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Gröhe/Oellers: Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen muss weltweit gestärkt werden

03.03.2021 – 11:07

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gröhe/Oellers: Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen muss weltweit gestärkt werden


















Berlin (ots)

Der Weltbericht des Hörens zeigt dringenden Handlungsbedarf auf

Am heutigen Mittwoch hat die Weltgesundheitsorganisation anlässlich des Welttages des Hörens ihren ersten Weltbericht über das Hören („World Report on Hearing“) veröffentlicht. Dazu erklären seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Stellvertretende Vorsitzende, Hermann Gröhe, und der Behindertenbeauftragte Wilfried Oellers:

Hermann Gröhe: „Der von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichte Bericht über das Hören zeigt am Beispiel von Hörbehinderungen den großen Handlungsbedarf bei der besseren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit solchen Behinderungen weltweit auf. Dies ist die Voraussetzung für gelungene Inklusion. Jeder fünfte Mensch auf der Welt leidet heute an einer Hörbehinderung, 2050 wird es jeder vierte sein, wenn nicht gegengesteuert wird. 80 Prozent davon leben in Entwicklungsländern mit vielfach kaum vorhandenem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Allein 1 Mrd. junge Menschen leiden unter eingeschränktem Hörvermögen, 200 Mio. davon aufgrund von vermeidbaren und behandelbaren chronischen Infektionen. Auf fast eine Billion US-Dollar wird der weltweite jährliche wirtschaftliche Schaden von Hörbehinderungen beziffert, von dem nicht messbaren menschlichen Leid ganz abgesehen. Gerade in sehr armen Ländern leiden Menschen mit Hörbehinderungen vielfach unter sehr geringen Chancen bei Bildung und auf dem Arbeitsmarkt und in der Folge einer nicht selbstbestimmten Lebensführung. Dies Beispiel mahnt uns, das Thema Inklusion auch in der Entwicklungszusammenarbeit stärker zur Geltung zu bringen. Der Aufbau von Gesundheitssystemen muss den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Vorbeuge- und Behandlungsmaßnahmen als wichtigen Baustein zwingend vorsehen. Zivilgesellschaftliche Einrichtungen wie die Christoffel-Blindenmission leisten hier bereits wichtige Arbeit, an denen sich andere wie auch die staatliche Entwicklungszusammenarbeit orientieren können.“

Wilfried Oellers: „Neben dem unmittelbaren Zugang zu Gesundheitssystemen muss sich auch der Zugang von Menschen mit Hörbehinderungen zur Information und Kommunikation verbessern. Gehörlose Menschen haben ein Recht darauf, gleichberechtigt mit anderen Menschen zu kommunizieren. Dazu gibt es die Gebärdensprache. Diese kann unter Umständen sogar lebensrettend sein. Am heutigen „Welttag des Hörens“ denken wir dabei vor allem an die weltweite Corona-Pandemie. Sie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Informationen über die Entwicklung der Pandemie auch in Gebärdensprache übersetzt werden. Mittlerweile ist dies zum Beispiel bei Pressekonferenzen des Robert-Koch-Instituts selbstverständlich. Das Gleiche muss auch für sämtliche Informationen zum Impfverfahren gelten. Wir sind hier schon ein gutes Stück vorangekommen, aber dürfen in unseren Bemühungen nicht nachlassen, die barrierefreie Kommunikation für hörbehinderte und gehörlose Menschen weiter zu verbessern. Das gilt natürlich nicht nur bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Es ist gut, dass in diesen Tagen der Deutsche Bundestag über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz berät, in dem wir nach langem Vorlauf die vertraglich bereits vereinbarte Einführung einer Notruf-App für gehörlose und hörbehinderte Menschen auch gesetzlich verankern werden.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
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Sonder-Öffnungsaktion der PKV für Beamte endet am 31. März

03.03.2021 – 11:05

PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Sonder-Öffnungsaktion der PKV für Beamte endet am 31. März


















Berlin (ots)

Noch bis Ende des Monats gewähren viele private Krankenversicherungsunternehmen allen freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen einen erleichterten Zugang zur PKV.

Für den genannten Personenkreis bedeutet das:

-  Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen oder einer Behinderung abgelehnt. 
-  Es gibt keine Leistungsausschlüsse. 
-  Ein eventuell notwendiger individueller Risikozuschlag wird auf 30 Prozent des Beitrags begrenzt.  

Wichtig ist, dass interessierte Personen einen entsprechenden Antrag bis spätestens 31. März bei den teilnehmenden Versicherungsunternehmen stellen.

Mit der Sonder-Öffnungsaktion haben freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte, die es bisher versäumt haben, sich privat zu versichern, noch einmal die Möglichkeit dazu. „Wir setzen damit ein Signal, dass Beamtinnen und Beamte und PKV zusammengehören“, sagte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Mit gutem Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.“

Die reguläre PKV-Öffnungsaktion gilt unbefristet fort

Die reguläre PKV-Öffnungsaktion läuft unbefristet weiter. Insbesondere Beamtenanfänger haben damit auch in Zukunft einen vereinfachten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass sie einen entsprechenden Antrag innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Verbeamtung stellen. Weitere Informationen zu den Bedingungen und zum teilnahmeberechtigen Personenkreis finden Sie unter:

www.beamte-in-der-pkv.de/oeffnung

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Stefan Reker
– Geschäftsführer –
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Unter den Linden 21
10117 Berlin
Telefon 030 / 20 45 89 – 44
Telefax 030 / 20 45 89 – 33
E-Mail stefan.reker@pkv.de
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03.03.2021 – 11:07

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

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Berlin (ots)

Der Weltbericht des Hörens zeigt dringenden Handlungsbedarf auf

Am heutigen Mittwoch hat die Weltgesundheitsorganisation anlässlich des Welttages des Hörens ihren ersten Weltbericht über das Hören („World Report on Hearing“) veröffentlicht. Dazu erklären seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Stellvertretende Vorsitzende, Hermann Gröhe, und der Behindertenbeauftragte Wilfried Oellers:

Hermann Gröhe: „Der von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichte Bericht über das Hören zeigt am Beispiel von Hörbehinderungen den großen Handlungsbedarf bei der besseren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit solchen Behinderungen weltweit auf. Dies ist die Voraussetzung für gelungene Inklusion. Jeder fünfte Mensch auf der Welt leidet heute an einer Hörbehinderung, 2050 wird es jeder vierte sein, wenn nicht gegengesteuert wird. 80 Prozent davon leben in Entwicklungsländern mit vielfach kaum vorhandenem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Allein 1 Mrd. junge Menschen leiden unter eingeschränktem Hörvermögen, 200 Mio. davon aufgrund von vermeidbaren und behandelbaren chronischen Infektionen. Auf fast eine Billion US-Dollar wird der weltweite jährliche wirtschaftliche Schaden von Hörbehinderungen beziffert, von dem nicht messbaren menschlichen Leid ganz abgesehen. Gerade in sehr armen Ländern leiden Menschen mit Hörbehinderungen vielfach unter sehr geringen Chancen bei Bildung und auf dem Arbeitsmarkt und in der Folge einer nicht selbstbestimmten Lebensführung. Dies Beispiel mahnt uns, das Thema Inklusion auch in der Entwicklungszusammenarbeit stärker zur Geltung zu bringen. Der Aufbau von Gesundheitssystemen muss den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Vorbeuge- und Behandlungsmaßnahmen als wichtigen Baustein zwingend vorsehen. Zivilgesellschaftliche Einrichtungen wie die Christoffel-Blindenmission leisten hier bereits wichtige Arbeit, an denen sich andere wie auch die staatliche Entwicklungszusammenarbeit orientieren können.“

Wilfried Oellers: „Neben dem unmittelbaren Zugang zu Gesundheitssystemen muss sich auch der Zugang von Menschen mit Hörbehinderungen zur Information und Kommunikation verbessern. Gehörlose Menschen haben ein Recht darauf, gleichberechtigt mit anderen Menschen zu kommunizieren. Dazu gibt es die Gebärdensprache. Diese kann unter Umständen sogar lebensrettend sein. Am heutigen „Welttag des Hörens“ denken wir dabei vor allem an die weltweite Corona-Pandemie. Sie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Informationen über die Entwicklung der Pandemie auch in Gebärdensprache übersetzt werden. Mittlerweile ist dies zum Beispiel bei Pressekonferenzen des Robert-Koch-Instituts selbstverständlich. Das Gleiche muss auch für sämtliche Informationen zum Impfverfahren gelten. Wir sind hier schon ein gutes Stück vorangekommen, aber dürfen in unseren Bemühungen nicht nachlassen, die barrierefreie Kommunikation für hörbehinderte und gehörlose Menschen weiter zu verbessern. Das gilt natürlich nicht nur bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Es ist gut, dass in diesen Tagen der Deutsche Bundestag über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz berät, in dem wir nach langem Vorlauf die vertraglich bereits vereinbarte Einführung einer Notruf-App für gehörlose und hörbehinderte Menschen auch gesetzlich verankern werden.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Berlin (ots)

Noch bis Ende des Monats gewähren viele private Krankenversicherungsunternehmen allen freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen oder Behinderungen einen erleichterten Zugang zur PKV.

Für den genannten Personenkreis bedeutet das:

-  Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen oder einer Behinderung abgelehnt. 
-  Es gibt keine Leistungsausschlüsse. 
-  Ein eventuell notwendiger individueller Risikozuschlag wird auf 30 Prozent des Beitrags begrenzt.  

Wichtig ist, dass interessierte Personen einen entsprechenden Antrag bis spätestens 31. März bei den teilnehmenden Versicherungsunternehmen stellen.

Mit der Sonder-Öffnungsaktion haben freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte, die es bisher versäumt haben, sich privat zu versichern, noch einmal die Möglichkeit dazu. „Wir setzen damit ein Signal, dass Beamtinnen und Beamte und PKV zusammengehören“, sagte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Mit gutem Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.“

Die reguläre PKV-Öffnungsaktion gilt unbefristet fort

Die reguläre PKV-Öffnungsaktion läuft unbefristet weiter. Insbesondere Beamtenanfänger haben damit auch in Zukunft einen vereinfachten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass sie einen entsprechenden Antrag innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Verbeamtung stellen. Weitere Informationen zu den Bedingungen und zum teilnahmeberechtigen Personenkreis finden Sie unter:

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Wilfried Oellers: „Neben dem unmittelbaren Zugang zu Gesundheitssystemen muss sich auch der Zugang von Menschen mit Hörbehinderungen zur Information und Kommunikation verbessern. Gehörlose Menschen haben ein Recht darauf, gleichberechtigt mit anderen Menschen zu kommunizieren. Dazu gibt es die Gebärdensprache. Diese kann unter Umständen sogar lebensrettend sein. Am heutigen „Welttag des Hörens“ denken wir dabei vor allem an die weltweite Corona-Pandemie. Sie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Informationen über die Entwicklung der Pandemie auch in Gebärdensprache übersetzt werden. Mittlerweile ist dies zum Beispiel bei Pressekonferenzen des Robert-Koch-Instituts selbstverständlich. Das Gleiche muss auch für sämtliche Informationen zum Impfverfahren gelten. Wir sind hier schon ein gutes Stück vorangekommen, aber dürfen in unseren Bemühungen nicht nachlassen, die barrierefreie Kommunikation für hörbehinderte und gehörlose Menschen weiter zu verbessern. Das gilt natürlich nicht nur bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Es ist gut, dass in diesen Tagen der Deutsche Bundestag über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz berät, in dem wir nach langem Vorlauf die vertraglich bereits vereinbarte Einführung einer Notruf-App für gehörlose und hörbehinderte Menschen auch gesetzlich verankern werden.“

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