23.03.2021 – 06:30
somnio ist erste Digitale Gesundheitsanwendung mit eigener Abrechnungsziffer
Selbstverwaltung beschlieÃt Honorare für DiGA
Leipzig (ots)
Der erweiterte Bewertungsausschuss hat vergangene Woche die Einführung einer kassenärztlichen Vergütung für die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) beschlossen. Die Vergütung erfolgt über eine neu geschaffene Ziffer im Einheitlichen BewertungsmaÃstab (EBM). Neben dem Honorar für eine Erstverordnung von DiGA wurde eine zusätzliche Vergütungsmöglichkeit für die Nutzung der DiGA somnio beschlossen, die zur Behandlung von Insomnie eingesetzt werden kann. somnio ist damit die bisher einzige DiGA, deren Einsatz von Ãrzt:innen und Psychotherapeut:innen mit einer eigenen Zusatzpauschale separat honoriert werden kann.
Bisher war Frage nach der Vergütung der ärztlichen Verordnung von DiGA offen, somit schafft der neue Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses jetzt Klarheit für Ãrzt:innen und Psychotherapeut:innen: Die Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung kann mit der neu geschaffenen Gebührenordnungsposition 01470 („Zusatzpauschale für das Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung“) mit rund 2 Euro (18 Punkte) abgerechnet werden. Der Beschluss gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021 und kann somit auf alle seitdem erfolgten Verordnungen angewendet werden. Er ist befristet bis Ende 2022. Ab 2023 wird die DiGA-Erstverordnung Teil der Versichertenpauschale und der fachärztlichen Grundpauschale.
Verlaufskontrolle der DiGA somnio zusätzlich vergütungsfähig
Als erste und bisher einzige DiGA schuf der erweiterte Bewertungsausschuss für die Anwendung somnio eine eigene Gebührenordnungsposition, die als Zusatzpauschale abgerechnet werden kann: Mit der GOP 01471 („Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA somnio“) können Ãrzt:innen und Psychotherapeut:innen eine Extra-Vergütung für ihre Begleitung und Kontrolle einer Therapie mit somnio erhalten. Die Vergütung in Höhe von 7,12 Euro (64 Punkte) kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden.
Noah Lorenz, Gründer und Geschäftsführer der mementor DE GmbH: „Wir sehen den Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses als wichtiges Signal für die nachhaltige Integration von DiGA in die ärztliche und psychotherapeutische Regelversorgung und freuen uns über die Entscheidung, dass die Therapiekontrolle mit somnio als eigene ärztliche Leistung vergütet wird. Damit wird deutlich, dass nicht nur die Verordnung, sondern auch der langfristige Einsatz von DiGA und die Begleitung durch Ãrzt:innen und Psychotherapeut:innen als vergütungswürdig und damit als relevante ärztliche Leistung anerkannt wird.“
somnio ist seit Oktober 2020 im BfArM-Verzeichnis als DiGA gelistet und hat aufgrund des bereits erbrachten Evidenznachweises eine dauerhafte Zulassung erhalten. Die Anwendung kann von Ãrzt:innen und Psychotherapeut:innen zur Behandlung von Insomnie (Schlafstörungen) verordnet werden. Das digitale Schlaftraining vermittelt auf Basis individueller Schlafdaten Ãbungen und Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie, die zu einer Verbesserung des Schlafes führen.
Mehr Informationen unter: www.somn.io
Ãber mementor
Das Digital-Health-Unternehmen mementor entwickelt digitale Medizinprodukte im Bereich der Schlafmedizin und angrenzenden Bereichen. mementor wurde 2014 in der Schweiz von Noah Lorenz (CEO), Jan Kühni (CTO) und Alexander Rötger (CMO) gegründet und ist seit Januar 2020 mit einer deutschen Ausgründung in Leipzig vertreten. Das erste Produkt von mementor ist das digitale, leitliniengerechte Schlaftraining somnio, das zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen verwendet wird. Die Therapie vermittelt auf Basis individueller Schlafdaten Ãbungen und Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie, die zu einer Verbesserung des Schlafes führen. Die Wirksamkeit des Programms ist durch eine randomisierte kontrollierte Studie nachgewiesen. somnio ist als Medizinprodukt der Klasse I sowie als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zugelassen und damit für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen kostenfrei. Das Training ist als Web-Anwendung im Browser oder als App für iOS bzw. Android verfügbar.
Pressekontakt:
mementor DE GmbH
Noah Lorenz
E-Mail: noah.lorenz@mementor.de
Telefon: + 49 (0) 341 581 444 33
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