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Wohnbaukredite der LBS Bayern stark gefragtZweitgrößtes Finanzierungsvolumen der Unternehmensgeschichte

18.03.2021 – 10:00

LBS Bayerische Landesbausparkasse

Wohnbaukredite der LBS Bayern stark gefragt
Zweitgrößtes Finanzierungsvolumen der Unternehmensgeschichte


















München (ots)

Angesichts einer starken Nachfrage nach Wohneigentum hat die LBS Bayern 2020 trotz der Corona-Pandemie das zweitgrößte Finanzierungsvolumen ihrer Unternehmensgeschichte erzielt. Insgesamt wurden Finanzierungen für Bau, Kauf oder Renovierung von Wohnimmobilien in Höhe von 1,36 Milliarden Euro zugesagt (Vorjahr: 1,34 Milliarden Euro). „Viele Menschen haben gerade durch die Erfahrungen in der Pandemie gespürt, wie wichtig das eigene Zuhause ist. Deshalb konnten wir im Finanzierungsgeschäft das hohe Vorjahresniveau noch einmal leicht übertreffen und das zweitgrößte Volumen nach dem Rekordjahr 2018 erzielen“, so Erwin Bumberger, Vorstandsvorsitzender der LBS Bayern.

Das 2020 zugesagte Baufinanzierungsvolumen teilt sich auf in 169 Millionen Euro Bauspardarlehen, 812 Millionen Euro Vor- und Zwischenfinanzierungen sowie 375 Millionen Euro Annuitätendarlehen, bei denen der höchste Wert seit ihrer Einführung im Jahr 2016 erzielt wurde.

Zusätzlich haben die Handelsvertreter im LBS-Außendienst Finanzierungen der bayerischen Sparkassen in Höhe von 522 Millionen Euro vermittelt. Das waren zehn Prozent mehr als im Vorjahr und ein neuer Rekordwert.

Bausparsumme von 6,43 Milliarden Euro im Neugeschäft

Im Neugeschäft hat die LBS Bayern Bausparverträge mit einer Summe von 6,43 Milliarden Euro abgeschlossen. Dies war ein Rückgang von 11,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. „Hier hat sich vor allem ausgewirkt, dass pandemiebedingt Geschäftsstellen von LBS und Sparkassen zeitweise geschlossen waren und die persönliche Beratung nur eingeschränkt möglich war. Während Kunden mit konkretem Finanzierungsbedarf auch in Pandemiezeiten eine Beratung nicht aufschieben, wurden weniger Beratungen in Anspruch genommen, wenn es um die Vorsorge für eine spätere Finanzierung ging“, erklärt Bumberger. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 95.280 neue Bausparverträge vermittelt – 5,1 Prozent weniger als 2019.

Hohe Nachfrage nach Wohnimmobilien in Bayern

Trotz der Corona-Pandemie besteht weiterhin eine hohe Nachfrage nach Wohnimmobilien in Bayern. Mit dem Marktforscher Feedbaxx hat die LBS-Gruppe im vergangenen August Menschen im Alter von 20 bis 45 Jahren befragt. In Bayern waren 84 Prozent der Meinung, dass ein schönes Zuhause durch Corona wichtiger denn je ist. Zudem sehen bundesweit 80 Prozent der Menschen im Wohneigentum eine sichere Altersvorsorge, wie der Kantar Trendindikator 2020 ergeben hat. Die Immobilienmakler der LBS Bayern konnten im vergangenen Jahr trotz der pandemiebedingten Einschränkungen 449 Kaufobjekte mit einem Gesamtwert von 207 Millionen Euro vermitteln. „Unsere Immobilienexperten haben unsere Kunden auch in turbulenten Zeiten zuverlässig und kompetent begleitet“, so Bumberger.

OSPlus-Migration erfolgreich abgeschlossen

Ein wichtiger Meilenstein für die LBS Bayern war 2020 die erfolgreiche Migration auf das Kernbanksystem OSPlus-LBS. Die Mitte August 2020 vollzogene Systemumstellung bildete den letzten Schritt des 2018 gestarteten Großprojekts. „Dieser Schritt nützt unseren Kunden, hilft unseren Vertriebspartnern und sichert der LBS eine optimale Anbindung an die IT-Systeme der Sparkassen. Zudem stärken wir so die effiziente Zusammenarbeit in der LBS-Gruppe und nutzen Synergien. Das eröffnet uns künftig Spielraum für weitere Investitionen in digitale Lösungen, die für die LBS Bayern und ihre Kunden von immer größerer Bedeutung sind“, so Vorstandsmitglied Gerhard Grebler.

Betriebsergebnis auf 23,5 Millionen Euro verbessert

Die LBS Bayern hat ihr Betriebsergebnis nach vorläufigen Zahlen mit 23,5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr (19 Millionen Euro) verbessert. „Marktgerechte Tarife und konsequente Kostendisziplin sind wichtige Grundlagen für diese positive Ergebnisentwicklung“, sagt Grebler.

Potenzial durch verbesserte Wohnungsbauprämie

Großes Potenzial sieht die LBS Bayern in der seit diesem Jahr verbesserten Wohnungsbauprämie. Während die monatliche Rate einer Finanzierung dank der niedrigen Zinsen oftmals gut darstellbar ist, wird das Eigenkapital zunehmend zur Hürde. Umso wichtiger ist es, dass die Wohnungsbauprämie ab diesem Jahr deutlich verbessert wurde. Es gelten höhere Einkommensgrenzen. Nun können nach LBS-Berechnungen bundesweit etwa 15 Millionen mehr Menschen diese Förderung nutzen als bisher. Und sie zahlt sich mehr aus, weil die Fördersätze gestiegen sind. Wer pro Jahr bis zu 700 Euro (1400 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält ab 2021 eine Wohnungsbauprämie von 10 Prozent auf diese Einzahlungen – also bis zu 70 Euro (Singles) bzw. 140 Euro (Verheiratete) pro Jahr. Bumberger: „Das sind über 50 Prozent mehr als bisher. So wird das Sparen wieder attraktiver. Das trägt dazu bei, die Eigenkapitalbasis künftiger Eigenheimerwerber zu erhöhen.“

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LBS Bayern
Dominik Müller / Unternehmenskommunikation
Tel.: 089 / 411 13 – 62 23
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18.03.2021 – 10:00

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Wohnbaukredite der LBS Bayern stark gefragt
Zweitgrößtes Finanzierungsvolumen der Unternehmensgeschichte


















München (ots)

Angesichts einer starken Nachfrage nach Wohneigentum hat die LBS Bayern 2020 trotz der Corona-Pandemie das zweitgrößte Finanzierungsvolumen ihrer Unternehmensgeschichte erzielt. Insgesamt wurden Finanzierungen für Bau, Kauf oder Renovierung von Wohnimmobilien in Höhe von 1,36 Milliarden Euro zugesagt (Vorjahr: 1,34 Milliarden Euro). „Viele Menschen haben gerade durch die Erfahrungen in der Pandemie gespürt, wie wichtig das eigene Zuhause ist. Deshalb konnten wir im Finanzierungsgeschäft das hohe Vorjahresniveau noch einmal leicht übertreffen und das zweitgrößte Volumen nach dem Rekordjahr 2018 erzielen“, so Erwin Bumberger, Vorstandsvorsitzender der LBS Bayern.

Das 2020 zugesagte Baufinanzierungsvolumen teilt sich auf in 169 Millionen Euro Bauspardarlehen, 812 Millionen Euro Vor- und Zwischenfinanzierungen sowie 375 Millionen Euro Annuitätendarlehen, bei denen der höchste Wert seit ihrer Einführung im Jahr 2016 erzielt wurde.

Zusätzlich haben die Handelsvertreter im LBS-Außendienst Finanzierungen der bayerischen Sparkassen in Höhe von 522 Millionen Euro vermittelt. Das waren zehn Prozent mehr als im Vorjahr und ein neuer Rekordwert.

Bausparsumme von 6,43 Milliarden Euro im Neugeschäft

Im Neugeschäft hat die LBS Bayern Bausparverträge mit einer Summe von 6,43 Milliarden Euro abgeschlossen. Dies war ein Rückgang von 11,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. „Hier hat sich vor allem ausgewirkt, dass pandemiebedingt Geschäftsstellen von LBS und Sparkassen zeitweise geschlossen waren und die persönliche Beratung nur eingeschränkt möglich war. Während Kunden mit konkretem Finanzierungsbedarf auch in Pandemiezeiten eine Beratung nicht aufschieben, wurden weniger Beratungen in Anspruch genommen, wenn es um die Vorsorge für eine spätere Finanzierung ging“, erklärt Bumberger. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 95.280 neue Bausparverträge vermittelt – 5,1 Prozent weniger als 2019.

Hohe Nachfrage nach Wohnimmobilien in Bayern

Trotz der Corona-Pandemie besteht weiterhin eine hohe Nachfrage nach Wohnimmobilien in Bayern. Mit dem Marktforscher Feedbaxx hat die LBS-Gruppe im vergangenen August Menschen im Alter von 20 bis 45 Jahren befragt. In Bayern waren 84 Prozent der Meinung, dass ein schönes Zuhause durch Corona wichtiger denn je ist. Zudem sehen bundesweit 80 Prozent der Menschen im Wohneigentum eine sichere Altersvorsorge, wie der Kantar Trendindikator 2020 ergeben hat. Die Immobilienmakler der LBS Bayern konnten im vergangenen Jahr trotz der pandemiebedingten Einschränkungen 449 Kaufobjekte mit einem Gesamtwert von 207 Millionen Euro vermitteln. „Unsere Immobilienexperten haben unsere Kunden auch in turbulenten Zeiten zuverlässig und kompetent begleitet“, so Bumberger.

OSPlus-Migration erfolgreich abgeschlossen

Ein wichtiger Meilenstein für die LBS Bayern war 2020 die erfolgreiche Migration auf das Kernbanksystem OSPlus-LBS. Die Mitte August 2020 vollzogene Systemumstellung bildete den letzten Schritt des 2018 gestarteten Großprojekts. „Dieser Schritt nützt unseren Kunden, hilft unseren Vertriebspartnern und sichert der LBS eine optimale Anbindung an die IT-Systeme der Sparkassen. Zudem stärken wir so die effiziente Zusammenarbeit in der LBS-Gruppe und nutzen Synergien. Das eröffnet uns künftig Spielraum für weitere Investitionen in digitale Lösungen, die für die LBS Bayern und ihre Kunden von immer größerer Bedeutung sind“, so Vorstandsmitglied Gerhard Grebler.

Betriebsergebnis auf 23,5 Millionen Euro verbessert

Die LBS Bayern hat ihr Betriebsergebnis nach vorläufigen Zahlen mit 23,5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr (19 Millionen Euro) verbessert. „Marktgerechte Tarife und konsequente Kostendisziplin sind wichtige Grundlagen für diese positive Ergebnisentwicklung“, sagt Grebler.

Potenzial durch verbesserte Wohnungsbauprämie

Großes Potenzial sieht die LBS Bayern in der seit diesem Jahr verbesserten Wohnungsbauprämie. Während die monatliche Rate einer Finanzierung dank der niedrigen Zinsen oftmals gut darstellbar ist, wird das Eigenkapital zunehmend zur Hürde. Umso wichtiger ist es, dass die Wohnungsbauprämie ab diesem Jahr deutlich verbessert wurde. Es gelten höhere Einkommensgrenzen. Nun können nach LBS-Berechnungen bundesweit etwa 15 Millionen mehr Menschen diese Förderung nutzen als bisher. Und sie zahlt sich mehr aus, weil die Fördersätze gestiegen sind. Wer pro Jahr bis zu 700 Euro (1400 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält ab 2021 eine Wohnungsbauprämie von 10 Prozent auf diese Einzahlungen – also bis zu 70 Euro (Singles) bzw. 140 Euro (Verheiratete) pro Jahr. Bumberger: „Das sind über 50 Prozent mehr als bisher. So wird das Sparen wieder attraktiver. Das trägt dazu bei, die Eigenkapitalbasis künftiger Eigenheimerwerber zu erhöhen.“

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Ausgaben für Homeschooling: Was ist absetzbar?

16.03.2021 – 12:17

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Ausgaben für Homeschooling: Was ist absetzbar?


















Regenstauf (ots)

Langsam kehren die Schulen teilweise wieder zum Präsenzunterricht zurück. Zumindest Wechselmodelle mit Homeschooling sind mancherorts wieder möglich. Die langen Monate des Homeschoolings waren nicht nur eine Umstellung im Familienalltag, sie haben die Eltern auch vor technische Herausforderungen gestellt. Die Anforderungen waren je nach Schule unterschiedlich. Da wurden plötzlich Webcams, spezielle Software, Drucker und Scanner von den Schulen vorausgesetzt. Familien, die bisher mit nur einem Notebook auskamen, mussten zusätzliche Notebooks anschaffen, um mehreren Schulkindern gleichzeitig das Homeschooling zu ermöglichen. Nur so konnte ein Streit, wer wann an den Computer darf, umgangen werden. Die Möglichkeiten, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen, sind jedoch leider sehr begrenzt.

Erhöhter Verbrauch von Strom, Heizung und Co.

Bei den meisten Familien sind infolge des Aufenthalts und der Arbeiten zu Hause die Verbrauchskosten angestiegen. Auch wurden z.B. täglich unzählige Arbeitsblätter für den Unterricht zu Hause aus dem Drucker gezogen, was zu einem wesentlich höheren Papierverbrauch geführt hat. Hinzu kommen erhöhte Kosten für Strom, um alle benötigten Geräte zu betreiben, sowie gestiegene Heizkosten. Eine Homeschooling-Pauschale, entsprechend der Homeoffice-Pauschale für die beschäftigten Eltern, gibt es nicht. Dafür hat die Bundesregierung in 2020 einen Kinderbonus von 300 Euro ausbezahlt und in 2021 nochmal über 150 Euro zugesichert. Der Kinderbonus hat den Zweck, diese zusätzlichen Kosten abzudecken.

Anschaffungskosten für Notebook und Zubehör

Die Ausgaben für technische Arbeitsmittel sind bei alleiniger Nutzung von Schülern steuerlich nicht absetzbar. Das Steuerrecht sieht dafür keine Möglichkeit vor, weil alle Anschaffungen für Schüler mit dem Kinderbonus, dem Kindergeld oder dem Bedarfsfreibetrag als abgegolten gelten. Werden die Geräte jedoch mit den Eltern geteilt und von denen dann noch beruflich genutzt, ist ein anteiliger Steuervorteil möglich. Denn Arbeitnehmer im Homeoffice können ihre beruflich genutzten Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen. Hierzu müssen die Anteile der beruflichen und privaten Nutzung erhoben werden. Für den Anteil der beruflichen Nutzung können die Anschaffungskosten geltend gemacht werden.

www.lohi.de/steuertipps

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Nicole Janisch, Pressereferentin
Tel: 09402 503147 / E-Mail: presse@lohi.de
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Deutsche profitieren von 1,8 Mrd. Euro geringeren Kreditkosten

17.03.2021 – 07:30

CHECK24 GmbH

Deutsche profitieren von 1,8 Mrd. Euro geringeren Kreditkosten


















Deutsche profitieren von 1,8 Mrd. Euro geringeren Kreditkosten
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München (ots)

- Forschungsinstitut IPRI stellt 346 Millionen Euro Ersparnis für 2020 fest
- Kreditzinsen für Konsumenten seit 2011 um 46 Prozent gesunken
- Ø Kreditzins über CHECK24 38 Prozent niedriger als bundesweiter Durchschnittszins 

Das Forschungsinstitut IPRI hat im Auftrag von CHECK24 Zahlen der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank untersucht und mit jedem Kreditabschluss, der seit 2009 über CHECK24 getätigt wurde, abgeglichen. Im Ergebnis zeigt die Analyse der Forscher*innen, dass die Gesamtersparnis der CHECK24-Kund*innen bei mehr als 1,8 Milliarden Euro innerhalb der vergangenen zwölf Jahre liegt.1)

„Mit unserer Studie zu Konsumentenkrediten haben wir untersucht, welche Summen Kund*innen beim Online-Kreditabschluss über CHECK24 gegenüber durchschnittlichen Kreditnehmer*innen in Deutschland sparen und waren überrascht von dem Spielraum, den der Markt bietet„, sagt Sebastian Künkele, Scientific Project Manager am IPRI Institut.

Ersparnis bei Online-Krediten in Höhe von 346 Millionen Euro

Grund für die Ersparnisse sind die großen Zinsunterschiede bei Ratenkrediten. CHECK24-Kund*innen erhielten 2020 Kredite zu einem durchschnittlichen Effektivzins von 3,60 Prozent.2) Das sind 38 Prozent weniger, als Kreditnehmer*innen durchschnittlich in Deutschland zahlen (5,82 Prozent eff. p. a.).3)

„Die IPRI Untersuchung der Bundesbank-Statistik hat gezeigt, dass Zinssätze für einen Kredit stark variieren und Kreditkund*innen die unterschiedlichsten Angebote am Markt erhalten“, sagt Christian Nau, Geschäftsführer Kredite bei CHECK24. „Unser Kreditvergleich fördert mit einer Vielzahl an Kreditbanken und Vermittlern die Transparenz im Markt und somit den Wettbewerb unter den Banken. Die Verbraucher*innen profitieren dann von signifikant günstigeren Angeboten – und reduzierten im vergangenen Jahr ihre Kreditkosten um 346 Millionen Euro.“

Für CHECK24-Kund*innen sinken die Kreditzinsen seit Jahren. 2011 erhielten sie Online-Kredite zu einem durchschnittlichen Effektivzins von 6,67 Prozent. 2020 betrug der durchschnittliche Kreditzins nur noch 3,60 Prozent effektiv pro Jahr. Das entspricht einer Senkung um 46 Prozent.

Digitaler Kreditabschluss spart den Gang zur Post- oder Bankfiliale

Seit Anfang 2017 ermöglicht CHECK24 die komplett digitale Aufnahme eines Kredits. Die eigenhändige Unterschrift und das postalische Verschicken des Kreditvertrags an die Bank sind damit nicht mehr nötig. Auch die Identitätsprüfung geschieht von zu Hause aus, per digitalem Ident-Verfahren – das ist gerade in Corona-Zeiten nicht nur bequem, sondern auch sicher.

Bei Verbraucherfragen zu Ratenkrediten unterstützen mehr als 300 Kreditexpert*innen persönlich

Bei allen Fragen zu Kosumentenkrediten beraten über 300 CHECK24-Kreditexpert*innen an sieben Tagen die Woche persönlich per Telefon oder E-Mail.

1)Quelle: IPRI International Performance Research Institute gemeinnützige GmbH. Die verwendeten Daten beruhen auf der Studie „Kundenersparnis bei Konsumentenkrediten – 2020“, München und Stuttgart, 12.2.2021, weitere Informationen unter https://ots.de/RRI49c

2)Basis: nach Volumen gewichteter, durchschnittlicher effektiver Jahreszins aller 2020 über CHECK24 abgeschlossenen Kredite, weitere Informationen unter https://www.check24.de/kredit/publikationen/kreditzinsen-2021/

3)Quelle: Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank – effektiver Jahreszins einschließlich Kosten für Konsumentenkredite an private Haushalte, Gewichtung nach Neugeschäftsvolumina (eigene Berechnung)

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Pressekontakt:

Edgar Kirk, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1175,
edgar.kirk@check24.de Daniel Friedheim, Director Public Relations,
Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

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Ausgaben für Homeschooling: Was ist absetzbar?

16.03.2021 – 12:17

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Ausgaben für Homeschooling: Was ist absetzbar?


















Regenstauf (ots)

Langsam kehren die Schulen teilweise wieder zum Präsenzunterricht zurück. Zumindest Wechselmodelle mit Homeschooling sind mancherorts wieder möglich. Die langen Monate des Homeschoolings waren nicht nur eine Umstellung im Familienalltag, sie haben die Eltern auch vor technische Herausforderungen gestellt. Die Anforderungen waren je nach Schule unterschiedlich. Da wurden plötzlich Webcams, spezielle Software, Drucker und Scanner von den Schulen vorausgesetzt. Familien, die bisher mit nur einem Notebook auskamen, mussten zusätzliche Notebooks anschaffen, um mehreren Schulkindern gleichzeitig das Homeschooling zu ermöglichen. Nur so konnte ein Streit, wer wann an den Computer darf, umgangen werden. Die Möglichkeiten, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen, sind jedoch leider sehr begrenzt.

Erhöhter Verbrauch von Strom, Heizung und Co.

Bei den meisten Familien sind infolge des Aufenthalts und der Arbeiten zu Hause die Verbrauchskosten angestiegen. Auch wurden z.B. täglich unzählige Arbeitsblätter für den Unterricht zu Hause aus dem Drucker gezogen, was zu einem wesentlich höheren Papierverbrauch geführt hat. Hinzu kommen erhöhte Kosten für Strom, um alle benötigten Geräte zu betreiben, sowie gestiegene Heizkosten. Eine Homeschooling-Pauschale, entsprechend der Homeoffice-Pauschale für die beschäftigten Eltern, gibt es nicht. Dafür hat die Bundesregierung in 2020 einen Kinderbonus von 300 Euro ausbezahlt und in 2021 nochmal über 150 Euro zugesichert. Der Kinderbonus hat den Zweck, diese zusätzlichen Kosten abzudecken.

Anschaffungskosten für Notebook und Zubehör

Die Ausgaben für technische Arbeitsmittel sind bei alleiniger Nutzung von Schülern steuerlich nicht absetzbar. Das Steuerrecht sieht dafür keine Möglichkeit vor, weil alle Anschaffungen für Schüler mit dem Kinderbonus, dem Kindergeld oder dem Bedarfsfreibetrag als abgegolten gelten. Werden die Geräte jedoch mit den Eltern geteilt und von denen dann noch beruflich genutzt, ist ein anteiliger Steuervorteil möglich. Denn Arbeitnehmer im Homeoffice können ihre beruflich genutzten Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen. Hierzu müssen die Anteile der beruflichen und privaten Nutzung erhoben werden. Für den Anteil der beruflichen Nutzung können die Anschaffungskosten geltend gemacht werden.

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Langsam kehren die Schulen teilweise wieder zum Präsenzunterricht zurück. Zumindest Wechselmodelle mit Homeschooling sind mancherorts wieder möglich. Die langen Monate des Homeschoolings waren nicht nur eine Umstellung im Familienalltag, sie haben die Eltern auch vor technische Herausforderungen gestellt. Die Anforderungen waren je nach Schule unterschiedlich. Da wurden plötzlich Webcams, spezielle Software, Drucker und Scanner von den Schulen vorausgesetzt. Familien, die bisher mit nur einem Notebook auskamen, mussten zusätzliche Notebooks anschaffen, um mehreren Schulkindern gleichzeitig das Homeschooling zu ermöglichen. Nur so konnte ein Streit, wer wann an den Computer darf, umgangen werden. Die Möglichkeiten, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen, sind jedoch leider sehr begrenzt.

Erhöhter Verbrauch von Strom, Heizung und Co.

Bei den meisten Familien sind infolge des Aufenthalts und der Arbeiten zu Hause die Verbrauchskosten angestiegen. Auch wurden z.B. täglich unzählige Arbeitsblätter für den Unterricht zu Hause aus dem Drucker gezogen, was zu einem wesentlich höheren Papierverbrauch geführt hat. Hinzu kommen erhöhte Kosten für Strom, um alle benötigten Geräte zu betreiben, sowie gestiegene Heizkosten. Eine Homeschooling-Pauschale, entsprechend der Homeoffice-Pauschale für die beschäftigten Eltern, gibt es nicht. Dafür hat die Bundesregierung in 2020 einen Kinderbonus von 300 Euro ausbezahlt und in 2021 nochmal über 150 Euro zugesichert. Der Kinderbonus hat den Zweck, diese zusätzlichen Kosten abzudecken.

Anschaffungskosten für Notebook und Zubehör

Die Ausgaben für technische Arbeitsmittel sind bei alleiniger Nutzung von Schülern steuerlich nicht absetzbar. Das Steuerrecht sieht dafür keine Möglichkeit vor, weil alle Anschaffungen für Schüler mit dem Kinderbonus, dem Kindergeld oder dem Bedarfsfreibetrag als abgegolten gelten. Werden die Geräte jedoch mit den Eltern geteilt und von denen dann noch beruflich genutzt, ist ein anteiliger Steuervorteil möglich. Denn Arbeitnehmer im Homeoffice können ihre beruflich genutzten Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen. Hierzu müssen die Anteile der beruflichen und privaten Nutzung erhoben werden. Für den Anteil der beruflichen Nutzung können die Anschaffungskosten geltend gemacht werden.

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Langsam kehren die Schulen teilweise wieder zum Präsenzunterricht zurück. Zumindest Wechselmodelle mit Homeschooling sind mancherorts wieder möglich. Die langen Monate des Homeschoolings waren nicht nur eine Umstellung im Familienalltag, sie haben die Eltern auch vor technische Herausforderungen gestellt. Die Anforderungen waren je nach Schule unterschiedlich. Da wurden plötzlich Webcams, spezielle Software, Drucker und Scanner von den Schulen vorausgesetzt. Familien, die bisher mit nur einem Notebook auskamen, mussten zusätzliche Notebooks anschaffen, um mehreren Schulkindern gleichzeitig das Homeschooling zu ermöglichen. Nur so konnte ein Streit, wer wann an den Computer darf, umgangen werden. Die Möglichkeiten, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen, sind jedoch leider sehr begrenzt.

Erhöhter Verbrauch von Strom, Heizung und Co.

Bei den meisten Familien sind infolge des Aufenthalts und der Arbeiten zu Hause die Verbrauchskosten angestiegen. Auch wurden z.B. täglich unzählige Arbeitsblätter für den Unterricht zu Hause aus dem Drucker gezogen, was zu einem wesentlich höheren Papierverbrauch geführt hat. Hinzu kommen erhöhte Kosten für Strom, um alle benötigten Geräte zu betreiben, sowie gestiegene Heizkosten. Eine Homeschooling-Pauschale, entsprechend der Homeoffice-Pauschale für die beschäftigten Eltern, gibt es nicht. Dafür hat die Bundesregierung in 2020 einen Kinderbonus von 300 Euro ausbezahlt und in 2021 nochmal über 150 Euro zugesichert. Der Kinderbonus hat den Zweck, diese zusätzlichen Kosten abzudecken.

Anschaffungskosten für Notebook und Zubehör

Die Ausgaben für technische Arbeitsmittel sind bei alleiniger Nutzung von Schülern steuerlich nicht absetzbar. Das Steuerrecht sieht dafür keine Möglichkeit vor, weil alle Anschaffungen für Schüler mit dem Kinderbonus, dem Kindergeld oder dem Bedarfsfreibetrag als abgegolten gelten. Werden die Geräte jedoch mit den Eltern geteilt und von denen dann noch beruflich genutzt, ist ein anteiliger Steuervorteil möglich. Denn Arbeitnehmer im Homeoffice können ihre beruflich genutzten Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen. Hierzu müssen die Anteile der beruflichen und privaten Nutzung erhoben werden. Für den Anteil der beruflichen Nutzung können die Anschaffungskosten geltend gemacht werden.

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Langsam kehren die Schulen teilweise wieder zum Präsenzunterricht zurück. Zumindest Wechselmodelle mit Homeschooling sind mancherorts wieder möglich. Die langen Monate des Homeschoolings waren nicht nur eine Umstellung im Familienalltag, sie haben die Eltern auch vor technische Herausforderungen gestellt. Die Anforderungen waren je nach Schule unterschiedlich. Da wurden plötzlich Webcams, spezielle Software, Drucker und Scanner von den Schulen vorausgesetzt. Familien, die bisher mit nur einem Notebook auskamen, mussten zusätzliche Notebooks anschaffen, um mehreren Schulkindern gleichzeitig das Homeschooling zu ermöglichen. Nur so konnte ein Streit, wer wann an den Computer darf, umgangen werden. Die Möglichkeiten, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen, sind jedoch leider sehr begrenzt.

Erhöhter Verbrauch von Strom, Heizung und Co.

Bei den meisten Familien sind infolge des Aufenthalts und der Arbeiten zu Hause die Verbrauchskosten angestiegen. Auch wurden z.B. täglich unzählige Arbeitsblätter für den Unterricht zu Hause aus dem Drucker gezogen, was zu einem wesentlich höheren Papierverbrauch geführt hat. Hinzu kommen erhöhte Kosten für Strom, um alle benötigten Geräte zu betreiben, sowie gestiegene Heizkosten. Eine Homeschooling-Pauschale, entsprechend der Homeoffice-Pauschale für die beschäftigten Eltern, gibt es nicht. Dafür hat die Bundesregierung in 2020 einen Kinderbonus von 300 Euro ausbezahlt und in 2021 nochmal über 150 Euro zugesichert. Der Kinderbonus hat den Zweck, diese zusätzlichen Kosten abzudecken.

Anschaffungskosten für Notebook und Zubehör

Die Ausgaben für technische Arbeitsmittel sind bei alleiniger Nutzung von Schülern steuerlich nicht absetzbar. Das Steuerrecht sieht dafür keine Möglichkeit vor, weil alle Anschaffungen für Schüler mit dem Kinderbonus, dem Kindergeld oder dem Bedarfsfreibetrag als abgegolten gelten. Werden die Geräte jedoch mit den Eltern geteilt und von denen dann noch beruflich genutzt, ist ein anteiliger Steuervorteil möglich. Denn Arbeitnehmer im Homeoffice können ihre beruflich genutzten Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen. Hierzu müssen die Anteile der beruflichen und privaten Nutzung erhoben werden. Für den Anteil der beruflichen Nutzung können die Anschaffungskosten geltend gemacht werden.

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Langsam kehren die Schulen teilweise wieder zum Präsenzunterricht zurück. Zumindest Wechselmodelle mit Homeschooling sind mancherorts wieder möglich. Die langen Monate des Homeschoolings waren nicht nur eine Umstellung im Familienalltag, sie haben die Eltern auch vor technische Herausforderungen gestellt. Die Anforderungen waren je nach Schule unterschiedlich. Da wurden plötzlich Webcams, spezielle Software, Drucker und Scanner von den Schulen vorausgesetzt. Familien, die bisher mit nur einem Notebook auskamen, mussten zusätzliche Notebooks anschaffen, um mehreren Schulkindern gleichzeitig das Homeschooling zu ermöglichen. Nur so konnte ein Streit, wer wann an den Computer darf, umgangen werden. Die Möglichkeiten, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen, sind jedoch leider sehr begrenzt.

Erhöhter Verbrauch von Strom, Heizung und Co.

Bei den meisten Familien sind infolge des Aufenthalts und der Arbeiten zu Hause die Verbrauchskosten angestiegen. Auch wurden z.B. täglich unzählige Arbeitsblätter für den Unterricht zu Hause aus dem Drucker gezogen, was zu einem wesentlich höheren Papierverbrauch geführt hat. Hinzu kommen erhöhte Kosten für Strom, um alle benötigten Geräte zu betreiben, sowie gestiegene Heizkosten. Eine Homeschooling-Pauschale, entsprechend der Homeoffice-Pauschale für die beschäftigten Eltern, gibt es nicht. Dafür hat die Bundesregierung in 2020 einen Kinderbonus von 300 Euro ausbezahlt und in 2021 nochmal über 150 Euro zugesichert. Der Kinderbonus hat den Zweck, diese zusätzlichen Kosten abzudecken.

Anschaffungskosten für Notebook und Zubehör

Die Ausgaben für technische Arbeitsmittel sind bei alleiniger Nutzung von Schülern steuerlich nicht absetzbar. Das Steuerrecht sieht dafür keine Möglichkeit vor, weil alle Anschaffungen für Schüler mit dem Kinderbonus, dem Kindergeld oder dem Bedarfsfreibetrag als abgegolten gelten. Werden die Geräte jedoch mit den Eltern geteilt und von denen dann noch beruflich genutzt, ist ein anteiliger Steuervorteil möglich. Denn Arbeitnehmer im Homeoffice können ihre beruflich genutzten Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen. Hierzu müssen die Anteile der beruflichen und privaten Nutzung erhoben werden. Für den Anteil der beruflichen Nutzung können die Anschaffungskosten geltend gemacht werden.

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Motorradversicherung: Drosselung spart 37 Prozent des Beitrags

15.03.2021 – 07:30

CHECK24 GmbH

Motorradversicherung: Drosselung spart 37 Prozent des Beitrags


















Motorradversicherung: Drosselung spart 37 Prozent des Beitrags
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München (ots)

- Auch Saisonkennzeichen beeinflusst den Versicherungsbeitrag deutlich
- Motorradversicherung in mittelgroßer Stadt im Schnitt 55 Prozent günstiger als in Großstadt
- CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Motorradversicherung 

Drosseln Motorradfahrer*innen ihre Maschine, zahlen sie weniger Versicherungsbeitrag. Lohnenswert ist das Senken der Motorleistung für alle mit Führerscheinklasse A2.

„Die Führerscheinklasse A2 erlaubt es 18-Jährigen, Motorräder mit bis zu 35 kW Leistung zu fahren“, sagt Dylan Medland, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. „Um unter diesen Grenzwert zu kommen, können stärkere Maschinen mit maximal 70 kW gedrosselt werden. Ab dem 24. Lebensjahr und nach einer praktischen Prüfung dürfen sie das Motorrad dann ohne Motordrosselung fahren.“

Im Schnitt der fünf günstigsten Tarife wird für eine BMW Allround Enduro F 850 GS mit 70 kW jährlich 320 Euro fällig. Wird die Motorleistung auf 35 kW gedrosselt, kostet die Motorradversicherung durchschnittlich nur noch 201 Euro im Jahr – 37 Prozent bzw. 119 Euro weniger.

Mit Saisonkennzeichen 32 Prozent günstiger unterwegs als mit ganzjährigem Schutz

Auch ein Saisonkennzeichen von März bis einschließlich Oktober senkt den Beitrag der Motorradversicherung. Im Vergleich der fünf günstigsten Vollkaskotarife sparen Motorradfahrer*innen mit Saisonkennzeichen 32 Prozent gegenüber einem ganzjährigen Vertrag für eine BMW Reiseenduro R 1250 GS.

„Bei einem Saisonkennzeichen sollte das Motorrad mindestens sechs Monate angemeldet werden, da Versicherte nur so nach einem unfallfreien Jahr in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden“, sagt Dylan Medland.

Motorradversicherung in Flensburg im Schnitt 55 Prozent günstiger als in Berlin

Der Wohnort hat einen großen Einfluss auf den Beitrag der Motorradversicherung. Die Teilkaskoversicherung für eine Chopper Honda CMX 500 Rebel kostet in der Großstadt Berlin durchschnittlich 161 Euro im Jahr. In Flensburg, einer Stadt mittlerer Größe, werden nur 72 Euro fällig – ein Minus von 55 Prozent.

Anbietervergleich spart bis zu 86 Prozent des Versicherungsbeitrags

Vor dem Abschluss einer Motorradversicherung lohnt sich der Vergleich mehrerer Angebote. In den Beispielberechnungen sparen Fahrzeughalter*innen bis zu 86 Prozent des Versicherungsbeitrags, wenn sie beim günstigsten statt dem teuersten Anbieter abschließen.1

CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Motorradversicherung

Bei allen Fragen zur Motorradversicherung beraten die CHECK24-Versicherungsexpert*innen persönlich per Telefon oder E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

1Beispielberechnungen und Profilübersicht unter: https://ots.de/uoLFVT

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CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

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