29.03.2021 – 08:00
Ausländische Bevölkerung im Jahr 2020 um 1,8 % gewachsen
Ausländerzentralregister verzeichnet geringstes Wachstum der ausländischen Bevölkerung der vergangenen zehn Jahre
WIESBADEN (ots)
Zum Jahresende 2020 waren rund 11,4 Millionen Ausländerinnen und Ausländer im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer demnach um rund 204 000 beziehungsweise 1,8 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser Wert entspricht der niedrigsten Wachstumsrate, die das AZR in den vergangenen zehn Jahren verzeichnete.
Ursächlich für das geringe Wachstum ist ein Rückgang der Nettozuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern. Im Jahr des Ausbruchs der Corona-Pandemie registrierte das AZR 740 000 zugezogene und 479 000 fortgezogene Ausländerinnen und Ausländer. Daraus ergibt sich für 2020 eine Nettozuwanderung von rund +262 000 Personen. 2019 waren noch 923 000 Zugezogene und 547 000 Fortgezogene beziehungsweise ein Saldo von +377 000 registriert worden. Damit verringerte sich die Nettozuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern im Jahr 2020 gegenüber 2019 um 31 %.
Wachstum der ausländischen Bevölkerung aus EU-Staaten bleibt im Jahr 2020 stabil
Ohne Berücksichtigung von britischen Staatsangehörigen lebten nach Angaben des AZR zum Jahresende 2020 rund 107 000 beziehungsweise 2,2 % mehr Ausländerinnen und Ausländer aus EU-27-Staaten in Deutschland als ein Jahr zuvor. Damit liegt die Wachstumsrate auf dem Niveau des Vorjahres (2019: +2,3 %). Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass auch die im AZR registrierte Nettozuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern aus den EU-27-Staaten trotz Corona-Pandemie auf dem Vorjahresniveau lag (+113 000 im Jahr 2019 und +115 000 im Jahr 2020). Die Zahl der Zugezogenen ist zwar um 43 000 Personen zurückgegangen, die Abwanderung hat sich jedoch in etwa dem gleichen MaÃe verringert, weshalb die Nettozuwanderung annähernd konstant blieb.
Wachstum der ausländischen Bevölkerung aus EU-Drittstaaten mehr als halbiert
Das Wachstum der ausländischen Bevölkerung aus Staaten auÃerhalb der EU (Drittstaaten) hat sich im Vergleich zum Vorjahr hingegen mehr als halbiert. Es verringerte sich von 3,3 % im Jahr 2019 auf 1,5 % im Jahr 2020. Hauptursache hierfür ist die geringere Zuwanderung von Staatsangehörigen aus Drittstaaten. Die Nettozuwanderung verringerte sich hier von +264 000 im Jahr 2019 auf +147 000 im Jahr 2020. Das entspricht einem Rückgang von 44 %.
Mit einem Rückgang von +21 000 im Jahr 2019 auf +8 000 im Jahr 2020 ging die Nettozuwanderung aus Indien am stärksten zurück. Der zweitstärkste Rückgang war bei syrischen Staatsangehörigen zu beobachten (von +31 000 auf +21 000). Bei chinesischen und US-amerikanischen Staatsangehörigen überstieg die Zahl der Fortgezogenen die Zahl der Zugezogenen erstmals nach langen Phasen der Nettozuwanderung. Für beide Staatsangehörigkeiten verzeichnete das AZR im Jahr 2020 eine Nettoabwanderung von rund 3 000 Personen.
Weitere Ergebnisse bietet die GENESIS-Online Datenbank und die Fachserie 1, Reihe 2 „Ausländische Bevölkerung“. Eine Darstellung der regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung finden Sie in unserem interaktiven Kartenangebot.
Methodische Hinweise:
Nacherfassungen: Nicht alle im Laufe eines Jahres im AZR registrierten Zuzüge und Fortzüge haben sich auch in diesem Jahr ereignet. Teilweise werden Zuzüge aus dem Ausland sowie Fortzüge und Abmeldungen in das Ausland aus vorherigen Jahren nachgemeldet. Gleiches trifft im AZR auch auf Geburten und Sterbefälle zu. Für eine konsistente Verbindung von Anfangs- und Endbestand müssen alle im Laufe eines Jahres registrierten Ereignisse berücksichtigt werden. Daher liegen den Berechnungen für diese Pressemitteilung alle vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 registrierten Vorgänge unabhängig vom Ereignisdatum zugrunde. Gleichzeitig sind nicht alle Ereignisse eines Jahres bereits zum 31. Dezember, dem Stichtag der Ausländerstatistik, im AZR registriert. Wie viele Vorgänge des Jahres 2020 noch nicht erfasst wurden, ist aktuell noch nicht bekannt. Daher sollten die in der Pressemitteilung genannten Ergebnisse als vorläufige Befunde betrachtet werden.
Pandemieeffekte: Die Ausländerstatistik nach dem AZR zum 31.12.2020 zeigt auffällige Veränderungen bei Auswertungen nach dem aufenthaltsrechtlichen Status im Vergleich zum Vorjahr. Diese stehen im Zusammenhang mit zeitweise geschlossenen Ausländerbehörden und erschwerten Bedingungen für Ein- und Ausreisen. Weitere Informationen finden Sie im Qualitätsbericht zur Ausländerstatistik.
Abgrenzung zur Wanderungsstatistik: Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Zahlen zur Zu- und Abwanderung ausländischer Personen aus zwei unterschiedlichen Datenquellen. Die Wanderungsstatistik liefert Zahlen über Zu-und Fortzüge von Ausländerinnen und Ausländern auf der Ebene von Wanderungsfällen. Die Ausländerstatistik weist die Zahl zu- und fortgezogener Ausländerinnen und Ausländer auf der Personenebene nach. Weitere Informationen zur korrekten Abgrenzung beider Statistiken finden Sie auf unserer Homepage.
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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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