04.03.2021 – 12:46
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dieselskandal beim EA897: Audi AG haftet einmal mehr für Porsche Macan S mit manipuliertem Sechszylinder-Dieselmotor
Mönchengladbach (ots)
Die Audi AG hat eine weitere herbe Niederlage im Diesel-Abgasskandal einstecken müssen. Streitgegenständlich vor dem Landgericht Saarbrücken war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern der Abgasnorm Euro 6. Damit wurde die Audi AG einmal mehr wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB für Dieselmanipulationen bei einem Porsche-Fahrzeug verurteilt. Der verbaute Sechszylinder-Dieselmotor stammt aus dem Hause der Audi AG.
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de) hat mit seiner Kanzlei einen weiteren wichtigen Sieg im Dieselskandal errungen. Die Audi AG wurde vom Landgericht Saabrücken (Urteil vom 26.02.2021, Az.: 12 O 271/20) zur Zahlung von 50.957,07 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Juli 2020, zur Freistellung von vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro sowie zur Ãbernahme von 92 Prozent der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Streitgegenständlich war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern (Euro 6).
Der Kläger hatte das Oberklassefahrzeug am 11. August 2017 als Neufahrzeug mit zehn Kilometern Laufleistung zu einem Kaufpreis von 62.699,99 Euro erworben. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat durch nachträgliche Nebenbestimmung für Fahrzeuge dieses Typs, darunter auch das streitbefangene Fahrzeug, wegen des Vorliegens zumindest einer unzulässigen Abschalteinrichtung (sogenannte „Strategie A“) einen verbindlichen Rückruf angeordnet. Bei der Strategie A handelt es sich um die sogenannte Aufheizstrategie. Diese springt im Wesentlichen nur beim Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens des NEFZ (Neuer Europäischen Fahrzyklus) an, wird aber im realen Verkehr hingegen nicht aktiviert. Dadurch wird das Stickoxidemissionsverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand gegenüber dem Emissionsverhalten im normalen Fahrbetrieb verbessert, erklärt Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Seine Kanzlei befasst sich ausschlieÃlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Das Gericht wird hinsichtlich der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung deutlich: Die Beklagte hat im Rahmen des Schadensersatzanspruchs nach § 826 BGB sämtliche dem Kläger aus der sittenwidrigen Schädigung entstandenen Schäden zu ersetzen. Die Beklagte habe den Kläger dadurch in sittenwidriger und vorsätzlicher Weise geschädigt, dass sie einen Motor mit zumindest einer auch nach den Feststellungen des Kraftfahrt-Bundesamtes unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und die betroffenen Fahrzeuge mit einer durch Täuschung des KBA erschlichenen Typgenehmigung zwecks WeiterveräuÃerung an Endkunden in den Verkehr gebracht habe.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung weist auf den schwachen Versuch der Audi AG hin, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Sie behauptet, es gebe in der Motorsteuerungssoftware des Fahrzeugs keine Umschaltung zwischen zwei Betriebsmodi der Abgasrückführung, wie dies bei dem Motortyp EA 189 mit Euro 5 der Fall gewesen sei. Zudem könne alleine aus der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht auf ein sittenwidriges Handeln geschlossen werden. Das Fahrzeug entspreche in seinem Abgasverhalten den Vorgaben der Euro 6-Norm und stimme insbesondere mit der erteilten EG-Typgenehmigung überein. Nach Aufspielen des vom KBA genehmigten Software-Updates liege keine unzulässige Abschalteinrichtung mehr vor. „Das reicht natürlich längst nicht aus, um Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu entgehen!“
Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und wird seit dem Jahr 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und an die Porsche AG zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse betroffen. Dazu zählen beispielsweise die höherklassigen Modelle Porsche Cayenne II und Panamera II sowie Macan, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 und VW Amarok, Touareg II und Phaeton. Kurz gesagt: „Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ EA897 sind flächendeckend vom Dieselskandal betroffen und zwar sowohl in der Abgasnorm Euro 5 als auch in der neueren Norm Euro 6. Damit ist das landgerichtliche Urteil ein weiteres Beispiel dafür, wie erfolgreich eine Betrugshaftungsklage geschädigter Verbraucher gegen Autohersteller sein kann“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
HumboldtstraÃe 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
HumboldtstraÃe 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt