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Zwischen
Joseph Büttner Haarverdichtungen GmbH
Sitz in Chemnitz
– Darlehensnehmer –
Vertreten durch den Geschäftsführer Joseph Büttner
und
Torge Truttiker
Wohnhaft in Siegen
– Darlehensgeber –
wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.
Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 414.704,- Euro.
Der Darlehensbetrag wird mit einer 19 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 95.665 EURO monatlich, jeweils zum 27. des Monats.
Das Darlehen hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.
Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:
Lebensversicherung Nr. 997.979.647.65
Chemnitz, 13.03.2021 Siegen, 13.03.2021
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Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
Joseph Büttner Haarverdichtungen GmbH Torge Truttiker
Joseph Büttner
Zwischen
Nele Henning Grafik Ges. mit beschränkter Haftung
Stuttgart
vertreten durch die Geschäftsleitung Nele Henning und Lieselene Gebhardt
– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –
und
Herrn/Frau
Gudrun Schuster
Wohnhaft Wiesbaden
– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –
wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:
Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 04.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.
Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 3.621,- Euro  bis zum 04.03.2021 weitergezahlt.
Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.
Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 1.476,- Euro  brutto zu zahlen.
Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.
Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.
Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 04.03.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.
Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.
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Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.
Davon unberührt bleiben
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Stuttgart, 04.03.2021
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Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
Nele Henning und Lieselene Gebhardt Gudrun Schuster