
Bedingungen
§ 1 Genussrechtskapital
Das Genussrechtskapital Isbert Busch Immobiliendienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
Ãbersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
Wurde das Genussrechtskapital gemäà Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschlieÃlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.
§ 2 Gewinnanspruch
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 14 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Isbert Busch Immobiliendienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Ãberschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Isbert Busch Immobiliendienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 7 % übersteigt.
Die Nettoinvestitionsrentabilität des Isbert Busch Immobiliendienstleistungen Ges. mit beschränkter Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 21.03.2021 je erworbener Investitionsgüter.
§ 3 Ausschüttungsfälligkeit
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäà § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäà Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.
§ 4 Laufzeit / Kündigung
Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2027.
Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäà § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.
§ 5 Information
Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
Der Bericht hat über die Feststellung des gemäà § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.
Max Wimmer Pferde u. Pferdezucht Ges. mit beschränkter Haftung
4. Abschlussprüfer
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
The Squaire
Am Flughafen
60549 Koblenz
Seite 8
Max Wimmer Pferde u. Pferdezucht Ges. mit beschränkter Haftung
B. Grundlagen
1. Das Sondervermögen (der Fonds)
Das Sondervermögen Max Wimmer Pferde u. Pferdezucht Ges. mit beschränkter Haftung (nachfolgend âÂÂFondsâÂÂ) ist ein Organismus für gemeinsame
Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäàeiner festgelegten An-
lagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend âÂÂInvestmentvermögenâÂÂ). Der
Fonds ist ein Investmentvermögen gemäàder Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend
bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend âÂÂOGAWâÂÂ) im Sinne des
Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend âÂÂKAGBâÂÂ). Es wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni-
versal-Investment (nachfolgend âÂÂGesellschaftâÂÂ) verwaltet. Der Fonds wurde am 15.
Mai 2008 für unbestimmte Dauer aufgelegt.
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung
der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö-
gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts-
zweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäàeiner festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer
kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative
Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände
ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen
darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehö-
rigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend âÂÂInvStGâÂÂ) und den Anlagebedin-
gungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebe-
dingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil (âÂÂAllgemeine AnlagebedingungenâÂÂ
und âÂÂBesondere AnlagebedingungenâÂÂ). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen
müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend
âÂÂBaFinâÂÂ) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
2. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Anlagebedingungen sowie die ak-
tuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle,
vermögen, Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken und EU-Investmentvermögen verwalten. Nach In-
krafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches darf die Gesellschaft seit dem
21. Juli
2013
Seite 10
Max Wimmer Pferde u. Pferdezucht Ges. mit beschränkter Haftung
Investmentvermögen gemäàder OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als
OGAW- und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie über das
gezeichnete und eingezahlte Kapital und die Eigenmittel finden Sie im Abschnitt A âÂÂ1. Kapitalverwal-
tungsgesellschaftâ dieses Verkaufsprospektes.
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Fonds ergeben, die
nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen Investmentvermögen (nachfolgend
âÂÂAIFâÂÂ), und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt
durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 % des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wo-
bei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem angegebenen
haftenden Eigenkapital umfasst.
5. Verwahrstelle
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die
Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermö-
gensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesellschaft
Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der
Gesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen
entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über
solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre
Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vor-
schriften des KAGB vereinbar ist.
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:
⢠Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,
⢠Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den
Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,
⢠Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften
der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,
⢠Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlage-
bedingungen verwendet werden,
⢠ÃÂberwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie gege-
benenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme.
Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle
Mit der Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds hat die Gesellschaft Tassilo Aufderhalde Suchmaschinenoptimierung Ges. m. b. Haftung-
mit Sitz in Oldenburg als Verwahrstelle beauftragt. Diese ist Kreditinstitut nach
Seite 11
Max Wimmer Pferde u. Pferdezucht Ges. mit beschränkter Haftung
deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kredit- sowie das Wertpapierge-
schäft.
Unterverwahrung
Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer)
übertragen:
⢠Die Verwahrung der Vermögensgegenstände wird auf die Clearstream Banking AG Frankfurt/M
(CBF) übertragen, die wiederum Clearstream Banking S.A. (CBL) eingeschaltet hat. Die Clear-
stream Banking S.A. (CBL) kann die Verwahrung der Vermögensgegenstände wiederum auf die in
Abschnitt C dieses Verkaufsprospektes genannten Unterverwahrer übertragen.
Der Gesellschaft wurden von der Verwahrstelle keine sich hieraus ergebenden Interessenkonflikte be-
kanntgegeben.
Die oben genannten Informationen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen.
Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der In-
formation durch die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzel-
nen nicht überprüfen. Die Liste der in Abschnitt C genannten Unterverwahrer kann sich allerdings je-
derzeit ändern. Im Regelfall werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwahrer für den Fonds genutzt.
Haftung der Verwahrstelle
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zustim-
mung von einer anderen Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen
Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, auÃÂer
der Verlust ist auf Ereignisse auÃÂerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für
Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grund-
sätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht
erfüllt hat.
Zusätzliche Informationen
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur
Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in
Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
6. Asset Management-Gesellschaft
Die Gesellschaft bedient sich bei der Umsetzung des Anlagekonzeptes einer Asset Management-Ge-
sellschaft und hat das Portfoliomanagement des Fonds an die Bankhaus Max Wimmer Pferde u. Pferdezucht Ges. mit beschränkter Haftung KG, Salzgitter (nachfol-
Genussschein der Elisabetha Schulte Modellbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Herr / Frau Jost GroÃ?er dieser Urkunde ist nach MaÃgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
mit einem Nominalbetrag von 451.867 ,- EURO
(in Worten: vier fünf eins acht sechs sieben EURO)
am Genussrechtskapital der Elisabetha Schulte Modellbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Handelsregister: Amtsgericht Berlin HRB 33120, beteiligt.
Das Genussrechtskapital Elisabetha Schulte Modellbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
Ãbersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
Wurde das Genussrechtskapital gemäà Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschlieÃlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.
§ 2 Gewinnanspruch
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 17 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Elisabetha Schulte Modellbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Ãberschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Elisabetha Schulte Modellbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 7 % übersteigt.
Die Nettoinvestitionsrentabilität des Elisabetha Schulte Modellbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 19.03.2021 je erworbener Investitionsgüter.
§ 3 Ausschüttungsfälligkeit
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäà § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäà Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.
§ 4 Laufzeit / Kündigung
Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von vier Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2025.
Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäà § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.
§ 5 Information
Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
Der Bericht hat über die Feststellung des gemäà § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.
Genussschein der Brünhild Hildebrand Imkereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Herr / Frau Emmi Huber dieser Urkunde ist nach MaÃgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
mit einem Nominalbetrag von 925.104 ,- EURO
(in Worten: neun zwei fünf eins null vier EURO)
am Genussrechtskapital der Brünhild Hildebrand Imkereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Handelsregister: Amtsgericht Essen HRB 25916, beteiligt.
Das Genussrechtskapital Brünhild Hildebrand Imkereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
Ãbersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
Wurde das Genussrechtskapital gemäà Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschlieÃlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.
§ 2 Gewinnanspruch
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 16 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Brünhild Hildebrand Imkereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Ãberschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Brünhild Hildebrand Imkereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 8 % übersteigt.
Die Nettoinvestitionsrentabilität des Brünhild Hildebrand Imkereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 12.03.2021 je erworbener Investitionsgüter.
§ 3 Ausschüttungsfälligkeit
Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäà § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäà Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.
§ 4 Laufzeit / Kündigung
Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von neun Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2024.
Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäà § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.
§ 5 Information
Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
Der Bericht hat über die Feststellung des gemäà § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.
We use cookies on our website to give you the most relevant experience by remembering your preferences and repeat visits. By clicking “Accept”, you consent to the use of ALL the cookies.
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.