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NABU: Europa muss Vorreiter beim Klimaschutz werdenKrüger: EU-Klimaziel anpassen und natürliche Kohlenstoffsenken stärken

11.03.2021 – 10:03

NABU

NABU: Europa muss Vorreiter beim Klimaschutz werden
Krüger: EU-Klimaziel anpassen und natürliche Kohlenstoffsenken stärken


















Berlin/Brüssel (ots)

Am Freitag gehen EU-Parlament und EU-Mitgliedsstaaten in die vierte Verhandlungsrunde zum EU-Klimagesetz. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Morgen gilt es die monatelangen Verhandlungen für ein neues EU-Klimaziel endlich zu einem guten Ergebnis zu führen. Für wirksamen Klimaschutz wäre eine Emissionsminderung von mindestens 60 Prozent ohne Senken notwendig – so wie es auch das EU-Parlament fordert. Ein separates Ziel von fünf Prozent für die Nettominderung durch den Ausbau von Kohlenstoffsenken wie Wälder, Moore, Ozeane, Feuchtgebiete und Humusbildung in der Landwirtschaft ist das Mindeste, was beschlossen werden sollte. Die Bundesregierung, unter deren Präsidentschaft der Europäische Rat seinen Beschluss zum EU-Klimaziel 2030 gefasst hat, ist hier in besonderer Verantwortung.“ Die EU hat den Vereinten Nationen zwar im Dezember ein neues Klimaziel gemeldet, aber die Verhandlungen dazu sind nicht abgeschlossen.

„Das EU-Klimaschutzgesetz kann durch die Restaurierung und Stärkung natürlicher Senken wie Wälder, Moore, Feuchtgebiete, Ozeane und anderen Ökosysteme auch einen wichtigen und notwendigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten. Natürliche Kohlenstoffsenken sollten in dem Gesetz gesondert behandelt werden: Durch ein separates natürliches Senkenziel und verbindliche Restaurierungsziele würden sie dauerhaft gestärkt. Neben Natur- und Klimaschutz fördern wir dadurch auch die Anpassung der Gesellschaft an die Klimakrise. Dank dieser Synergien ist der Schutz von Senken kostengünstiger als technische Scheinlösungen.“, so Krüger weiter.

„Es muss darum gehen, der deutschen und europäischen Wirtschaft einen klaren Rahmen zu geben und Langfristlösungen zu finden. Dafür muss das Gewicht des neuen EU-weiten Klimagesetzes ausstrahlen auf eine substanzielle Erhöhung des deutschen 2030-Klimaziels. Auch die Lastenteilung, die Gebäude, Landwirtschaft und kleinere Industrie und Energieanlagen abdeckt, muss für mehr Fairness an das neue EU-Zielniveau angepasst werden. Einige europäische Mitgliedsstaaten sind in einer viel schlechteren Ausgangsposition. Deutschland muss für seine historischen Emissionen als Industriestandort aufkommen „, so Verena Bax, Referentin für EU-Klimaschutz.

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Verena Bax, Referentin für EU-Klimaschutz
Tel. +32 0485 96 50 38 E-Mail: Verena.Bax@NABU.de

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Roland Panter | Julian Bethke | Britta Hennigs | Katrin Jetzlsperger
| Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1538 | -1722 | -1534 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

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Leikert: Das Haus Europa wetterfest machen

10.03.2021 – 15:36

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Leikert: Das Haus Europa wetterfest machen


















Berlin (ots)

Zukunftskonferenz nutzen für ambitionierten Reformprozess

Die Spitzen der EU-Institutionen haben am heutigen Mittwoch eine Vereinbarung über die Organisation der Konferenz zur Zukunft Europas unterzeichnet. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katja Leikert:

„Es war überfällig, dass die EU-Institutionen nach einjähriger Verhandlung den Startschuss für die Konferenz zur Zukunft Europas gegeben haben. Diese Institutionen haben zurzeit nicht die Kraft, aus sich heraus einen ambitionierten Reformprozess anzustoßen. Deshalb braucht es dafür die Bürgerinnen und Bürger. Digitale Bürgerdialoge, aber auch eine Vielzahl von Veranstaltungen vor Ort sowie Diskussionen in den nationalen Parlamenten, den Landtagen, den Rathäusern sind dabei unabdingbar. Denn die Bürger und die Abgeordneten wissen, wo der Schuh drückt in Europa.

Die Empfehlungen der Konferenz, die bis Mai 2022 erarbeitet werden sollen, dürfen danach nicht einfach verpuffen. Die Kritik und die Ideen der Bürgerinnen und Bürger müssen anschließend Widerhall finden in der Politik der EU-Institutionen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nicht ernst genommen fühlen und sich vom europäischen Projekt entfernen.

Die Konferenz, richtig genutzt, ist eine gute Gelegenheit, um das Fundament für die Neuausrichtung Europas zu legen. Die Corona-Pandemie lehrt uns: Nicht nur auf Bundesebene müssen wir schauen, wie wir unser Staatswesen besser auf derartige Krisen vorbereiten können, auch auf europäischer Ebene müssen wir uns besser aufstellen. Einmal mehr merken wir in dieser existenziellen Krise, dass wir nur gemeinsam in der Welt bestehen können.

Als Ergebnis sollten wir zu einer EU kommen, die ohne Denkverbote in allen Politikbereichen einen Wettbewerb der Ideen fördert, am Ende aber gemeinsam, einig und stark handelt. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion wird sich engagiert in diese öffentliche Diskussion über die Zukunft Europas einbringen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Die Spitzen der EU-Institutionen haben am heutigen Mittwoch eine Vereinbarung über die Organisation der Konferenz zur Zukunft Europas unterzeichnet. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katja Leikert:

„Es war überfällig, dass die EU-Institutionen nach einjähriger Verhandlung den Startschuss für die Konferenz zur Zukunft Europas gegeben haben. Diese Institutionen haben zurzeit nicht die Kraft, aus sich heraus einen ambitionierten Reformprozess anzustoßen. Deshalb braucht es dafür die Bürgerinnen und Bürger. Digitale Bürgerdialoge, aber auch eine Vielzahl von Veranstaltungen vor Ort sowie Diskussionen in den nationalen Parlamenten, den Landtagen, den Rathäusern sind dabei unabdingbar. Denn die Bürger und die Abgeordneten wissen, wo der Schuh drückt in Europa.

Die Empfehlungen der Konferenz, die bis Mai 2022 erarbeitet werden sollen, dürfen danach nicht einfach verpuffen. Die Kritik und die Ideen der Bürgerinnen und Bürger müssen anschließend Widerhall finden in der Politik der EU-Institutionen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nicht ernst genommen fühlen und sich vom europäischen Projekt entfernen.

Die Konferenz, richtig genutzt, ist eine gute Gelegenheit, um das Fundament für die Neuausrichtung Europas zu legen. Die Corona-Pandemie lehrt uns: Nicht nur auf Bundesebene müssen wir schauen, wie wir unser Staatswesen besser auf derartige Krisen vorbereiten können, auch auf europäischer Ebene müssen wir uns besser aufstellen. Einmal mehr merken wir in dieser existenziellen Krise, dass wir nur gemeinsam in der Welt bestehen können.

Als Ergebnis sollten wir zu einer EU kommen, die ohne Denkverbote in allen Politikbereichen einen Wettbewerb der Ideen fördert, am Ende aber gemeinsam, einig und stark handelt. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion wird sich engagiert in diese öffentliche Diskussion über die Zukunft Europas einbringen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Zukunftskonferenz nutzen für ambitionierten Reformprozess

Die Spitzen der EU-Institutionen haben am heutigen Mittwoch eine Vereinbarung über die Organisation der Konferenz zur Zukunft Europas unterzeichnet. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katja Leikert:

„Es war überfällig, dass die EU-Institutionen nach einjähriger Verhandlung den Startschuss für die Konferenz zur Zukunft Europas gegeben haben. Diese Institutionen haben zurzeit nicht die Kraft, aus sich heraus einen ambitionierten Reformprozess anzustoßen. Deshalb braucht es dafür die Bürgerinnen und Bürger. Digitale Bürgerdialoge, aber auch eine Vielzahl von Veranstaltungen vor Ort sowie Diskussionen in den nationalen Parlamenten, den Landtagen, den Rathäusern sind dabei unabdingbar. Denn die Bürger und die Abgeordneten wissen, wo der Schuh drückt in Europa.

Die Empfehlungen der Konferenz, die bis Mai 2022 erarbeitet werden sollen, dürfen danach nicht einfach verpuffen. Die Kritik und die Ideen der Bürgerinnen und Bürger müssen anschließend Widerhall finden in der Politik der EU-Institutionen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nicht ernst genommen fühlen und sich vom europäischen Projekt entfernen.

Die Konferenz, richtig genutzt, ist eine gute Gelegenheit, um das Fundament für die Neuausrichtung Europas zu legen. Die Corona-Pandemie lehrt uns: Nicht nur auf Bundesebene müssen wir schauen, wie wir unser Staatswesen besser auf derartige Krisen vorbereiten können, auch auf europäischer Ebene müssen wir uns besser aufstellen. Einmal mehr merken wir in dieser existenziellen Krise, dass wir nur gemeinsam in der Welt bestehen können.

Als Ergebnis sollten wir zu einer EU kommen, die ohne Denkverbote in allen Politikbereichen einen Wettbewerb der Ideen fördert, am Ende aber gemeinsam, einig und stark handelt. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion wird sich engagiert in diese öffentliche Diskussion über die Zukunft Europas einbringen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Weiterhin Alarmstufe Rot für Gewässer: BUND und DUH kritisieren geplante Düngeverordnung in Niedersachsen

10.03.2021 – 17:43

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Weiterhin Alarmstufe Rot für Gewässer: BUND und DUH kritisieren geplante Düngeverordnung in Niedersachsen


















Berlin (ots)

-  Vorstellung des Nährstoffberichts für Niedersachsen zeigt: Gewässer sind in katastrophalem Zustand 
-  DUH und BUND üben scharfe Kritik: geplante Landesdüngeverordnung reicht in keiner Weise aus, um Probleme zu lösen 
-  Deutschland droht neues EU-Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Strafzahlungen  

Die heutige Vorstellung des achten Nährstoffberichts für Niedersachsen zeigt zwar einerseits, dass sich die Problematik der massiven Überdüngung in der Landwirtschaft leicht verbessert hat. Die neue Düngeverordnung erfüllt andererseits aber nicht das Ziel, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer weiter und nach unionsrechtlichen Vorgaben zu verbessern. Angesichts der unverändert viel zu hohen Nitrat- und Phosphatbelastung unseres Wassers sehen es der BUND Niedersachsen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als zwingend erforderlich, in Niedersachsen geplante Instrumente zum Schutz der kostbaren Ressource Wasser – wie die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) – umfassend zu überarbeiten.

Dass die Tierbestände und damit die Stickstoffüberschüsse in Niedersachsen laut Nährstoffbericht 2019/2020 leicht gesunken sind, ist grundsätzlich erfreulich„, sagt Susanne Gerstner, BUND-Landesgeschäftsführerin. „Allerdings weisen immer noch 17 Landkreise in Niedersachsen einen Stickstoffüberschuss oberhalb des Düngebedarfes auf. Besonders besorgniserregend ist der Überschuss von 28.000 t Phosphat im Land, denn dies stellt ein Riesenproblem für die Ökologie unserer Gewässer dar. Hierfür hat das Land noch keine Lösung gefunden. Von dem dringend erforderlichen Schutz von Wasser, Boden und Artenvielfalt vor den gefährlichen Einträgen aus der Intensiv-Landwirtschaft sind wir noch weit entfernt.“

Die Umweltverbände üben scharfe Kritik an der geplanten Landesdüngeverordnung, die im Entwurf vorliegt: Sie reiche in keiner Weise aus, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer zu verbessern. Bei der Ausweisung der Roten Gebiete sollen Fließgewässer hinsichtlich ihrer Phosphatbelastung gar nicht betrachtet werden, beim Nitrat soll nur noch ein Fünftel der fast 40.000 Quadratkilometer an Grundwasserkörpern berücksichtigt werden. Auch werde nicht transparent kommuniziert, welche Daten in die Berechnungsgrundlage einfließen.

Die in der Verordnung vorgesehene Gebietsausweisung ist in dieser Form nicht mit den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie vereinbar“, kritisiert Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer. Die Verbände bemängeln vor allem die Verkleinerung der Roten Gebiete: von ursprünglich 60 Prozent der Landesfläche auf 39 Prozent in 2020 und 30 Prozent im Januar 2021. Aufgrund von Protesten seitens der Landwirtschaft wurde heute eine weitere Reduzierung auf nur noch 24,5 Prozent bekannt gegeben. „Das ist umso ärgerlicher, da die düngerechtlichen Maßnahmen in den Roten Gebieten als zentraler Hebel gelten, um die Nitrat- und Phosphatbelastung so zu vermindern, dass die EU-Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden. Diese Chance wird hier vertan„, so Müller-Kraenner weiter.

Rote Gebiete sind ursprünglich Grundwasserkörper mit einer Nitratbelastung von mehr als 50 Milligramm pro Liter. Sie befinden sich laut EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in einem schlechten chemischen Zustand. Das trifft in Niedersachsen auf die Hälfte aller Grundwasserkörper zu. Grund für die Nitratbelastung ist der Stickstoffüberschuss in der Umwelt, verursacht vor allem durch die intensive Landwirtschaft. „Mit der Binnendifferenzierung hat das Land einen Weg gefunden, die Roten Gebiete kleinzurechnen. Anstatt die wahren Ursachen wie zu hohe Tierzahlen und Güllemengen konsequent anzugehen, werden die Zahlen einfach kleingerechnet. Die Nährstoffüberschüsse im Land und damit die Folgen für die Umwelt lassen sich so aber nicht verringern„, so die Verbände.

Hintergrund:

Bereits 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein und verurteilte diese schließlich, weil die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen nicht ausreichend umgesetzt wurden. Nach erneuter Strafandrohung durch die EU-Kommission muss nun die 2017 verabschiedete Düngeverordnung nachgebessert werden, weil sie – wie von Umweltverbänden vorhergesagt – nicht ausreicht, um die Nitratbelastungen zu reduzieren. Da die geplante Gebietsausweisung geltenden Vorgaben der EU-Kommission widerspricht, droht die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens der EU mit hohen Strafzahlungen. Für sauberes Wasser und die schnellstmögliche Einhaltung des Nitrat-Grenzwerts von 50 mg/l im Grundwasser im Ems-Gebiet hat daher die DUH, unterstützt vom BUND, im November 2019 Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der WRRL eingereicht.

Seit Jahren werden die Gewässer in Niedersachsen mit zu vielen Nitrateinträgen durch Dünger aus der Landwirtschaft belastet. Stickstoffüberschüsse aus Wirtschafts- und Mineraldüngern, die von den Pflanzen nicht aufgenommen werden können, gelangen nach Niederschlägen in die Gewässer und ins Grundwasser. Dies zerstört Ökosysteme in Seen, Fließgewässern und im Meer. Niedersachsen hat deutschlandweit die höchsten Tierdichten in der Tierhaltung zu verzeichnen. In vielen Regionen, wo intensive Viehwirtschaft betrieben wird, treten durch Überdüngung sehr hohe Nitratkonzentrationen im Boden auf. Die Ergebnisse der Grundwasser- und Oberflächendaten in Niedersachsen – beispielsweise aus dem Entwurf zu den Bewirtschaftungsplänen 2021-2027 der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein – belegen, dass großflächige Nährstoffbelastungen aus Landwirtschaftseinträgen verhindern, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Somit besteht hierzulande ein enormer Handlungsbedarf, die Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung zu reduzieren.

Links:

Weitere Informationen finden Sie hier: www.bund-niedersachsen.de/landwirtschaft und hier: www.duh.de/themen/natur/naturvertraegliche-landnutzung/stickstoff-in-der-umwelt/nitrat/

Pressekontakt:

Susanne Gerstner, Geschäftsführerin, BUND Landesverband Niedersachsen
0175-565 08 52, susanne.gerstner@nds.bund.net

Vera Konermann, BUND-Gewässerexpertin
0170-126 36 22, vera.konermann@nds.bund.net

Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Gabi Fiedler, DUH-Bundesgeschäftsstellenleiterin Hannover
0511 390805 0, fiedler@duh.de

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Dr. Tonja Mannstedt
0511 965 69-31, presse@nds.bund.net

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Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Die Spitzen der EU-Institutionen haben am heutigen Mittwoch eine Vereinbarung über die Organisation der Konferenz zur Zukunft Europas unterzeichnet. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katja Leikert:

„Es war überfällig, dass die EU-Institutionen nach einjähriger Verhandlung den Startschuss für die Konferenz zur Zukunft Europas gegeben haben. Diese Institutionen haben zurzeit nicht die Kraft, aus sich heraus einen ambitionierten Reformprozess anzustoßen. Deshalb braucht es dafür die Bürgerinnen und Bürger. Digitale Bürgerdialoge, aber auch eine Vielzahl von Veranstaltungen vor Ort sowie Diskussionen in den nationalen Parlamenten, den Landtagen, den Rathäusern sind dabei unabdingbar. Denn die Bürger und die Abgeordneten wissen, wo der Schuh drückt in Europa.

Die Empfehlungen der Konferenz, die bis Mai 2022 erarbeitet werden sollen, dürfen danach nicht einfach verpuffen. Die Kritik und die Ideen der Bürgerinnen und Bürger müssen anschließend Widerhall finden in der Politik der EU-Institutionen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nicht ernst genommen fühlen und sich vom europäischen Projekt entfernen.

Die Konferenz, richtig genutzt, ist eine gute Gelegenheit, um das Fundament für die Neuausrichtung Europas zu legen. Die Corona-Pandemie lehrt uns: Nicht nur auf Bundesebene müssen wir schauen, wie wir unser Staatswesen besser auf derartige Krisen vorbereiten können, auch auf europäischer Ebene müssen wir uns besser aufstellen. Einmal mehr merken wir in dieser existenziellen Krise, dass wir nur gemeinsam in der Welt bestehen können.

Als Ergebnis sollten wir zu einer EU kommen, die ohne Denkverbote in allen Politikbereichen einen Wettbewerb der Ideen fördert, am Ende aber gemeinsam, einig und stark handelt. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion wird sich engagiert in diese öffentliche Diskussion über die Zukunft Europas einbringen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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10.03.2021 – 17:43

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Weiterhin Alarmstufe Rot für Gewässer: BUND und DUH kritisieren geplante Düngeverordnung in Niedersachsen


















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-  Vorstellung des Nährstoffberichts für Niedersachsen zeigt: Gewässer sind in katastrophalem Zustand 
-  DUH und BUND üben scharfe Kritik: geplante Landesdüngeverordnung reicht in keiner Weise aus, um Probleme zu lösen 
-  Deutschland droht neues EU-Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Strafzahlungen  

Die heutige Vorstellung des achten Nährstoffberichts für Niedersachsen zeigt zwar einerseits, dass sich die Problematik der massiven Überdüngung in der Landwirtschaft leicht verbessert hat. Die neue Düngeverordnung erfüllt andererseits aber nicht das Ziel, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer weiter und nach unionsrechtlichen Vorgaben zu verbessern. Angesichts der unverändert viel zu hohen Nitrat- und Phosphatbelastung unseres Wassers sehen es der BUND Niedersachsen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als zwingend erforderlich, in Niedersachsen geplante Instrumente zum Schutz der kostbaren Ressource Wasser – wie die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) – umfassend zu überarbeiten.

Dass die Tierbestände und damit die Stickstoffüberschüsse in Niedersachsen laut Nährstoffbericht 2019/2020 leicht gesunken sind, ist grundsätzlich erfreulich„, sagt Susanne Gerstner, BUND-Landesgeschäftsführerin. „Allerdings weisen immer noch 17 Landkreise in Niedersachsen einen Stickstoffüberschuss oberhalb des Düngebedarfes auf. Besonders besorgniserregend ist der Überschuss von 28.000 t Phosphat im Land, denn dies stellt ein Riesenproblem für die Ökologie unserer Gewässer dar. Hierfür hat das Land noch keine Lösung gefunden. Von dem dringend erforderlichen Schutz von Wasser, Boden und Artenvielfalt vor den gefährlichen Einträgen aus der Intensiv-Landwirtschaft sind wir noch weit entfernt.“

Die Umweltverbände üben scharfe Kritik an der geplanten Landesdüngeverordnung, die im Entwurf vorliegt: Sie reiche in keiner Weise aus, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer zu verbessern. Bei der Ausweisung der Roten Gebiete sollen Fließgewässer hinsichtlich ihrer Phosphatbelastung gar nicht betrachtet werden, beim Nitrat soll nur noch ein Fünftel der fast 40.000 Quadratkilometer an Grundwasserkörpern berücksichtigt werden. Auch werde nicht transparent kommuniziert, welche Daten in die Berechnungsgrundlage einfließen.

Die in der Verordnung vorgesehene Gebietsausweisung ist in dieser Form nicht mit den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie vereinbar“, kritisiert Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer. Die Verbände bemängeln vor allem die Verkleinerung der Roten Gebiete: von ursprünglich 60 Prozent der Landesfläche auf 39 Prozent in 2020 und 30 Prozent im Januar 2021. Aufgrund von Protesten seitens der Landwirtschaft wurde heute eine weitere Reduzierung auf nur noch 24,5 Prozent bekannt gegeben. „Das ist umso ärgerlicher, da die düngerechtlichen Maßnahmen in den Roten Gebieten als zentraler Hebel gelten, um die Nitrat- und Phosphatbelastung so zu vermindern, dass die EU-Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden. Diese Chance wird hier vertan„, so Müller-Kraenner weiter.

Rote Gebiete sind ursprünglich Grundwasserkörper mit einer Nitratbelastung von mehr als 50 Milligramm pro Liter. Sie befinden sich laut EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in einem schlechten chemischen Zustand. Das trifft in Niedersachsen auf die Hälfte aller Grundwasserkörper zu. Grund für die Nitratbelastung ist der Stickstoffüberschuss in der Umwelt, verursacht vor allem durch die intensive Landwirtschaft. „Mit der Binnendifferenzierung hat das Land einen Weg gefunden, die Roten Gebiete kleinzurechnen. Anstatt die wahren Ursachen wie zu hohe Tierzahlen und Güllemengen konsequent anzugehen, werden die Zahlen einfach kleingerechnet. Die Nährstoffüberschüsse im Land und damit die Folgen für die Umwelt lassen sich so aber nicht verringern„, so die Verbände.

Hintergrund:

Bereits 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein und verurteilte diese schließlich, weil die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen nicht ausreichend umgesetzt wurden. Nach erneuter Strafandrohung durch die EU-Kommission muss nun die 2017 verabschiedete Düngeverordnung nachgebessert werden, weil sie – wie von Umweltverbänden vorhergesagt – nicht ausreicht, um die Nitratbelastungen zu reduzieren. Da die geplante Gebietsausweisung geltenden Vorgaben der EU-Kommission widerspricht, droht die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens der EU mit hohen Strafzahlungen. Für sauberes Wasser und die schnellstmögliche Einhaltung des Nitrat-Grenzwerts von 50 mg/l im Grundwasser im Ems-Gebiet hat daher die DUH, unterstützt vom BUND, im November 2019 Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der WRRL eingereicht.

Seit Jahren werden die Gewässer in Niedersachsen mit zu vielen Nitrateinträgen durch Dünger aus der Landwirtschaft belastet. Stickstoffüberschüsse aus Wirtschafts- und Mineraldüngern, die von den Pflanzen nicht aufgenommen werden können, gelangen nach Niederschlägen in die Gewässer und ins Grundwasser. Dies zerstört Ökosysteme in Seen, Fließgewässern und im Meer. Niedersachsen hat deutschlandweit die höchsten Tierdichten in der Tierhaltung zu verzeichnen. In vielen Regionen, wo intensive Viehwirtschaft betrieben wird, treten durch Überdüngung sehr hohe Nitratkonzentrationen im Boden auf. Die Ergebnisse der Grundwasser- und Oberflächendaten in Niedersachsen – beispielsweise aus dem Entwurf zu den Bewirtschaftungsplänen 2021-2027 der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein – belegen, dass großflächige Nährstoffbelastungen aus Landwirtschaftseinträgen verhindern, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Somit besteht hierzulande ein enormer Handlungsbedarf, die Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung zu reduzieren.

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Leikert: Das Haus Europa wetterfest machen

10.03.2021 – 15:36

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Leikert: Das Haus Europa wetterfest machen


















Berlin (ots)

Zukunftskonferenz nutzen für ambitionierten Reformprozess

Die Spitzen der EU-Institutionen haben am heutigen Mittwoch eine Vereinbarung über die Organisation der Konferenz zur Zukunft Europas unterzeichnet. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katja Leikert:

„Es war überfällig, dass die EU-Institutionen nach einjähriger Verhandlung den Startschuss für die Konferenz zur Zukunft Europas gegeben haben. Diese Institutionen haben zurzeit nicht die Kraft, aus sich heraus einen ambitionierten Reformprozess anzustoßen. Deshalb braucht es dafür die Bürgerinnen und Bürger. Digitale Bürgerdialoge, aber auch eine Vielzahl von Veranstaltungen vor Ort sowie Diskussionen in den nationalen Parlamenten, den Landtagen, den Rathäusern sind dabei unabdingbar. Denn die Bürger und die Abgeordneten wissen, wo der Schuh drückt in Europa.

Die Empfehlungen der Konferenz, die bis Mai 2022 erarbeitet werden sollen, dürfen danach nicht einfach verpuffen. Die Kritik und die Ideen der Bürgerinnen und Bürger müssen anschließend Widerhall finden in der Politik der EU-Institutionen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nicht ernst genommen fühlen und sich vom europäischen Projekt entfernen.

Die Konferenz, richtig genutzt, ist eine gute Gelegenheit, um das Fundament für die Neuausrichtung Europas zu legen. Die Corona-Pandemie lehrt uns: Nicht nur auf Bundesebene müssen wir schauen, wie wir unser Staatswesen besser auf derartige Krisen vorbereiten können, auch auf europäischer Ebene müssen wir uns besser aufstellen. Einmal mehr merken wir in dieser existenziellen Krise, dass wir nur gemeinsam in der Welt bestehen können.

Als Ergebnis sollten wir zu einer EU kommen, die ohne Denkverbote in allen Politikbereichen einen Wettbewerb der Ideen fördert, am Ende aber gemeinsam, einig und stark handelt. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion wird sich engagiert in diese öffentliche Diskussion über die Zukunft Europas einbringen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

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Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
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Weiterhin Alarmstufe Rot für Gewässer: BUND und DUH kritisieren geplante Düngeverordnung in Niedersachsen

10.03.2021 – 17:43

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Weiterhin Alarmstufe Rot für Gewässer: BUND und DUH kritisieren geplante Düngeverordnung in Niedersachsen


















Berlin (ots)

-  Vorstellung des Nährstoffberichts für Niedersachsen zeigt: Gewässer sind in katastrophalem Zustand 
-  DUH und BUND üben scharfe Kritik: geplante Landesdüngeverordnung reicht in keiner Weise aus, um Probleme zu lösen 
-  Deutschland droht neues EU-Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Strafzahlungen  

Die heutige Vorstellung des achten Nährstoffberichts für Niedersachsen zeigt zwar einerseits, dass sich die Problematik der massiven Überdüngung in der Landwirtschaft leicht verbessert hat. Die neue Düngeverordnung erfüllt andererseits aber nicht das Ziel, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer weiter und nach unionsrechtlichen Vorgaben zu verbessern. Angesichts der unverändert viel zu hohen Nitrat- und Phosphatbelastung unseres Wassers sehen es der BUND Niedersachsen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als zwingend erforderlich, in Niedersachsen geplante Instrumente zum Schutz der kostbaren Ressource Wasser – wie die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) – umfassend zu überarbeiten.

Dass die Tierbestände und damit die Stickstoffüberschüsse in Niedersachsen laut Nährstoffbericht 2019/2020 leicht gesunken sind, ist grundsätzlich erfreulich„, sagt Susanne Gerstner, BUND-Landesgeschäftsführerin. „Allerdings weisen immer noch 17 Landkreise in Niedersachsen einen Stickstoffüberschuss oberhalb des Düngebedarfes auf. Besonders besorgniserregend ist der Überschuss von 28.000 t Phosphat im Land, denn dies stellt ein Riesenproblem für die Ökologie unserer Gewässer dar. Hierfür hat das Land noch keine Lösung gefunden. Von dem dringend erforderlichen Schutz von Wasser, Boden und Artenvielfalt vor den gefährlichen Einträgen aus der Intensiv-Landwirtschaft sind wir noch weit entfernt.“

Die Umweltverbände üben scharfe Kritik an der geplanten Landesdüngeverordnung, die im Entwurf vorliegt: Sie reiche in keiner Weise aus, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer zu verbessern. Bei der Ausweisung der Roten Gebiete sollen Fließgewässer hinsichtlich ihrer Phosphatbelastung gar nicht betrachtet werden, beim Nitrat soll nur noch ein Fünftel der fast 40.000 Quadratkilometer an Grundwasserkörpern berücksichtigt werden. Auch werde nicht transparent kommuniziert, welche Daten in die Berechnungsgrundlage einfließen.

Die in der Verordnung vorgesehene Gebietsausweisung ist in dieser Form nicht mit den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie vereinbar“, kritisiert Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer. Die Verbände bemängeln vor allem die Verkleinerung der Roten Gebiete: von ursprünglich 60 Prozent der Landesfläche auf 39 Prozent in 2020 und 30 Prozent im Januar 2021. Aufgrund von Protesten seitens der Landwirtschaft wurde heute eine weitere Reduzierung auf nur noch 24,5 Prozent bekannt gegeben. „Das ist umso ärgerlicher, da die düngerechtlichen Maßnahmen in den Roten Gebieten als zentraler Hebel gelten, um die Nitrat- und Phosphatbelastung so zu vermindern, dass die EU-Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden. Diese Chance wird hier vertan„, so Müller-Kraenner weiter.

Rote Gebiete sind ursprünglich Grundwasserkörper mit einer Nitratbelastung von mehr als 50 Milligramm pro Liter. Sie befinden sich laut EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in einem schlechten chemischen Zustand. Das trifft in Niedersachsen auf die Hälfte aller Grundwasserkörper zu. Grund für die Nitratbelastung ist der Stickstoffüberschuss in der Umwelt, verursacht vor allem durch die intensive Landwirtschaft. „Mit der Binnendifferenzierung hat das Land einen Weg gefunden, die Roten Gebiete kleinzurechnen. Anstatt die wahren Ursachen wie zu hohe Tierzahlen und Güllemengen konsequent anzugehen, werden die Zahlen einfach kleingerechnet. Die Nährstoffüberschüsse im Land und damit die Folgen für die Umwelt lassen sich so aber nicht verringern„, so die Verbände.

Hintergrund:

Bereits 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein und verurteilte diese schließlich, weil die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen nicht ausreichend umgesetzt wurden. Nach erneuter Strafandrohung durch die EU-Kommission muss nun die 2017 verabschiedete Düngeverordnung nachgebessert werden, weil sie – wie von Umweltverbänden vorhergesagt – nicht ausreicht, um die Nitratbelastungen zu reduzieren. Da die geplante Gebietsausweisung geltenden Vorgaben der EU-Kommission widerspricht, droht die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens der EU mit hohen Strafzahlungen. Für sauberes Wasser und die schnellstmögliche Einhaltung des Nitrat-Grenzwerts von 50 mg/l im Grundwasser im Ems-Gebiet hat daher die DUH, unterstützt vom BUND, im November 2019 Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der WRRL eingereicht.

Seit Jahren werden die Gewässer in Niedersachsen mit zu vielen Nitrateinträgen durch Dünger aus der Landwirtschaft belastet. Stickstoffüberschüsse aus Wirtschafts- und Mineraldüngern, die von den Pflanzen nicht aufgenommen werden können, gelangen nach Niederschlägen in die Gewässer und ins Grundwasser. Dies zerstört Ökosysteme in Seen, Fließgewässern und im Meer. Niedersachsen hat deutschlandweit die höchsten Tierdichten in der Tierhaltung zu verzeichnen. In vielen Regionen, wo intensive Viehwirtschaft betrieben wird, treten durch Überdüngung sehr hohe Nitratkonzentrationen im Boden auf. Die Ergebnisse der Grundwasser- und Oberflächendaten in Niedersachsen – beispielsweise aus dem Entwurf zu den Bewirtschaftungsplänen 2021-2027 der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein – belegen, dass großflächige Nährstoffbelastungen aus Landwirtschaftseinträgen verhindern, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Somit besteht hierzulande ein enormer Handlungsbedarf, die Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung zu reduzieren.

Links:

Weitere Informationen finden Sie hier: www.bund-niedersachsen.de/landwirtschaft und hier: www.duh.de/themen/natur/naturvertraegliche-landnutzung/stickstoff-in-der-umwelt/nitrat/

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-  Deutschland droht neues EU-Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Strafzahlungen  

Die heutige Vorstellung des achten Nährstoffberichts für Niedersachsen zeigt zwar einerseits, dass sich die Problematik der massiven Überdüngung in der Landwirtschaft leicht verbessert hat. Die neue Düngeverordnung erfüllt andererseits aber nicht das Ziel, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer weiter und nach unionsrechtlichen Vorgaben zu verbessern. Angesichts der unverändert viel zu hohen Nitrat- und Phosphatbelastung unseres Wassers sehen es der BUND Niedersachsen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als zwingend erforderlich, in Niedersachsen geplante Instrumente zum Schutz der kostbaren Ressource Wasser – wie die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) – umfassend zu überarbeiten.

Dass die Tierbestände und damit die Stickstoffüberschüsse in Niedersachsen laut Nährstoffbericht 2019/2020 leicht gesunken sind, ist grundsätzlich erfreulich„, sagt Susanne Gerstner, BUND-Landesgeschäftsführerin. „Allerdings weisen immer noch 17 Landkreise in Niedersachsen einen Stickstoffüberschuss oberhalb des Düngebedarfes auf. Besonders besorgniserregend ist der Überschuss von 28.000 t Phosphat im Land, denn dies stellt ein Riesenproblem für die Ökologie unserer Gewässer dar. Hierfür hat das Land noch keine Lösung gefunden. Von dem dringend erforderlichen Schutz von Wasser, Boden und Artenvielfalt vor den gefährlichen Einträgen aus der Intensiv-Landwirtschaft sind wir noch weit entfernt.“

Die Umweltverbände üben scharfe Kritik an der geplanten Landesdüngeverordnung, die im Entwurf vorliegt: Sie reiche in keiner Weise aus, den katastrophalen Zustand niedersächsischer Gewässer zu verbessern. Bei der Ausweisung der Roten Gebiete sollen Fließgewässer hinsichtlich ihrer Phosphatbelastung gar nicht betrachtet werden, beim Nitrat soll nur noch ein Fünftel der fast 40.000 Quadratkilometer an Grundwasserkörpern berücksichtigt werden. Auch werde nicht transparent kommuniziert, welche Daten in die Berechnungsgrundlage einfließen.

Die in der Verordnung vorgesehene Gebietsausweisung ist in dieser Form nicht mit den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie vereinbar“, kritisiert Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer. Die Verbände bemängeln vor allem die Verkleinerung der Roten Gebiete: von ursprünglich 60 Prozent der Landesfläche auf 39 Prozent in 2020 und 30 Prozent im Januar 2021. Aufgrund von Protesten seitens der Landwirtschaft wurde heute eine weitere Reduzierung auf nur noch 24,5 Prozent bekannt gegeben. „Das ist umso ärgerlicher, da die düngerechtlichen Maßnahmen in den Roten Gebieten als zentraler Hebel gelten, um die Nitrat- und Phosphatbelastung so zu vermindern, dass die EU-Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden. Diese Chance wird hier vertan„, so Müller-Kraenner weiter.

Rote Gebiete sind ursprünglich Grundwasserkörper mit einer Nitratbelastung von mehr als 50 Milligramm pro Liter. Sie befinden sich laut EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in einem schlechten chemischen Zustand. Das trifft in Niedersachsen auf die Hälfte aller Grundwasserkörper zu. Grund für die Nitratbelastung ist der Stickstoffüberschuss in der Umwelt, verursacht vor allem durch die intensive Landwirtschaft. „Mit der Binnendifferenzierung hat das Land einen Weg gefunden, die Roten Gebiete kleinzurechnen. Anstatt die wahren Ursachen wie zu hohe Tierzahlen und Güllemengen konsequent anzugehen, werden die Zahlen einfach kleingerechnet. Die Nährstoffüberschüsse im Land und damit die Folgen für die Umwelt lassen sich so aber nicht verringern„, so die Verbände.

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